Amtsblatt 1885/20 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juli 1885
2 Sie zog nach Neudorf, verweilte aber nux einige Tage dort, und zog dann wieder ihrem Geschäfte nach. Rubesch blieb in Neudorf zurück und wurde von einem Bauer als Hirte gegen Kost verwendet. Ungefähr im Jahre 1848 brächte ihn ein Fleischer, dessen Name ihm unbekannt ist, nach Preßburg, wo er beim Tischlermeister Fürst in die Lehre trat und bis zum Jahre 1853 blieb. Bon Preßburg kam er auf 14 Tage zu einem ihm unbekannten Tischlermeister in Wieselburg; von da nach Neudorf bei Gran, wo er bei der Tischlermeisters - Witwe Namens Miari durch 4 Monate in turen Geschäfte arbeitete. Später, nachdem er ein Jahr hindurch ohne Arbeit war, kam er zu einem Tischlermeister in Pest, der „preußische Jud" genannt ; den wahren Namen desselben kann er nicht angelen; und nachdem er wieder durch längere Zeit in Oesterreich und Baiern gereist war, nahm er beim Tischler meister Saro in Ofen Arbeit, bei welchem er aber nur durch drei Monate blieb. Seitdem sei er ununterbrochen gewandert. Documente habe er nie besessen; sein erster Meister habe ihm nur bestätiget, daß er das Tischlergewerbe bei ihm erlernt habe, aber auch diese Bestätigung habe keine Giltigkeil bes°ssen, da sie nicht von der Vorstehung der Tischlerinnung unterzeichnet war. Zum Militär sei er nicht assentirt worden. Nach dem Dialecte, welchen Rubesch spricht, dürste er eher slavischer als ungarischer Abstammung sein. Personsbeschreibung. Statur klein, Körperbau kräftig, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe brünett, Haare dunkel, grau untermischt, Stirne hoch, Augenbrauen grau, Augen dunkelbraun, Nase stumpf. Mund breit, Zähne mangelhaft, Bart Vollbart, besondere Kennzeichen keine, Sprachen deutsch und slavisch, Kleidung alte Zivilkleider. Laut Zuschrift des Vicegespannsamtes des Preßburger Comitaies vom 31. Mai d. I. Z. 9498 haben die im dortigen Amtsgebiete eingeleiteten Erhebungen bezüglich der Zuständigkeit des genannten nach Bistritz (rccte Bisternitz) eventuell Theben-Neudors zu keinem positiven Resultate geführt. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden werden gemäß Statihalterei - Erlasses vom 7. d. M. Z. 7268/VIII aufgefordert, über die Identität und Provenienz des angeblichen Mathias Rubesch, sowie über allsällige frühere Ausgreisungen und Abstrasungen des selben ehestens eindringliche Erhebungen zu pflegen und ein wie immer geartetes Resultat bis Ende d. M. bekannt zu geben. Steyr, am 13. Juli 1885. Z. 4705. Rn sämmtlilke Oememäe-VorstekMgetl. Infolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 18. v. M. Z. 2574/M. I. hat mich der Herr k. k. Statthalter unterm 23. v. M. Z. 1556/?rü8. aufmerksam gemacht, daß der 10. Theil (Band I und II) der Sammlung der Reichs- und Landesgesetze über das Gemeindewesen in Druck gelegt und dem Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei übergeben worden ist. Der Kostenpreis dieses aus zwei Bänden bestehenden Exemplares beträgt 3 fl. 20 kr. Steyr, am 7. Juli 1885. Z. 5085. Nn sämmtliche Oememäe - Vorstellungen unck an llie llochwüräigen Pfarrämter. Das hohe k. k. o. d. e. Statthalterei-Präsidium hat laut des Erlasses vom 10. d. M. Z. 1719 der Kongregation vom Orden des heiligen Franz von Assisi in Wien die Bewilligung ertheilt, durch die beiden Ordensschwestern Veronika Mayer und Friederika Hölzl zu Gunsten des von dieser Kongregation erhaltenen Krankenhauses in Ober österreich bis Ende August 1885 milde Gaben sammeln zu dürfen, wovon die Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter hiemit in die Kenntniß gesetzt werden. Steyr, am 13. Juli 1885. Z- 4715. Na sämmtliche Oemeilläe-Vorstelluugm. Laut der an das hohe k. k. Landesverlheidigungs» Ministerium gelangten Mittheilung des k. und k. Reichs- Kriegs - Ministeriums vom 13. Juni 1885, Abtheilung 2, Nr. 3514, ist eine Neuauflage „der Uebersichlskarte der Militär» Territorial-, dann der Heeres- und Kriegs-Marine Ergänzungs-Bezirks-Eintheilung der österr.-ung. Monarchie" Veranstalter worden und können sämmtliche Zivilbehörden und Aemter diese Karte beim k. k. militär-geographischen Institute um den Militärpreis von 1 fl. 80 kr. für ein unaufgespanntes Exemplar beziehen, während der allgemeine Ladenpreis 3 st. 60 kr. beträgt, wovon den Gemeinde- Vorstehungen infolge h. Statthalterei - Präsidial - Erlasses vom 23. v. M. Z. 1558 die Mittheilung gemacht wird. Steyr, 7. Juli 1885. Z. 4954. Rn, sämmtliche Gememäe-Vorstellungen. Die in letzterer Zeit in Rücksicht auf die Handhabung des Viehpaßwesens gemachten Wahrnehmungen haben dar gethan, daß ungeachtet der bezüglichen, wiederholt ergangenen Weisungen, die mit der Ausfertigung der Viehpässe betrau ten Organe der Gemeinde - Vorstehungen sehr häufig die gesetzlichen Bestimmungen und erflossenen Anordnungen nicht befolgend, in der gewohnten Oberflächlichkeit beharren, und nicht nur allein höchst mangelhafte Biehpässe ausstellen, sondern sich auch andere Außerachtlassungen der bezüglichen Anordnungen zu Schulden kommen lassen. So scheint noch immer die schon im hierämtlichen Erlasse vom 20. März 1881 Z. 1881 ausgestellte Ge pflogenheit gang und gäbe zu sein, daß Händlern, welche ihr Vieh in den verschiedensten Gemeinden auskausen, der Viehpaß für sämmtliches Vieh und häufig genug über blosse Angabe, von jener Gemeinde ausgestellt wird, in welcher dieselben domiziliren, ohne daß die Provenienz der Thiere berücksichtigt, oder am Viehpasse angemerkt wird. So werden auch für aus Ungarn und Galizien mit der Eisenbahn einlangende größere Schweinetransporte, welche von den Händlern in kleine Parthien abgecheilt werden,
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