Amtsblatt 1885/20 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juli 1885
4 war, einen langen Schnurbart besaß, und an den Folgen von Verletzungen, welche er in einem Gefechte oder in einem Raushandel erlitt, starb; nach seinem Zeichen dürfte der Vater Gendarm oder Polizeimann gewesen sein. Krejca selbst ist nach seinen Andeutungen ein Schneider, und ist schon in verschiedenen Ländern herumgereist, so in Oesterreich, Ungarn, Böhmen und Baiern. Wetters scheint er andeuten zu wollen, daß er 4 Geschwister habe, und zwar zwei kleine Brüder und zwei erwachsene Schwestern. Von den Schwestern dürfte eine an einen Matrosen verheiratet sein, welche die beiden Brüder bei sich hat; die zweite Schwester dürfte noch ledig sein und sich vom Waschen und Nähen den Erwerb verdienen; wo sich aber die Geschwister befinden, kann aus den Andeutungen nicht entnommen werden. Ferner scheint Krejca zeigen zu wollen, daß er in letzterer Zeit bei Dreschmaschinen gearbeitet hat. Krejca wurde am blossen Leibe untersucht, es wurden aber keine besondere Kennzeichen an ihm wahrgenommen. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Klattau, hat mit der Note vom 15. Mai l. I. Z. 5415 mitgetheilt, daß die im dortigen Verwaltungsgebiete eingeleiteten Erhebungen zu keinem Resultate geführt haben. Ebenso langte vom Dekanatamte Klattau unterm 3. Juni l. I. die Mittheilung ein, daß sich der Name Krejca in den dortämtlichen Taufmatriken vom Jahre 1848 bis 1862 nicht vorfindet. Personsbeschreibung. Statur mittelgroß, unter setzt (dickleibig), Gesicht breit, Kinn mehr spitz, Nase an der Wurzel breit, länglich und zugespitzt. Mund breit, Augen blaugrau, Augenbrauen lichtbraun, Haare lang, dunkel braun, Bart kleinen, blonden, Schnurbart und Bart- anflug, Zähne vollzählig und weiß, besondere Kennzeichen, die vorletzte Zehe des linken Fusses krumm, Gehör gut, Sprache unverständlich. Kleidun g: ein grobes Leinwand hemd, abgetragene Hose, Rock und Weste, graues Halstuch mit schmalen, weißen Streifen aus Schafwolle, eine Winter haube, Schuhe von Stieseln abgeschnitten. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werben gemäß Statthalterei-Erlaßes vom 3. d. M. Z. 7267/8 aufgefordert, über die Identität und Provenienz dieses Vaganten, sowie über srühere Aufgreifungen und Abstrafungen desselben Erhebungen einzuleiten, und ein wie immer geartetes Resultat anher bis Ende d. M. bekannt zu geben. Steyr am 13. Juli 1885. Z. 4205. Rn sämmtlilke Gemeinde-Vorstcklmgm. Auf Grund der Note des Wiener Magistrates vom 21.V. M.Z. 127.401/XVIIawird den Gemeinde-Vorstehungen Nachfolgendes zur Darnachhandlung mitgetheilt. Die in Ausführung der Bestimmungen des Militärtax- gesetzes vom 13. Juni 1880, N.-G.-Bl. Nr. 70, getroffenen Maßregeln wegen exekutiver Einhebung von Rückstän digen Militärtaxen fremd zuständiger, in Wien jedoch wohn haften militärtaxpflichtigen Personen, rücksichtlich die an den Magistrat Wien diesfalls ergehenden Requisitionsschreiben haben schon seit geraumer Zeit eine sehr bedeutende Zunahme erfahren. Während dieselben im Jahre 1883 die Anzahl von 14.377 erreichten, bezifferten sich dieselben Ende 1884 bereits mit 15.697 und werden voraussichtlich mit Ende 1885 sich noch viel höher stellen. Sehr häufig kommen aber Fälle vor, daß gleichzeitig die k. k. Bezirkshauptmannschaften und die betref fenden k. k. Steuer- und Bürgermeister-Aemter um die Einhebung einer, einen und denselben Militärtaxpflichtigen betreffenden Gebühr ersuchen, ohne daß sich auf die eine oder andere Zuschrift bezogen wird, so daß thatsächlich in einer und derselben Angelegenheit oft drei verschiedene Zu schriften einlangen. Die Anzahl solcher doppelter, ja dreifacher Requisitionen stellte sich im Jahre 1884 aus 3878. Nicht nur, daß in solchen Fällen jedes dieser Akten stücke für sich protokollirt werden muß, so müssen auch die beiden zuletzt eingelausenen Schreiben einer genauen Prio- rirung unterzogen werden, was eine sehr zeitraubende Mani pulation erfordert. Sind nun in den betreffenden Requisitionsschreiben auch noch keine genauen Daten hinsichtlich der Geburts und Zuständigkeitsverhältnisse angegeben und fehlt in den selben noch überdies der Charakter und Wohnort, was sehr häufig der Fall ist, so kann leicht, wie dies auch thatsächlich schon oft geschehen ist, die doppelte Vorschreibung einer und derselben Gebühr stattfinden. In solchen Fällen müssen selbstverständlich doppelte Auslräge an die mit der Durch führung der Execution betrauten ämtlichen Organe aus gefertigt werden, und erst nach der wiederholten Einmahnung der Partei stellt es sich dann heraus, daß es sich nur um eine und dieselbe Person handelte. Diese Requisitionsschreiben werden ferner häufig schon nach wenigen Wochen betrieben, und zwar nicht allein von den k. k. Bezirkshauptmannschasten, sondern auch von den beiden erwähnten unterstehenden Aemtern, so daß nicht selten in einer und derselben Causa zwei, ja oft mehr Be treibungsschreiben in kurzer Zeit einlangen, ohne daß sich in denselben auf die ursprüngliche Requisition bezogen wird, was wieder eine sehr umständliche und zeitraubende Prio- rirung erfordert. Endlich gelangen an den Magistrat auch solche Requi sitionsschreiben, in welchen um die Einhebung von Rückständen ersucht wird, welche bereits einbezahlt sind. Die von Jahr zu Jahr in erstaunlicher Weise sich mehrenden Agenden des Magistrates bringen es mit sich, daß derselbe darauf bedacht sein muß, in allen Geschäfts zweigen die möglichsten Vereinfachungen einzuführen. Durch die Durchführung des Militärtaxgesetzes im übertragenen Wirkungskreise ist dem Magistrate, nachdem aus sämmtlichen Kronländern der Monarchie mehr als 13.000 Militär! axpflichtige sich in Wien aushalten, bezüglich welcher die Correspondenz geführt wird, ohnedies eine neue, sehr bedeutende Vermehrung der Agenden verursacht worden und sind noch überdies die Kosten dieses Geschäftszweiges ganz außer Verhältniß mit den erzielten Resultaten. Es werden daher über Ansuchen des Magistrates Wien die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen in allen Militärtax- sachen nicht unmittelbar mit der genannten Behörde zu correspondiren, sondern stets die hierämtliche Intervention zu verlangen. Steyr, am 15. Juli 1885. Der k. k. Brzirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschast Steyr. — Haas'sche Buchdruckern in Steyr.
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