Amtsblatt 1885/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Mai 1885
Rmt8-D K lu 1 t der k. k. Rezirkshaliptmaniilchafl Sleiir. zu. 13. Steyr > am 10. Mai 1885. Z. 3120. Nil sämmtlilke Oememcke-Wrstckimgim unll k. k. Omltarmme-Posten-Commamtell. Infolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 16. April 1885 Z. 4357/IV wird die im h. ä. Amtsblatts Nr. 9 vom 30. März l. I. 8nb Z. 2363 erfolgte Currendirung des Mathäus Burfik widerrufen, nachdem dessen Aus wanderung nach Amerika constatirt ist. Steyr, den 30. April 1885. Z. 677/B.-Sch.-R. Nil sämmElke OrtsslsM'Me urul Klliutteiiungen. Der k. k. Landesschulrath hat in Erledigung eines hierämtlichen Einschreitens mittelst des Erlasses vom 28. April d. I. Z. 923 Nachstehendes hieher eröffnet : Zufolge Sitzungsbeschlusses des k. k. Landesschulrathes vom 10. April d. I. ist für jene Schüler des 7. Schul jahres, welchen vom Bezirksschulrathe die Begünstigung des Uebertrittes in den abgekürzten Unterricht des 8. Schul jahres zuerkannt wurde, an jenen Schulen, für deren Schüler des 8. Jahrganges die generelle Schulbesuchs- Erleichterung nach Art. V Punkt 6 lit. e der hohen Unter- richts-Ministerial-Verordnung vom 8. Juni 1883 Z. 10618 in der Dauer der drei Wintermonate November, December und Jänner bewilligt ist, ein abgesonderter wöchentlich drei stündiger Unterricht während der Monate Februar, März und April jeden Jahres einzurichten, wenn das Schuljahr mit letztem April schließt. Bei jenen Schulen hingegen, wo der Schulschluß Ende Juli und der Beginn des neuen Schuljahres im Herbste stattfindet, wie dies auch bei der Schule in Krems- Münster der Fall ist, ist dem obbezogenen Beschlusse gemäß der verkürzte Unterricht in den Monaten Mai, Juni und Juli zu ertheilen. Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen behufs künftiger Darnachachtung in die Kenntniß gesetzt. L. k. GeMsschulrath Steyr am 3. Mai 1885. Z. 66I/B.-Sch--R. Nil sämmMte OrisslsmlrMe. Der oberösterreichische Landtag hat laut der Note des oberösterreichischen Landesausschusses vom 25. November v. I. Z. 11.321 in seiner Sitzung vom 21. October v. I. den Beschluß gefaßt, den Landesausschuß zu beauftragen, dahin zu wirken, daß alle in Oberösterreich befindlichen bildungsfähigen blinden'Kinder in dem Linzer Blinden- Jnstitute untergebracht und daß bezüglich jener Kinder, für welche die entfallenden Kosten aus den Stiftungscapitalien oder sonstigen Zuflüssen des Institutes nicht gedeckt werden können, von den zahlungsfähigen Angehörigen oder von den betreffenden Gemeinden mäßige Beiträge dem Institute geleistet werden. Zufolge des Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 16. April d. I. Z. 751 werden die Ortsschulräthe auf gefordert, in analoger Weise, wie es mit dem hierämtlichen Erlasse vom 17. Februar d. I. Z. 168 (Amtsblatt Nr. 5) vorgezeichnet wurde, im Einvernehmen mit den Schul leitungen und den Gemeinde-Vorstehungen zuverlässig bis Ende dieses Monats auf Grund der eben abgeschlossenen Schulbeschreibung über die Zahl der in jedem Schulsprengel befindlichen blinden Kinder und deren nähere Verhältnisse zu berichten, eventuell einen Fehlbericht bis zu diesem Termine einzusenden. Hiezu wird bemerkt, daß die Sustentationsgebühr für »ermögliche blinde Kinder ans Oberösterreich im Linzer Privat-Blinden-Institute 105 fl. ö. W. und für arme blinde Kinder mindestens 50 fl. 40 kr. ö. W. jährlich beträgt, welche bei sehr armen Gemeinden gemindert oder nachgelassen werden kann. Bei diesem Anlässe werden die Ortsschulräthe Aschach, Garsten bezüglich Christkind!, Gleink, Gaflenz, Kematen, Weher, Kirchberg, Kremsmünster, Krühub, Losenstein, Neu- stift, Pfarrkirchen, Reichraming, Rohr, Sipbachzell, Than- stetten und Weichstetten erinnert, daß von ihnen bezüglich der ihnen unterstehenden Schulen über die taubstummen Kinder der im oberwähnten hierämtlichen Erlasse vom 17. Februar d. I. Z. 168 geforderte Bericht noch nicht erstattet wurde. Dieselben werden daher aufgefordert, gleich zeitig mit dem Berichte über die blinden Kinder den über die taubstummen, eventuell den Fehlbericht vorzulegen. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 7. Mai 1885.
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