Amtsblatt 1885/9 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. März 1885
3 b) das Treiben von Handelsvieh jeder Art über Aigen oder durch die Stadt Salzburg, oder über Eben au in der Richtung nach Hailein. In der ent gegengesetzten Richtung darf nur einzelnes, bereits ver kauftes und mit dem vorgeschriebenen Viehpasse gedeck tes Vieh getrieben werden; c) gemäß der citirten Kundmachung die Wochennutzvieh- märkte der Stadt Salzburg und vorläufig der auf den 30. März fallende Viehmarkt in Mgxglan, dann das Hausiren mit Klauenthieren und der Handel mit Rindern in den Gasthausstallungen. Der Verkehr mit Zugvieh bleibt bis auf Weiteres unbeschränkt. Uebertretung der vorstehenden Bestimmungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 R.-G-Bl. Rr. 51 geahndet. Dies wird hiemit verlautbart. Von drr k. Ir. o.-ö. SratthaUrrci Linz den 18. März 1885. Der k. k. Statthalter: Weber m. p. Z. 2205. An sämmüiliir' Gemmule-ÄoEckM nnst k. k. Gmstarmerle-Postkn-Commnl^ In der Mehrzahl der im Neichsrathe vertretenen Königreiche und Länder hat die Maul- und Klauenseuche unter den Rindern und zum Theil auch unter Schweinen eine große Verbreitung erlangt. Wenn auch diese Krankheit, bei ihrem in der gegenwärtigen Invasion zu Tage tretenden milden Verlauf nur höchst selten tödtlich endet, so sind doch die durch sie veranlaßten ökonomischen Verluste, welche aus dem Nutzentgange der kranken Thiere und aus den Beschrän kungen des freien Verkehres mit Vieh hervorgehen, sehr bedeutend. Da diese Seuche, ebenso wie jede andere Infektions krankheit, in ihrer weiteren Verbeitung beschränkt und auf- gehalten werden kann, wenn sogleich bei deren erstem Auf treten in einer Localität die entsprechenden, durch das Thierseuchengesetz vorgeschriebenen Separations- und Sperr- maßregeln eingeleitet und durchgeführt werden, so erhalten die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten- Commanden den Auftrag, zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 14. März 1885 z. Z. 4202 und Jntimats der k. k. Statthalterei vom 18. d. M. Z. 3427/V aus die genaue Einhaltung der Verpflichtung zur unverweilten Anzeige jedes Ausbruches der Maul- und Klauenseuche in bis dahin nicht verseuchten Ortschaften zu dringen und gegen Personen, welchen in dieser Beziehung oder rücksichtlich der Einhaltung der eingeleiteten Veterinär - polizeilichen Maßregeln ein Verschulden zur Last fällt, anher namhaft zu machen und gegen dieselben nach den gesetzlichen Vorschriften vorzugehen. Ebenso ist der Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Viehtriebe und der auf Eisenbahnstationen zur Ein ladung und Ausladung gelangenden Wiederkäuer und Schweine, sowie des Marktviehes die gespannteste Aufmerk samkeit von Seite der bestellten sachverständigen Organe zuzuwenden. Eine große Sorgfalt gegenüber dieser Seuche erscheint um so nothwendiger, als ihr Herrschen bereits zu sehr drückenden Verkehrs - Beschränkungen seitens auswärtiger Regierungen geführt hat, und ein ähnliches Vorgehen von Seite noch anderer Staaten zu besorgen steht, wodurch der Export von Vieh österreichischer Provenienz im höchsten Grade geschädigt, wenn nicht ganz unmöglich gemacht würde. Steyr, 22. März 1885. Z. 2272. Rmismimerimg an sämmitilke Gemeinste- UoMckMgm. Bis 15. April l. I. ist der Veterinär-Jahresbericht pro 1884, bestehend aus dem Ausweise a) über den Stand der nutzbaren Hausthiere, d) über den Abgang derselben, o) der Nominative Ausweis über das Veteriuärpersonale mit Einschluß der Hufschmiede anher vorzulegen. Steyr, 23. März 1885. Z. 2320. An stie Gemeinste - Vorstel^ Mit diesem Amtsblatts erhalten die Gemeinde - Vor stehungen Exemplare der Kundmachung II und 0 der k. k. n. ö. Statthalterei betreffend die Bewerbung um Heirats Ausstattungen aus den Josefa Haas von Laengenfeld'schen Stiftungen zur entsprechenden Verlautbarung, wobei bemerkt wird, daß die nach dem 15. Mai l. I. hieramts einlangen den Gesuche nicht mehr in Berücksichtigung gezogen werden. Steyr, am 26. März 1885. Z. 2326. An sämmilistle Gemeinste-Vorstckllngm mul tr. tr. Genstarmerie-Posten-Commnnsten. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 24. d. M. Z. 2783 ist der Schübling Georg Feld hammer, geboren 1839 in Straßen, Bezirk Aussee, und dort zuständig, von großer Statur, mit braunen Haaren und Augen, ovalem Gesichte, gewöhnlicher Nase und schad haften Zähnen und blatternnarbig, am 20. d. M. seinem Schubbegleiter auf dem Transporte von Rottenmann nach Liezen entwichen, wovon die Gemeinde - Vorstehungen und Gendarmerie-Posten-Commanden behufs Jnvigilirung und Anzeige im Aufgreifungs-Falle verständigt werden. Steyr, am 26. März 1885. Z. 2330. All sämmMle Gemeinste-Vorstellungen. Um die gewerbspolizeilichen Rücksichten hinsichtlich der Lagerung und Aufbewahrung der Mineralöle zu wahren, finde ich mich veranlaßt, die polizeiliche Ueberwachung und periodische Controle im Sinne der h. Ministerial-Verordnung vom 17. Juni 1865 den Gemeinde - Vorstehungen neuerlich
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