Amtsblatt 1885/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. März 1885

2 Z. 1434. Nil jammiticke Gmemile-VorstckMgm. Die vom Curs-Bureau des k. k. Handelsministeriums herausgegebene, bis zum abgelaufenen Jahre revidirte officielle Post- und Eisenbahnkarte der österr.-ung. Monarchie ist im Verlage der artistischen Anstalt und Verlagsbuch ­ handlung R. v. Waldheim in Wien II, Taborstraße 52, erschienen. Die erwähnte Karte zeichnet sich durch die gröhle Genauigkeit und besondere Deutlichkeit der Schriften und Zeichen aus; auf derselben sind die Post- und Telegraphen- Directionen, die Aerarial - Postämter, die nicht ärarischen Postämter, die nur im Sommer sungirenden Postanstalten, die Post-Aemter mit Poststation, die Poststationen, die Postaus- wechslung, Telegraphenstationen, die Eisenbahnstationen und Haltstellen, die Dampfschiffstationen, die Postbesörderung mittelst Ueberschiffung durch besondere Zeichen kenntlich gemacht und die Distanzen in Gehstunden angegeben. Die genannte Verlags-Buchhandlung hat sich bereit erklärt, bis Ende März d. I. den dem hohen k. k. Ministerium des Innern unterstehenden k. k. Behörden und Aemtern diese Karte, deren Ladenpreis 6 fl. beträgt, in einfacher Mappe zum Subscriplionspreise von 4 fl. 50 kr. zu liefern. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge hohen Statthalterei-Präsidial-Erlasses vom 16. d. M. Z. 355/kr. mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt, daß allsällige Subscriptionen auf dieselbe hieramtlich effectuirt werden, zu welchem Behufe die gewünschte Anzahl unter Anschluß des bezeichneten Betrages per Exemplar zuverlässig bis 10. März d. I. anher bekannt gegeben werden wolle. Steyr, den 22. Februar 1885. Z. 1436. Ra sämmiticke Gemeimle-Vorstcklmgm mul k. k. Gemlarmme-Posten-Comma^ Anläßlich vorgekommener Anfragen hat das k. k. Finanz- Ministerium einvernehmlich mit dem k. k. Ministerium des Innern und des Handels erklärt, daß die Verabreichung von gebrannten geistigen Flüssigkeiten in Gefäßen (Flaschen), die erst aus Anlaß des Erscheinens der Kunden in der Verkaufsstätte verschlossen werden, ein Vorgang ist, zu welchem nach Z 1 Absatz 2 und 3 des Gesetzes vom 23. Juni 1881 (R.-G.-Bl. Nr. 62 V.-Bl. Nr. 30.) nur der ­ jenige befugt ist, der die Berechtigung zum Ausschanke oder zum Kleinverschleiße gebrannter geistiger Flüssigkeiten besitzt. Hiebei kann es keinen Unterschied machen, ob die fraglichen Gefäße (Flaschen) von den Kunden mitgebracht werden oder aber bereits in der Verkaufsstätte vorhanden sind und ob dieselben im letzteren Falle bei dem Erscheinen der Kunden bereits mit gebrannten geistigen Flüssigkeiten gefüllt sind oder nicht. Ein Vorgang, wie der obbezeichnete muß daher, wenn er von Seite einer blos zum Handel mtt gebrannten geistigen Flüssigkeiten berechtigten Partei stattfindet, nicht nur nach den Vorschriften der Gewerbe-Ordnung, sondern insbesondere auch nach Z 17 des obbezogenen Gesetzes vom 23. Juni 1881 geahndet werden. Dies wird gemäß Statthalterei-Erlaß vom 12. d. M. Z. 1836/1 zur Darnachachtung kundgemacht. St eyr, den 20. Februar 1885. Z. 1435. Rn sämmttilke Oememcke-Vorstcklmgm. Se. k. und k. apost. Majestät haben die Eröffnung der XXIII. Staatslotterie kür Civilwohlthätigkeitszwecke der diesseitigen Reichshälste anzubefehlen und mit Allerhöchster Entschließung vom 3. April 1883 allergnädigst zu bestimmen geruht, daß das Reinerträgniß dieser Lotterie der zu errich ­ tenden Landes - Irrenanstalt im Küstenlcnde, dem Erzher ­ zogin Sofien - Spitale in Wien, dem rulhenischen Knaben- Jnternate in Lemberg, dem Theresten-Vereine zur Ausbildung verwaister Mädchen in Meidling, dem Kronprinz - Rudolf- Spitale in St. Veit in Kärnten, der Erziehungs-Anstalt für arme Mädchen der Schwestern vom armen Kinde Jesu in Oberdöbling, der Kleinkinder-Bewahranstalt in Linz und der Dienstbotenbildungs-Anstalt für die weibliche Jugend der Arbeiterbevölkerung in Edensee zugewendet werde. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen infolge hohen k. k. Statthalterei-Präsivial-Erlaffes vom 12. d. M. Z. 333/kr. mit der Einladung in die Kenntniß gesetzt, diesem Unternehmen die thunlichste Unterstützung angedeihen zu lassen und auf einen möglichst großen Absatz der Lose hinzuwirken, da die Erreichung der von Sr. k. und k. Majestät angestrebten, so überaus wohlwollenden Absichten nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unternehmen einer eingreifenden Mitwirkung von Seite aller Behörden zu erfreuen hat, und da sich unter den aus dem Rein- erträgnisse dieser Lotterie zu bedenkenden Anstalten auch zwei oberösterreichische befinden, deren Wirken sich der allge ­ meinen Anerkennung erfreut. Schließlich wird noch bemerkt, daß die Lose im Subscriptionswege mit I fl. 70 kr. pr. Stück berechnet werden, zu welchem Behufe mir die betreffende Anzahl unter Anschluß des für dieselben entfallenden Betrages zuver ­ lässig bis 10. Mai 1885 bekannt gegeben werden wolle. St eyr, den 23. Februar 1885. Z. 1468. Un sänuMliie Oememlle-VorstckMM unll k. k. Oemtarmme-Posten-Comnmn Zufolge h. Statthalterei-Erlasses vom 13. Februar 1885 Z. 1368/IV ist auszuforschen der von Amtswegen nachzu- stellende, am 12. October 1857 in Ober-Mohren, Bezirk Politz, geborene Slellungspflichtige August Krause, legiti- mirter Sohn des August in Krause aus Mohren Nr. 65 und der Anna Teyer aus Ober-Mohren Nr. 2, heimats- zuständig nach Starkstadl, Bezirk Politz. Die bezüglichen Nachforschungen sind insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde aufgesührt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein positives Resultat ist bis 15. März l- I. anher zu berichten. St eyr, 21. Februar 1885.

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