Amtsblatt 1885/11 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. April 1885

RmtZ-DM'utt der k. k. Vezirksfiauplmanillchlifl Steyr. Steyv» am 1885. Z. 495/B.Sch -R- Rn sämmttilük smrsuu. Pforräntier, KMs- teiiimgm unst Gememste-VgrstekMgell. Am k. k. Taubstummen-Institute in Wien ist die Directorstelle mit den im Statute dieses Institutes (Minist. - Verordnung vom 5. September 1872 Z. 8962 Minist. - Verordnungs - Blatt Nr. 73) fixirten Bezügen (1000 sl. Gehalt, 400 fl. Functionszulage, Anspruch auf fünf Quinquennal-Zulagen L 200 fl. sowie auf Natural- quartier) zu besetzen. Nach Z ld des Statutes sind zum Ansprüche auf Quinquennal-Zulagen jene Dienste anrechenbar, welche von den betreffenden Lehrpersonen in der Eigenschaft eines wirklichen Lehrers an dem Wiener Taubstummen-Institute oder an einer öffentlichen Mittelschule in zufriedenstellender Weise zurückgelegt wurden. In welchem Umfange die an öffentlichen Volks- und Bürgerschulen verbrachte Dienstzeit bei Bemessung der Quinquennal-Zulagen anzurechnen sei, wird bei der Ernennung vom hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht bestimmt. Gehörig instruirte Gesuche sind auf dem vorschrifts ­ mäßigen Wege bis spätestens 15. Mai 1885 bei dem k. k. Landesschulrathe in Wien einzubringen. St ehr, 8. April 1885. Z. 2581. Rn sämmtMv Oememile - AorMlmgm. Infolge des Erlasses des h. k. k. Handelsministeriums vom 20. d. M. Z. 10112 werden die Gemeinde-Vorstehun- gen auf die in Hochdessen Auftrage herausgegebene 2. Auflage des Compendiums der auf das Gewerbewesen bezugnehmenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vor ­ schriften von Bela Freiherrn von Weigelsperg (Preis cartonnirt 3 fl.) aufmerksam gemacht. Steyr, 8. April 1885. ! Z. 2658. Nn lamnMcke Gememlle-VorstckMgm. Infolge des Gesetzes vom 8. März 1884R.-G.-Bl. Nr. 22 wird laut Eröffnung der hohen k. k. Statthalterei in Linz ddo. 13. März 1885 Z. 2232/l aus Anlaß eines speciellen Falles zur Darnachachtung bekannt gegeben, daß die Statuten der gewerblichen Genossenschaften in folgenden Punkten zu berichtigen seien : 8 10 Alinea 2 betreffend die Abschließung des Lehr- vertrages, Alinea 3 betreffend die Eintragung der Vertrags ­ bedingungen in das Arbeitsbuch (gemäß Z 99 des Gesetzes), 8 10 Alinea 4 lit. b betreffend die Probezeit (gemäß § 99 u, des Gesetzes), lit. e betreffend die Ausstellung eines Lehr ­ briefes und die Eintragung in das Arbeitsbuch (gemäß 8 104 des Gesetzes) in lit. t dieses Paragraphes ist 8 100 des Gesetzes zu berufen. 8 12 Alinea 4 betreffend die Eintragung in das Arbeitsbuch (gemäß § 80 ci des Gesetzes und Alinea 5 betreffend die Kündigung für Stück- und Accordarbeiten) gemäß 8 77 des Gesetzes. Hievon sind die Genossenschaftsvorstehungen ent ­ sprechend zu verständigen. Steyr, am 8. April 1885. Z. 2667. Än sämlMcko Oemeimle-Vorstesumgm unst k. k. Omilormme-Posten-CommanM Es wurde in der Nacht vom 25. auf den 26. v. M. in der Wohnung des römisch-katholischen Pfarrers Josef Szypek zu Kimpolung durch unbekannte Thäter einge ­ brochen und außer Geld und anderen Werthsachen auch nachstehende, der Nichte des Pfarrers Agnes Bekerska gehörige Staatspapiere gestohlen: l. Ein Stück Silberrente Nr. 56904 vom 1. Juli 1868 sammt Talon und 19 Stück Coupons. 2 Ein Stück Notenrente Nr. 188168 vom I. Novem ­ ber 1868 sammt Talon und 19 Stück Coupons.

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