Amtsblatt 1885/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juni 1885

3 Z. 4129. Rn sämmitilke Vkiiiküillk - UoHesmllgm unck k. k. Omilamme - Postm - CommMllm. Infolge h. Statthalterei-Erlasses vom 29. Mai 1885 Z. 6403/IV ist auszuforschen der Stellungspflichtige Leo Basovnicek. Derselbe ist am 27. Mai 1864 zu Blansko im Bezirke Boskowitz geboren, ehelicher Sohn des Josef Basovnicek, Bahnaussehers in Blansko und dessen Gattin Josefa, Tochter des Georg Krcma. Josef Batovnicek war zuerst Bahnausseher in Prelautsch und trat am 10. Juni 1866 aus dem Dienste der Staats- Eisenbahn - Gesellschaft und ist dessen Aufenthaltsort nicht bekannt. Eine Personsbeschreibung des Auszuforschenden konnte nicht geliefert werden. Die bezüglichen Nachforschungen sind insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde des dortigen Verwaltungsbezirkes ausgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Resultat ist bis 15. Juli l. I. anher zu berichten. Steyr, 7 Juni 1885. Z. 3435. Nn sämmiMe Oememlle-AorstekMgen. Das hohe k. k. Handelsministerium hat ein Exemplar des Anhanges II zu dem im Jahre 1885 erschienenen Ver ­ zeichnisse der Fahrtaxen und ortsüblichen Fuhrlöhne von den Eisenbahnstationen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder in die nächst gelegenen Orte mit dem Bemerken an das hohe k. k. Ministerium des Innern übermittelt, daß der k. k. Hof' und Staatsdruckerei der Verschleiß dieses Anhanges II übertragen wurde, bei welcher derselbe um den Selbstkostenpreis von fünf Kreuzern per Exemplar bezogen werden kann. Hievon wird zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 28. April v. I. Z. 5147 die Eröffnung gemacht. Steyr, am 4. Juni 1885. Z. 3977. Nil sämmUllle Oememile-AoHckMgm Mit k. k. Gemlarmme-Posten,-CommMllm. Dem k. k. Neichssinanzministerium ist laut Mittheilung vom 28. v. M. Z. 839 N.-F.-M. von der k. k. Finanz- landescasse in Linz eine beanständete Staatsnote List, vorgelegt worden, welche von der Commission zur Prüfung beanständeter Staatsnoten als erstes Exemplar der V. Platten ­ druckfälschung bezeichnet wurde. Auf Grund eines hohen Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 21. d. M. Z. 1222 Präs, wird nachfolgend eine Abschrift der von der erwähnten Commission verfaßten Beschreibung des in Rede stehenden Falsifikates zur weiteren Veranlassung der Ueberwachung des Vorkommens desselben und allfälligen sofortigen Berichterstattung übermittelt: Beschreibung des vorgclegten Falsifikates der I fl. Ltaatsnote II. Emmis sion helrtographischrr Plattcndruck und Zeichnung I/V. Dieses Falsifikat, welches in dem vorliegenden einem Exemplare das erste Vorkommen der V. Plattendrucksälschung bildet, ist auf gewöhnlichem weißen Maschinenpapier her ­ gestellt. In höchst mißlungener Weise ist für jede der beiden Seiten eine besondere Zeichnung gemacht und diese hekto- graphisch zur Vervielfältigung übertragen, wobei die flüchtige Zeichnung nur noch an Uncorrectheit gewonnen hat. Der Druck erscheint in einem schmutzigen Blau, welcher nach ­ träglich mit Pastellstift noch bearbeitet zu sein scheint. Von den Schriften sind nur die großen Zeilen „Ein Gulden" und ^8'1 loi-mt" mitgedruckt worden. Alle übrige Schrift ist gezeichnet und zwar in sehr flüchtiger Weise, theils mit Bleistift, theils mit einer braunen Farbe, während für Serie und Nummer eine rothbraune Farbe angewendet ist. Es sind die Spuren davon auffindbar, welche darthun, daß Fälscher trotz aller Flüchtigkeit in der Ausführung, zur korrekten Einhaltung der Zeilen für die kleineren Texte zuvor Bleistiftlinien, welche auch die Höhe der kleinen Schriften markiren, gezogen hat. Das Falsifikat scheint stark in dem Verkehr gewesen zu sein, da es verwischt erscheint, gebrochen, zerrissen und an den Außenrändern verstoßen ist. Bedenkt man, daß die Ausführung eine solche ist, daß kaum anzunehmen, daß anders Jemand als bei mangelnder Sehkraft oder bei mangelnder Beleuchtung nicht sofort das Falsifikat erkennen würde, so liegt die Ver ­ muthung nahe, daß die Ausgabe erfolgte, nachdem dem Falsifikate das Ansehen der überstandenen Cirkulation absichtlich gegeben worden war. Besondere Kennzeichen können bei der Art der Aus ­ führung keine gegeben werden. Steyr, am 29. Mai 1885. Z. 774/B.-Sch.-R. Rn sämnMKe KMleiilmgm. Anläßlich der gemachten Wahrnehmung, daß häufig Gesuche von Lehrpersonen um Zuerkennung der gesetzlichen Quinquennalzulagen unmittelbar bei dem o.-ö.Landesausschuße oder mit Uebergehung der Bezirksschulbehörde bei dem k. k. Landesschulrathe eingereicht werden, durch welchen Vorgang nur eine Verzögerung in der Erledigung solcher Gesuche und eine unnöthige Vermehrung der Geschäfte herbeigesührt werden, ist der k. k. Bezirks - Schulrath mit dem Erlasse vom 4. v. M. Z. II 10 angewiesen worden, sämmtliche Lehrpersonen des Bezirkes zur künftigen genauen Darnach« achtung darüber zu belehren, daß Gesuche von Lehrpersonen um Zuerkennung der gesetzlichen Quinquennal - Zulagen im Wege der Vorgesetzten k. k. Bezirksschulbehörde an den k. k. Landesschulrath zu richten sind, ferner daß den Gesuchen, falls die betreffende Lehrperson bereits im Bezüge einer Quinquennalzulage steht, das Anweisungs - Decret für die letzte Quinquennalzulage, falls sie jedoch noch keine bezieht, das Anstellungsdecret und die bezügliche Gehaltsanweisung als Lehrer oder Unterlehrer beizuschließen sein. K. k. Bezirksschulrats) Steyr am 3. Juni 1885.

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