Amtsblatt 1885/8 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. März 1885
A m t 8 - G t ll tt der st. k. RezirksOniilitmmiiiscljnst 8Iii>i'. Nr. 8. Steyr, am 20. Mär; 1885. Z. 1940. An smmMlkk OMeimle-AoHetumM unck k. k. Oemlarmme-MMm-Eo^ Mit Bezug auf die hierämtliche Currendirung vom 13. Februar 188 >. Z. 1208, Amtsblatt Nr. 5, wird bekannt gegeben, daß es laut des von der k. k. Statthalterei in Innsbruck in Abschrift mitgetheilten Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 19. Februar l. I., Z. 1736, mittlerweile gelungen ist, den Johann Dalmaski zum Geständniß zu bringen, sonach alle seine früheren Angaben auf Unwahrheit beruhen und er mit dem baierischen Deserteur Johann Bauer aus Eckendorf, Bezirk Nabburg (Oberpfalz), identisch ist. Das königliche Auditoriat in Jngolstadt hat auch bereits mit der an gedachte Bezirkshauptmannschast gerichteten Zuschrift vom 16. Februar l. I., Z. 16, die Identität des Genannten mit dem Deserteur Bauer constatirt und wurde hierauf dessen Escortirung an die königliche Commandantur in Lindau verfügt. Hievon wird gemäß Statthalterei - Erlaß vom 6. März 1885 Z. 2908/VIll die Mittheilung gemacht. Steyr, am II. März 1885. Z. 1869. An snmmtMe Oemeimle-AoHckimgim nnck k. k. Gmilarmexie-Postm-^ Nach einer Anzeige des k. k. Gendarmerie - Posten- Commando's in Weyer läßt die nach Loosdorf, Bezirks- hauplmannschäft St. Pölten, zuständige, verwitwete Hadern sammlerin Maria Hager ihre drei schulpflichtigen Kinder Carl 13, Elisabeth I I und Michael 9 Jahre alt, beim Hadernsammeln mit sich herumziehen. Infolge Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschast St. Pölten vom 5. d. M., Z. 4589, werden daher die Gemeinde - Vorstehungen im Hinblicke auf das von der obersten Polizeibehörde unterm 28. Jänner 1854 Z. 1121 erlassene, noch immer in Kraft bestehende Verbot, Kinder unter 14 Jahren mit sich zu führen, angewiesen, der Genannten im Betretungsfalle protokollarisch zu bedeuten, daß, falls sie ihre schul pflichtigen Kinder nicht binnen 14 Tagen in ihre Zuständig- keits - Gemeinde zurückbringt, mit der Entziehung der Licenz gegen sie vorgegangen wird. Das diesfällige Protocoll ist sodann mit Beschleunigung anher in Vorlage zu bringen. Den k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden wird hievon zur Benehmungswissenschaft die Mittheilung gemacht. Steyr, am 9. März 1885. Z. 1884. ---------- - — An sämmtMk OMemlti'-Vorßcklmgm Mit k. k. Gmckarmme-Postm-Eomm^ Das hohe k. k. Ackerbau-Ministerium hat mit dem Erlasse vom 17. Jänner 1885 Z. 142/10 dem oberöster reichischen Fischerei-Vereine einen Beitrag von 250 fl. zum Zwecke der Jnspicirung der Gewässer, speciell zur diesjährigen Huchenlaichzeit und zum Zwecke der Gewinnung der Hucheneier bewilligt. Laut der Eingabe vom 27. Februar l. I. beabsichtigt der oberösterreichische Fischerei-Verein mit der Jnspicirung der Donau, Enns, Traun, Ager, Jnn und Salzach seine Ausschuß-Mitglieder Anton Mayer, Carl Stöhr und Josef Danzmayr zu betrauen. Dies wird zur entsprechenden Verlautbarung in den Ufergemeinden der Enns und Traun infolge hohen Statt- halterei-Erlasses vom 3. März 1885 Z. 2611/l mit der Weisung bekannt gegeben, den in Rede stehenden Zweck thunlichst zu fördern. Gleichzeitig wird bekanntgegeben, daß Erlaubnißscheine zum Fange der Huchen in der Laichzeit nur zum Zwecke der Pflege der Fischzucht und nach Anhörung des ober österreichischen Fischerei - Vereines werden ausgefolgt werden. Es ist daher insbesondere während der Laichzeit der Huchen den Gewässern ein besonderes Augenmerk zuzu- wenden und sind alle Jene, welche beim Huchenfange betreten werden, ohne sich mit dem behördlichen Licenz scheine ausweisen zu können, unbedingt anzuzeigen. Steyr, am 12. März 1885. Z. 1969. An sämmtliche Gemeinste Vorstellungen. Laut Mittheilung der k. k. Bezirkshauptmannschast Wels vom 10. d. M., Z. 2374, ist in je einem Gehöfte der Orte Zwickledt und Wolfsberg der Gemeinde Steiner kirchen, die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und sind
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