Amtsblatt 1885/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. März 1885
3 Der Genannte, ein Sohn der Eheleute Franz und Vincenzia Placek, ist am I3i Jänner 1864 in Lowieschitz im Bezirke Preran geboren, lahin zuständig und seiner Beschäftigung nach Taglöhner. N'ach ^lagabe des Vaters ist Florian Placek großer Statur, bat blonde Haare, graue Augen, längliches Gesicht, blond' Augenbrauen und gesunde Zähne. Gc bezüglichen Nachforschungen sind insbesondere in dei Nichtnug einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde ausgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Resultat ist bis Ende März 1885 anher zu berichten. Steyr, am 3. März 1885. Z- !6(G. RMiltMckMK Die jährliche Nachschaffnng öes Bedarfes an Landes- defchälern durch Änkanf aus der privatzncht des Landes. Von dem Wunsche geleitet, den Ankauf des nach Ablauf der Deckperiode für die k. k. Staatshengsten-Depots sich ergebenden Bedarfes an Landesbeschälern entsprechend zu organisiren und diesen Bedarf soweit nur irgend möglich durch Ankauf aus der inländischen Privatzucht zu decken, ladei das Ackerbau - Ministerium alle Züchter und Pferde besitzer ein. alljährlich und zwar in der Zeit vorn I. bis spätestens Ende April jeden Jahres ihre verkäuflichen Hengste schriftlich unmittelbar beim Ackerbauministerium anzumelden. Die angemeldeten Hengste werden an ihrem Ltand- orte von einem Vertreter des Staatshengsten-Depots wo möglich noch während der Beschälperiobe besichtigt und je nach Befund in Vormerkung genommen werden. Der eventuelle Ankauf der als Landesbeschüler für das betreffende Land vollkommen geeignet befundenen Hengste wird im Laufe des Herbstes des betreffenden Jahres nach Maßgaoe des Bedarfes und der Gattung der benöthigten Ersatzhengste, dann der zur Verfügung stehenden Geldmittel über specielle Ermächtigung des Ackerbau-Mmisteriums vom Staatshengsten-Depot im Einvernehmen mit den zur Mit wirkung bei den Landes - Pferdezuchts - Angelegenheiten be rufenen Organen, vorgenommen werden. Durch die erfolgte Anmeldung eines Hengstes zum Ankauf als Landesbeschäler wird selbstverständlich eine mittlerweile eventuell beabsichtigte anderweitige Verfügung des Besitzers mit seinem Hengste nicht behindert, sowie andererseits die Annahme der Anmeldung seitens des Acker- bau-Ministeriums durchaus nicht irgend eine Verpflichtung des letzteren zum Ankäufe des angemeldeten Hengstes, selbst im Falle seiner vollkommenen Tauglichkeit involvirt. Jede Anmeldung eincs Hengstes hat zu enthalten: dessen Abstammung, dessen Größe, Farbe, Alter und Preis, ferner den Ort, wo der Hengst zu besichtigen rst. Bezüglich des Alters der anzumeldenden Hengste wird ausdrückli b bemerkt, daß auf die Besichtigung und den eventuellen Ankauf nur solcher Hengste eingegangen werden kann, welche Zur Zeit ihrer Anmeldung, wenn sie denr Gestütsschlage angehören, das dritte Lebensjahr, und nur wenn sie einem rein kaltblütigen Silage angehören, das zweite Lebensjahr bereits vollstreckt haben. Anmeldungen solcher Hengste, welche das vorbezeich nete Alter noch nicht erreicht hab n, werden nicht berück sichtiget werden. Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ablauf des obbezeichneten Termines beim Ackerbau - Miniüerium eingebracht werden, können erst in zweiter Linie berücksichtigt werden u. zw. nur insoweit, als der benöthigte Bedarf an Ersatzhengsten der Anzahl und der Gattung nach nicht durch den Ankauf der rechtzeitig angemeldeten Hengste gedeckt werden könnte. Dies wird infolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 25. Februar 1885 Z. 2410 zur schleunigen ortsüblichen Verlautbarung bekannt gegeben. Steyr, 7. März 1885. Z. 1712 Nil tlü lwlsm. Pfarrämter. Zur Verfassung der Populations - Tabellen im Jahre 1885 werden den hochw. Pfarrämtern im Anschlüsse die erforderlichen Drucksorten übermittelt. Steyr, 4. März 1885. Z. 1724. All sämmttillie OememäP-MckckMM. Zufolge hohen Statthalterei. Erlasses vom 26. Februar 1885 Z. 2354 IV wird zur Verlautbarung eröffnet, daß die vierte Altersclasse zur diesjährigen regelmäßigen Stellung nur in den Verwaltungsgebieten von Galizien und Kram herangezogen wird. Steyr, am 3. März 1885. Z. 1810. Ka sämmUrke Gemmule - WMckMM. Ueber Ersuchen des k k. 14. Regiments-Commandos in Linz, ddo. 5. März 1885 Nr. 339 n, wird zur schleunigen Verlautbarung eröffnet, daß zufolge hohen Kriegsministerial- Erlasses ddo. 19. April 1865 Nr. 2480 aus der Stiftung des Directors Carl Treu wann für invalid gewordene Krieger des Feldzuges in Schles wig-Holstein fünf Sliftungsgenüsse für Mannschaft ohne Unterschied des Chargengrades und zwar zwei vom k. k. Linien-Infanterie-Regiments Leopold l., König der Belgier Nr. 27 — zwei vom k. k. Linien - Jnsanterie- Regimente Großherzog Ludwig IIl. von Hessen Nr. 14, und ein Individuum vom k. k. neunten Feldjäger-Bataillon zur Vertheilung gelange«. Gesuche von anspruchsberechtigten Bewerbern sind bis längstens 1. Mai d. I. beim Regiments - Commando in Linz zu überreichen. Steyr, am 5. März 1885. Z. 1823. An sllmmlllltle Omliellul« - WiMmuM. Im Nachstehenden bringe ich über Auftrag der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 23. v. M. Z. 2132/IIl die Ver ordnung des k. k. Landesschulrathes vom II. Februar 1885 Z. 315 zur Hintanhaltung der Verbreitung ansteckender Krankheiten in den Schulen, welche auf Grund der Ge nehmigung des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und
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