Amtsblatt 1885/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juli 1885

4 Bezüglich der Einrechnung der Erlöse aus den Nachlaß- Effekten der im Vakufspitale in Sarajewo verstorbenen diesseitigen Staatsangehörigen in die Verpslegskosten und der Behandlung des allfälligen Ueberschusses derselben hat das gemeinsame Ministerium die baldige Mittheilung zu ­ gesichert. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen im Grunde des Erlaßes des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 24. Mai I88S, Z. 8173, und im Nachhange zu den Statt ­ halterei - Erlässen vom 8. Jänner d. I. Z. 15451, und vom 2. März d. I. Z. 2341/VIII, publicirt in dem Amts ­ blatts Nr. 9 d. I. Z. 1942, in die Kenntniß gesetzt. St ehr, am 29. Juni 1885. sä Z. 168, 661, 682/B.-Sch.-R. An betreffenden OriMnIrMe uml 8llmlIMngen. Von den Schulstationen : Aschach, Christkindl, Dietach Gaflenz, Gleink, Kleinreifling, Kremsmünster, Krühub, Losenstein, Neustift, Pfarrkirchen, Reichraming, Sipbachzell, Thanstetten, Weichstetten und Weher fehlen noch die ab ­ verlangten Berichte zum Erlasse vom 17. Februar 1885 Z. 168/B.-Sch.-R. Amtsblatt Nr. 5. Von den Schulstationen Allhaming, Aschach, Christ ­ kindl, Dietach, Gaflenz, Garsten, Gleink, Großraming, Pfarrkirchen, Reichraming, Rohr, Thanstetten, Ternberg, Tratlenbach, St. Ulrich und Wartberg fehlen noch die Berichte zum Erlasse vom 7. Mai 1885, Z. 661/B.-Sch.-R. Amtsblatt Nr. 13. Von den Schulstationen: Aschach, Christkindl, Datnbach, Eggendorf, Gaflenz, Garsten, Kleinreifling, Kremsmünster, Losenstein, Neustift, Rohr, Thanstetten, St. Ulrich, Wartberg und Weher fehlen noch die Berichte Mm Erlasse vom 6. Mai 1885, Z. 682/B.-Sch.-R. Amtsblatt Nr. 13. Alle diese Berichte sind zuverlässig bis 12. d. M. anher einzusenden. K. k. Bezirksschulrats) Steyr am 4. Juli 1885. Z. 4907 An säimMlbe Gemeinde-Vorstellungen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 27. v. M. Z. 7933/V bringe ich Nachstehendes zur Kenntniß : Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 25. v. Z. 10.233 sind in Velehrad und 9 Gemeinden des Ungarisch-Hradischer-Gerichtsbezirkes Ab- dominallyphus, Blattern und Scharlach, in zwei benach ­ barten Gemeinden des Ungarisch-Ostra'er-Gerichtsbezirkes Masern ausgetreten. Wenn auch die Intensität dieser Jn- fectionskrankheiten bisher zu keinen ernsteren Besorgnissen Anlaß gibt, hat sich doch die Statthalterei für Mähren bestimmt gesehen, einschneidende sanitäre Vorkehrungen zu treffen und insbesondere das Uebernachten der Wallfahrer in den von Jnsectionskrankheiten heimgesuchten Gemeinden zu untersagen. Das hohe k. k. Ministerium hat auch, um der durch das Zusammenströmen von Wallfahrern erhöhten Gefahr der Verschleppung von Epidemien zu begegnen, den Herren Statthaltern in Böhmen und Galizien die vorläufige Unter- sagung der sür die nächste Zeit projectirten größeren Pilgerfahrten aus Böhmen und Galizien nach Velehrad nahegelegt. Die Gemeinde-Vorstehungen werden auf diese Ver ­ hältnisse mit dem Beisügen aufmerksam gemacht, daß unter den dargelegten Umständen das Abgehen größerer Prozessionen oder Pilgerfahrten nach Velehrad in der nächsten Zukunft nicht im sanitären Interesse der Be ­ völkerung gelegen wäre. Steyr, 6. Juli 1885. nä 700/B.-Sch.-R. An tlie OrissMrMe Egendorf, Gaflenz, Bad Hall, Lausa, Losenstein, Sipbachzell, Thanstetten, Wartberg, Weiskirchen, Weher. Die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 7. Mai d. I. Z. 700 (Amtsblatt Nr. 13) abverlangien Gestehungskosten für die mit diesem Erlasse hinausgegebenen Normal-Lehr- pläne sind ungeachtet der durch das Amtsblatt Nr. 17 erfolgten Betreibung noch immer nicht eingelangt. Die im Eingänge genannten Ortsschulräthe werden daher nochmals angewiesen, die sie treffenden Beträge nunmehr binnen längstens drei Tagen anher zu senden. Steyr, am 7. Juli 1885. Z. 4780. An sämmNlbe Gemeinde-VorMnngen Mit k. k. Oenilarmme-Poffen-Commanllen. Die Wichtigkeit des Meldungswesens veranlaßt mich, gegenwärtig bei der Neuconstituirung der Gemeinden, sämmt ­ lichen Gemeinde-Vorstehungen den hierämtlichen Erlaß vom 19. December 1878 Z. 5361 zur genauesten Darnach- achtung mit dem Beisügen in Erinnerung zu bringen, daß an den in dem damals mitgelheilten Ausweise bezeichneten Orten die Meldung bei den hiezu bestimmten Organen erfolgen soll und daß die Meldung sämmtlicher zur Fremden ­ beherbergung berechtigten Wirthe und sonstiger Unlerstands- geber nur mittelst der Meldzettel stattzufinden hat. Die Vertrauensmänner, denen in ausgedehnteren Gemeinden die Empfangnahme der Meldung übertragen wird, sind ent ­ sprechend zu verständigen und zu insormiren. Die Ueberwachung der Befolgung dieser Weisungen hat durch die k. k. Gendarmerie zu geschehen. Steyr, am 1. Juli 1885. Der k. k. Bezirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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