Amtsblatt 1885/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. April 1885
3 Z. 3057. Rn sämmMe Gemeint-Voxffcklmgm. In Folge der Requisition des k. k. 14. Ergänzungs Bezirks - Commandos in Linz vom 24. April 1885 Nr. 2036 K ist zu verlautbaren nachstehende Kundmachung. Es ist ein Theresianischer-Militär-Mädchen-Waisen- Stiftungs - Platz jährlicher 28 fl. in Erledigung gekommen. Der Genuß dieser Stiftung beginnt mit dem 7. und endet mit dem vollstreckten l5. Lebensjahre. Die Bezüge werden in halbjährigen Decursiv - Raten ausgezahlt. Berufen sind hiezu: ganz oder halb verwaiste Sol datenkinder weiblichen Geschlechtes im Alter von 7 bis 10 Jahren. Gesuchs-Beilagen: Taufschein, Armuthszeugniß, Jmpfungszeugniß und letztes Schulzeugniß. Im Gesuche selbst ist speciell hervorzuheben, ob und welche Unterstützung das Kind vom Staate oder aus einem sonstigen Fonde bezieht. Die Bewerber haben ihre Gesuche sammt den obbe zeichneten Beilagen bis 20. Mai 1885 beim betreffenden Ergänzungs - Bezirks - Commando einzureichen. Steyr, 25. April 1885. Z. 3062. Rn sämmtMi' Gememlle-AoHckMgm. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 23. l. M. Z. 4990/V gebe ich mit Bezugnahme auf die h. ä. Erlässe vom 18. März und 19. April l. I. Z. 2204 und 2899 (Amtsblatt Nr. 9 und II) bekannt, daß von der k. k. Landes-Regierung in Salzburg, nachdem die Maul- und Klauenseuche nunmehr auch in dem letzten verseuchten Gehöfte zur Abheilung gekommen ist, die im ersterwähnten Erlasse kundgem achten Verfügungen nunmehr, ausgenommen die das Schlachtvieh betreffenden Bestim mungen, wieder außer Kraft gesetzt worden sind. Steyr, 27. April 1885. Z. 3100. Umtsermnerlmg. Von den drei Ausweisen zum Jahres Veterinär-Be richt pro 1884, welche am 15. April vorzulegen waren, sind noch ausständig: Alle drei Ausweise von den Gemeinde-Vorstehun- gen Aschach, Gaflenz, Gleink und Ulrich. 6. Die Ausweise über den Viehstand und den Abgang von den Gemeinde-Vorstehungen : Großraming, Losenstein, Ried und Weyer. 0. Der Ausweis über den Viehabgang von den Ge meinde-Vorstehungen Kematen, Lausa, Neustist und Weis- kirchen. Diese Ausweise sind unverzüglich einzusenden. Steyr, 27. April 1885. Z. 647/B.-Sch.-R. Uy sammlMe Im Hinblick auf die Verordnung des hohen k. k. Lan- desschulrathes vom 5. April 1885 Z. 8 — 187, womit neue Formularien für die Amtsschriften an den Volks- und Bürgerschulen vorgezeichnet werden, werden die Schulleitun gen aufgefordert, rechtzeitig sich vorzusehen, daß mit Beginn des neuen Schuljahres die neuen Formularien in der Aus dehnung, wie es in der Eingangs citirten Verordnung des hohen k. k Landesschulrathes vorgeschrieben wird, in Gebrauch genommen werden können. Bezüglich der neuen Normallehrpläne hat der k. k. Landesschulrath die Einrichtung getroffen, daß dieselben nach ihrem Erscheinen von Amtswegen in der erforderlichen Anzahl den Schulleitungen gegen nachträglichen Ersatz der Bezugskosten zugestellt werden. K. k. Bezirksschulrats) Steyr am 24. April 1885. Z. 647/B--Sch.-R. An die Herren Mitglieder des Zweigleyrer- Vereines Steyr. Zufolge Sitzungsbeschlusses des k. k. Bezirksschulrathes vom 21. d. M. wird jenen Herren Mitgliedern des Zweig- lehrervereines Steyr, welche die am 7. Mai d. I. abzu- haltende Vereins - Versammlung besuchen werden, der hiezu erforderliche Urlaub ertheilt. K. k. SeMsschulrath Steyr am 24. April 1885. Z. 2913. An sämmMe OkmkMlle-VorstcklMM. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. d. M. Z. 4808/V sind die Vorbereitungen zur dieß- jährigen öffentlichen Impfung sofort in Angriff zu nehmen, zu welchem Zwecke ich bereits der Gemeinde-Vorstehung im kurzen Wege den Impfausweis II vom Vorjahre und das Jmpsprogramm für 1885 zugestellt habe und im Anschluße die Drucksorte II für das laufende Jahr 1885 beiliegt. In dem Jmpsprogramme sind die Tagesstunden der Impfung, sowie die einzelnen Jmpfstationen (Jmpfsammel- plätze) einzusetzen, und ist dasselbe sodann bis 15. Mai l. I. zuverlässig anher vorzulegen. Für die Vorimpfung wird den Jmpfärzten im Laufe des Monates Mai echte animale Lymphe aus dem städtischen Jmpfinstitute in Linz ausgefolgt werden. Im Ausweis 3 sind unter den bisher ungeimpft Verbliebenen nur die seit 1. Jänner 1881 geborenen und noch ungeimpften Kinder aufzunehmen. Wenn auch dermalen der Bezirk Steyr von Blattern frei ist, so ist doch in der Umgebung desselben diese Krankheit mehrfach vorgekommen, und sind erst vor Kurzem zwei aus wärts inficirte Personen an Blattern verstorben Es ist daher seitens der Gemeinde-Vorstehungen und Aerzte alle Mühe anzuwenden, daß durch zahlreiche Betheiligung der Eltern an der Kinderimpsung der wesentlichste Schutz vor dem Einbrechen der Blatternkrankheit geschaffen werde. Nachdem in den Vorjahren mehrere Gemeinden die Impfung verzögert haben, so bringe ich in Erinnerung, daß dieselbe bis Ende Juli allenthalben durchgeführt sein muß und der Ausweis bis längstens 15. August anher vor zulegen ist. Im Ausweis 6 ist ferner bei jedem Impflinge die Provenienz des verwendeten Stoffes anzugeben. Steyr, 23. April 1885.
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