Amtsblatt 1885/9 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. März 1885

4 in Erinnerung zu bringen und diesbezüglich aüf meinen im Amtsblatts Nr. 4 ex 1884 enthaltenen Erlaß vom 6. Februar v. I. Z. 864 hinzuweisen. Steyr, 25. März 1885. Z- 2341. Rn sämmitilke Gemeinde-NorMungm. Behufs Bekanntgabe an die dortigen Hufschmiede bringe ich nachstehende Kundmachung der h. k. k. Statthalterei zur Kenntniß : „Z 3606/v Kundmachung betreffend die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage. Auf Grund der Verordnungen des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R.-G.-Bl. Nr. 18) und vom 24. April 1880 Z. 1194 wird bekannt gegeben, daß die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage am 18., 19. eventuell am 20. Mai l. I. von der oberöster ­ reichischen Prüfungs-Commission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden wird. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum selbstständigen Betriebe eines Huf ­ schmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbrief) und der Nachweisung einer mindestens dreijährigen Verwendung als Hufschmiedgeselle belegten Gesuche bis 30. April l. I. im Wege der politischen Bezirksbehörde an die k. k. Statthalterei einzusenden." Steyr, den 26. März 1885. Z. 2362. Na sämmtlillie GMeimte-VoHcklmgm Mit k. k. Geiularmme-Postm-CoM Infolge h. Statthalterei-Erlasses vom 16. März 1885 Z. 3265/lV ist auszuforschen der im Jahre 1864 in Höf- lein a. d. Thaya im Bezirke Znaim geborene stellungs- pflichtige Johann Dockalik, unehelicher Sohn der Franziska Dockalik, Tochter der Brigitta, geborenen Josef Dockalik Jnmannes in Tetetitz. Die Mutter des genannten Stellungspflichtigen ist ungefähr 58 Jahre alt und war zur Zeit der Geburt Tag- löhnerin im Annahofe bei Höflein. Weitere Daten über die Mutter und ihren stellungs- pflichtigen Sohn konnten nicht beigebracht werden. Die bezüglichen Nachforschungen sind, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Ge ­ nannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungs ­ pflichtigen einer Gemeinde des dortigen Verwaltungs-Gebietes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Resultat ist bis 15. April anher bekannt zu geben. Steyr, am 26. März 1885. Z. 2363. Na sämmtüllie Oemeüule-Norstekungeir unil k. k. GmllaMerie-Pojieil-ConM Infolge h. Statthalterei-Erlaffes vom 18. März 1885 Z. 2027/lV sind die in dem nachstehenden Verzeichnisse beschriebenen Stellungspflichtigen auszuforschen und ist ein positives Ergebniß bis 10. April l. I. anher zu be ­ richten. 1. Johann Marnio des Jakob Mufich, Gemeinde Pola, Los-Nr. 11, I. Classe, illegal abwesend. 2- Josef Johann des Peter Monao, Gemeinde Pola, Los-Nr. 112, I. Cl., illegal abwesend. 3. Josef der Katharina O stank, Gemeinde Pola, Los-Nr. 133, I. Classe, illegal abwesend. 4. Peter des Dominik Capolichio, Gemeinde Pola, Los-Nr. 144, I. Classe, illegal abwesend. 5. Maises des Heinrich Schmerz, Gemeinde Pola, Los-Nr. 221, I. Classe, Jsraelit. — War in Haft in Mostar im April 1884. — Illegal abwesend. 6. Johann des Anton Butorovich, Gemeinde Pola, Los-Nr. 223, I. Classe, illegal abwesend. 7. Johann der Franziska Tomafich, Gemeinde Pola, Los-Nr. 226, I. Classe, illegal abwesend. 8. Josef Johann der Hermengilde Leiter, Gemeinde Pola, Los-Nr. 232, I. Classe, illegal abwesend. 9. Alois Johann des Johann Nebaz, Gemeinde Pola, Los-Nr. 251, I. Classe, illegal abwesend. 10. Matheus der Maria Bursich, Gemeinde Dig- nano, Los-Nr. 262, I. Classe. Soll im Jahre 1878 nach Baltimore, Nord-Amerika, ausgewandert sein. Illegal ab ­ wesend. I I. Karl Paul Weiß, Gemeinde Pola, Los-Nr. 11 I V-, I. Classe, Jsraelit, illegal abwesend. 12. Josef des f Thomas Luchich, Gemeinde Pola, Los-Nr. 169, II. Classe, Tischler von Prosession, hielt sich Ende 1883, in Fiume auf. Illegal abwesend. Steyr, 26. März 1885. Rmismimerimg. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche den Gestehungs- kostenbetrag pr. 2 fl. für das Reichsgesetzblatt pro 1885 noch immer nicht in Vorlage gebracht haben, werden ange ­ wiesen, der hierämtlichen Weisung vom 15. Jänner d. I. Z. 8703 (Amtsblatt Nr. 2) nunmehr unverweilt zu entsprechen. Deßgleichen werden die Ortsschulräthe, welche mit den Vergütungsbeträgeu für die Verordnungsblätter des k. k. Landesschulrathes pro 1884 noch im Ausstande haften, unter Beziehung auf den Erlaß des k. k. Bezirks- schulrathes Steyr ddo. 3. Februar 1885 Z. 201 (Amts ­ blatt Nr. 4) aufgefordert, die Vorlage derselben ehestens zu bewerkstelligen. Der k. k. Bezirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschaft Steyr. — Haar'sche Buchdruckern.

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