Amtsblatt 1885/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. März 1885
3 Z. 1480. UMmalklmg. Dreifacher Raubmord. Nachstehende Werthpapiere wurden laut einer an das hohe k. k. Ministerium des Innern vom hohen k. und k Ministerium des Aeußern gelangten Mittheilung der Wiener französischen Botschaft bei einem am 22. Jänner d. I. in Gloire Die», Arrondissement Bar für Seine, verübten drei fachen Raubmorde geraubt: 4 Obligationen der consolidirten englischen Staats schuld zu 1000 Pfund Sterling. Nr. L 20671, L 21889, N 21890, L 21891; 11 russische Renten - Titres, Anleihe vom Jahre 1870, zum gegenwärtigen Curse im Capital von 42.500 Francs und eine Rente von 2142 Francs repräsentirend, Nr. 77510-63, 96102 — 63, 96108 — 63, 631 — 1260 (oder 126), 73605 — 126, 29236 — 126, 90434 — 63, 95944 — 63, 4772 — 126, 43026 — 126, 103105 — 63. Vor dem Ankäufe dieser Werthpapiere wird gewarnt. Diesbezügliche Wahrnehmungen wollen sofort dem Sicherheits Bureau der Wiener PolizeüDirection bekannt gegeben werden. Steyr, 21. Februar 1885. Z- 1497. Rn sämmMe Gememile - VoHekMgm. Anläßlich einer bei einer k. k. Bezirkshauptmannschaft vorgenommenen Systemal - Stempel - Revision wurde in Erfahrung gebracht, daß Eingaben um Ersolglassung von Jagdkarten bei mehreren hierländischen k. k. Bezirkshaupt« Mannschaften als stempelfrei behandelt werden. Nachdem aber derlei Eingaben, wie das hohe k. k. Finanz-Ministerium in dem an die k. k. Finanz - Landes- Direction in Brünn ergangenen Erlasse vom 31. Oktober 1882 Z. 30069 ausdrücklich erklärt hat, zufolge D. k. 43 u. 2. des Gesetzes vom 13. December 1862 R.-G.-Bl. Nr. 89 einer Stempelgebühr von 50 kr. für den ersten Bogen unterliegen, so werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge hohen Statthalterei-Erlasies vom 10. d. M. Z. 1636/11 aus die Stempelpflichtigkeit der gedachten Eingaben auf merksam gemacht.. Steyr, 22. Februar 1885. Z. 1528. Rn sämmiMe Oememlle-AorMlmgm Mck k. k. GmilaMme-Postm-Eommanckm. Die k. k. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse vom 18. d. M. Z. 2110/11 zufolge Ersuchens der k. k. Statthalterei in Triest Nachforschungen nach einer gewissen Maria Clarich, Tochter des Georg Clarich, ledig, 20 Jahre alt, gebürtig aus St. Donato und zuständig zur Gemeinde Pinguente, welche, ihren Dienstgeber in Mitterburg, Anton Giorgis, bereits im Monate August plötzlich verlassend, spurlos verschwunden ist, angeordnet. Die behufs Eruirung der Genannten im Berwaltungs- gebiete der k. k. Statthalterei in Triest vorgenommenen Nachforschungen sind fruchtlos geblieben. An der Hand der nachfolgenden Personsbeschreibung sind die ungeordneten Nachforschungen zu pflegen und ist ein positives Resultat bis 15. April l. I. anher zu berichten. Personsbeschreibung. Charakter : Dienstbote, Geburtsort: St. Donato, Geburtsjahr: 1864, Zuständigkeits Gemeinde: Pinguente, Stand: ledig, Religion: katholisch, Größe: mittlere, Gesicht: oval, Haare: kastanienbraun, Augen: blau; Mund, Nase: proportionirt, besondere Kenn zeichen: keine. Steyr, 23. Februar 1885. Z. 1564. Rn ltie Gememcke-VoHesumgm iler OeriMs- Oezicke Kremsmünster uml Rmliofm. Mit gegenwärtigem Amtsblatts folgen die Pferde- zählungsoperate pro 1885 zum Amtsgebrauche bei der Claffification mit der Weisung zurück, allsällige Verände rungen im Pferdestande „lediglich" in der Rubrik 6 (Anmerkung) ersichtlich zu machen. Steyr, den 24. Februar 1885. Z. 1577. An sämmMe Gememcke-Vorstcklmgm. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei Linz vom 23. d. M. Z. 2345/V wird eröffnet, daß die k. k. steiermär- kische Statthalterei unterm 14. d. M. Z. 3103 nachstehende Kundmachung zur eigenen Kenntnißnahme und allgemeiner Verlautbarung erlassen habe. Steyr, 26. Februar 1885. Kundmachung. Die Maul- und Klauenseuche ist in den politischen Bezirken Bruck, Judenburg, Leoben, Liezen und Pettau zum Ausbruche gekommen und ist die Einschleppung in diese Bezirke auf die Einbringung fremdländischer Schweinetrans- porte zurückzuführen. Es wird daher bis auf Weiteres verordnet wie folgt: 1. Die mit der Kundmachung vom 2. November 1882 Z. 18.258 in den Viehbeschaustationen Graz, Puntigam, Leoben und Cilli der Südbahn; Graz, Gleisdorf, Fehring und Feldbach der ung. Westbahn, Leoben, Knittelfeld und Neu markt der Kronprinz Rudolfsbahn und Liezen der Kaiserin Elisabeth-Westbahn angeordnete Beschau der Wiederkäuer wird auch aus die zur Ein- und Ausladung gelangenden Schweinetransporte jeglicher Prove nienz ausgedehnt. Als Beschaugebühr wird der Betrag von 2 Kreuzer per Stück eingehoben. 2. Für die zur Ein- und Ausladung gelangenden Schweinetransporte, sowie für Schweine, welche auf hier« ländige Viehmärkte ausgetrieben werden, sind ordnungs mäßige Viehpässe beizubringen. Diese Anordnungen treten mit dem Tage der Verlautbarung in Wirksamkeit.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2