Amtsblatt 1885/20 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juli 1885

Amt8-W M Eatt der li. k. Nkzirk^haupsmaiilischafl 8tei)r. Ur. 20. Steyr > am 20. Juli 1883. Z- 4714. Rn sämnMcke Oemein,lte-Vorstekungen Mll an llie kolkwürltigen Pfarränüer. Das hohe k. k. o. d. e. Statthalterei-Präsidium hat laut Erlasses vom 22. v. M. Z. 1135 zu Gunsten des St. Joses Greisen-Asyls in Unter-St. Beil eine Sammlung milder Gaben bei bekannten Wohlthätern in Oberösterreich und mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus bis Ende August d. I. bewilligt, wovon die Gemeinde - Bor- stehungen und hochwürdigen Pfarrämter mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt werden, daß der bevollmächtigte Sammler mit einem vom hohen Statthalterei » Präsidium ausgestellten Sammlungs-Certificate versehen sein wird. Steyr, am 7. Juli 1885. Z. 4955. Rn sämmiticke Oememlle-Vorstckimgm. Im Nachhange zum hierämtlichen Auftrage vom 30. März l. I. Z. 2177 (A.-Bl. Nr. 9) werden die Ge- meinde-Vorsühungen beauftragt, sie nachstehende Kundmachung der hohen k. k. Statthallerei sogleich allgemein zu verlaut- baren. Steyr, am 9. Juli 1885. Z 8277. Kundmachung. Nachdem die Klauenseuche unter den Triebschweinen seit längerer Zeit nicht mehr zur Beobachtung gekommen und somit als erloschen zu betrachten ist, findet die Statt ­ halterei die Anordnung vom 16. März l. I. Z. 3344, zu ­ folge welcher die Ausladung der in den oberösterreichischen Eisenbahnstationen, welche nicht als ständige Viebeschau- stationen bestimmt sind, einlangenden Transporte von für den Abverkauf bestimmten Triebschweinen an die bei der politischen Bezirksbehörde eingeholte und von dieser ertheilte Bewilligung und an die Beschau gebunden und das Hausiren mit solchen Schweinen von Hof zu Hof untersagt worden ist, mit 15. Juli l. I. wieder aufzulassen. Von -er k. k. s-erösterreichischen Statthalterei Linz den 3. Juli 1885. Für den k. k. Statthalter der k. k. Statthalterei - Vicepräsident: Prinz Lothar Metternich m. p. Z. 4989. Rn, sämmttilke Oememcke-VorstckMgm. Laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 1. d. M. Z. 10693, herrschen in Velehrad und Um ­ gebung noch immer Jnsectionskrankheiten und zwar: Blattern- formen, Typhus und Scharlach und ist ein gänzliches Er ­ löschen dieser Jnsectionskrankheiten in der nächsten Zukunft nicht zu erwarten. In Folge dessen sah sich das genannte hohe k. k. Ministerium aus den gewichtigsten sanitären Motiven ver ­ anlaßt, den Abgang von Prozessionen, Wahlfahrten, Pilger ­ fahrten nach Velehrad bis auf weiteres zu untersagen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Juli l. I. 8155/V im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse vom 6. d. M. Z. 4907 Amtsblatt Nr. 19 in Kenntniß gesetzt. Steyr, 12. Juli 1885. Z. 5041. An sämmtliche Gemeinde-Borstet Mit k. k. Gmäarmerie-Posten-CommMe^ Am 3. Mai l. I. wurde von der k. k. Gendarmerie in Rohrbach ein Individuum angeblich Mathias Rubesch, 53 Jahre alt, nach Bistritz (Bisternitz in Ungarn) heimats- zuständig, ledig, Tischlergeselle, ohne bestimmten Aufenthalt, aufgegriffen und dem k. k. Bezirksgerichte Rohrbach einge- liesert, welches denselben wegen Uebertretung der Landstreicherei mit dem Urtheile vom 7. Mai d. I. Z. 708 mit einer Woche Arrest bestrafte. Bei seiner Einvernehmung am 10. Mai und 8. Juni d. I. gab Rubesch über seine Identität und Provenienz an: Sein Vater war Holzwaarenhändler gewesen und als solcher in der Well herumgefahren. Rubesch und seine Mutter begleiteten ihn. Während Rubesch noch ein kleines Kind war, starb der Vater in der Fremde. Nach dem Tode des Vaters betrieb die Mutter den Holzwaarenhandel für sich allein fort. Ob seine Eltern verheiratet waren, wie sie geheißen haben, den Sterbeort seines Vaters, wo er geboren worden sei, ob er getauft worden sei, kann Rubesch nicht angeben. Schule habe er keine besucht. Die Mutter sei, als er ungefähr 7 Jahre alt war, aus Bistritz aus ihm unbekannter Ursache ansgewiesen worden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2