Amtsblatt 1885/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juni 1885
4 Z. 4219. Rn. «üe Oememlle-AorßekMgm. Laut des Erlaffes des hohen k. !. Handelsministeriums vom 24. April 1885, Z. 6095 R.-G.-B!. Nr. 57 ex 1885 wurden mit der im Einvernehmen mit dem Herrn Minister für Cultus und Unterricht erlassenen Ministerial-Verordnung gleichen Datums R.-G.-Bl. Nr. 57 an der Ministerial- Verordnung vom 17. September 1883 R.-G.-Bl. Nr. 150 betreffend die Bezeichnung von gewerblichen Unterrichts- Anstalten, deren Zeugnisse zum Antritte von handwerks mäßigen Gewerben berechtigen, einige Ergänzungen und Abänderungen vorgenommen. Das hohe Handelsministerium findet im Einvernehmen mit den hohen Ministerien des Innern, dann für Cultus und Unterricht hiezu Folgendes zu bemerken: Unter den in der Ministerial - Verordnung vom 17. September 1883, beziehungsweise in der gegenwärtigen Nachtrags-Verordnung, angeführten Fachschulen findet sich eine Anzahl von Anstalten, welche nach ihrer Organisation mehrere gewerbliche Fächer umfassen und deren mit Erfolg zurückgelegter Besuch demgemäß den Nachweis der Befähigung für mehrere Hanowerksmäßihe Gewerbe zu ersetzen vermag. Dies gilr beispielsweise von den Fachschulen für Holz- Industrie, in Betreff des Drechsler- und Tischler-Gewerbes, von der Fachschule in Bergreichenstein, insbesondere auch in Betreff des Faßbinder- und Wagner-Gewerbes, von den Fachschulen in Klagensurt und Komotau, sowie der maschinen- technischen Fachschule an der Staatsgewerbeschule in Prag in Betreff des Handwerkes der Feinzeugschmiede, Messer schmiede, Feilhauer, Schlosser und Kupferschmiede. In dieser Beziehung wird nun bemerkt, daß das Zeugniß einer solchen Fachschule, welche nach ihrem Organisationsplane mehrere gewerbliche Fächer umfaßt, im Hinblicke aus den Umstand, daß bei einzelnen Fachlehr anstalten nock nicht alle nach ihrem Organisationsplane in Aussicht genommenen Fachcurse derzeit bestehen, sür das einzelne Gewerbe, beziehungsweise für die innerhalb einer Post des gellenden Verzeichnisses der handwerksmäßigen Gewerbe aufgezählte Gruppe von Gewerben die Rechtskraft des Besähigungs - Nachweises nur insoferne besitzt, als die Ausbildung an der betreffenden Anstalt wirklich auch sür dieses einzelne Gewerbe, beziehungsweise sür eines der innerhalb einer Pon des Verzeichnisses der handwerksmäßigen Gewerbe aufgezählten Gewerbe erfolgt ist und als das Abgangszeugniß im einzelnen Falle die specielle Ausbildung in dem betreffenden Gewerbe ersichtlich macht. Hievon fetze ich die Gemeinde - Vorstehungen gemäß Statthalterei - Erlasses vom 25. v. M. Z. 5733/1 behuss entsprechender Kennlnißnahme und Belehrung der Parteien vorkommenden Falles in die Kenntniß. Steyr, am 16. Juni 1885. Z. 3240. Rn ilik Oememcke - VorstelimiM. Es wurde in wiederholten Fällen die Wahrnehmung gemacht, daß die zur Sicherstellunq des Heimatrechtes von zur Abschiebung bestimmten Individuen nothwendigen Erhebungen und Correspondenzen nicht mit der gebotenen Raschheit gepflogen werden, und daß infolge Hiebei einge- tretener Verzögerungen nicht nur die Verwahrungshaft solcher Personen in nicht zu rechtfertigender Weise verlängert werde, sondern auch unnöthige und oft namhafte Mehr auslagen erwachsen. Es wird daher gemäß des Statthalterei-Erlasses vom 14. April 1885 Z. 3006/VtII die Bestimmung des Z 43 des Heimatgesetzes vom 3. December 1863 in Erinnerung gebracht, welcher zu Folge in dem Falle, als die Ueber« nähme einer zur Abschiebung bestimmten Person von der hiezu als verpflichtet erkannten Gemeinde ohne Grund ver weigert wurde, dieselbe allen durch eine solche Weigerung verursachten Auswand zu ersetzen hat. Uebrigens ergeht an die Gemeindeämter die Auf forderung, den zum Zwecke der Sicherstellung der Heimat von abzuschiebenden Personen einlangenden Requisitionen mit aller Beschleunigung und zur Vermeidung wiederholter Anfragen und Correspondenzen auch mit möglichster Voll ständigkeit zu entsprechen. Steyr, am 14. Juni 1885. Z. 3861. Rn sämnMlke Oememüe-VorstckMlM Mit k. k. Gmllarmme-Posten.-Comnmnllm. Mit Bezug aus die hierämtliche Ausschreibung vom 19. Juni 1883 Z. 4199 im Anzeiqeblatt Nr. 9 ex 1883 wird bekanntgegeven, daß der zur Nachstellung vorgemerkte, im Jahre 1853 geborene Ersatzreservist Michael HaLinger aus Bruck-Waasen bereits ausgeforichi und der Nachstellung unterzogen worden ist, daher bezüglich dieses Mannes die Weitere Nachforschung entfällt. Steyr, am 5. Juni 1885. NmisemMerlmgeil,. Jenen Gemeinde - Vorstehungen, welche den mit dem hierämilichen Erlaß vom 25. März l. I. Z. 2459 (Amts blatt Nr. 10), ungeordneten Ausweis noch nicht eingesendet haben, wird dieser Erlaß zur Entsprechung binnen 3 Tagen in Erinnerung gebracht. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche das Sammlungs- Ergebniß sür die Abgebrannten des Marktes Wiznitz in der Bukowina in dem gegebenen Termine nicht in Vorlage ge bracht haben, werden angewiesen, dem hierämilichen Erlasse vom 12. Mai d. I. Z. 3526 (Amtsblatt Nr. 14) nunmehr ehestens zu entsprechen. Deßgleichen werden die Ortsschulräthe, welche mit den Gestehungskosten sür die mit dem Erlasse des k. k. Bezirks« schulrathes Steyr ddo. 7. Mai 1885 Z. 700 (Amtsblatt Nr. 13) hinausgebenen Normal-Lehrpläne noch im Ausüande haften, ausgefordert, die Vorlage derselben nunmehr unver« weilt zu bewerkstelligen. Steyr, am 17. Juni 1885. Der k. k. Brzirkshauptmanu. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei.
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