Amtsblatt 1885/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Februar 1885
Amts-OMkutt der st. k. Zezirkshiiilptmaiinschasl 8lei)r. M. Z. Steyr z am 20. Februar 1885. Z. 1040. All sämmllicke Oemmulk - AoHesmi^e». Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 16. Jänner 1885 Z. 20909/5345 Ha ex 1884 haben Se. k. und k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 27. December 1884 dem von beiden Häusern des Reichsrathes beschlossenen Gesetz - Entwürfe, womit die Aushebung der zur Erhaltung des stehenden Heeres (Kriegsmarine) dann der Ersatzreserve erforderlichen Recruten - Contingente im Jahre 1885 be willigt wird, die Allerhöchste Sanction zu ertheilen geruht. Nachdem die im Jahre 1885 aus dem im Reichs rathe vertretenen Königreichen und Ländern für das stehende Heer (Kriegsmarine) und die Ersatzreserve zu stellenden Recruten - Contingente die gleichen sind, wie in dem Jahre 1884, so bleiben auch diese Necruten-Contingente in dem einzelnen Verwaltungs-Gebiete die gleichen wie in dem Jahre 1884. Der auf das Kronland Oesterreich ob der Enns ent fallende Minimal-Ergänzungsbedarf für die k. k. Landwehr wurde für das Jahr 1885 mil 353 Mann festgestellt. Von dem hienach für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns für das Jahr 1885 entfallenden Recruten- Contingente u. zw. von 1916 Mann für das stehende Heer. 191 Mann für die Ersatzreserve und 353 Mann für die Landwehr, entfallen auf den Stellungsbezirk: St ehr, Umgebung 89 Mann für das stehende Heer, 9 „ „ die Ersatzreserve, 16 „ „ „ Landwehr. Kremsmünster 49 Mann für das stehende Heer, 5 „ „ die Ersatzreserve, 9 „ „ „ Landwehr. Die stellungsbezirksweise Contingents - Repartition wurde im Einvernehmen mit dem k. k. 2. Corps-Commando beziehungsweise mit dem k. k. Landwehr - Commando zu Wien sestgestellt. Unter Einem erhält die Gemeinde - Vorstehung die Stellungs - Kundmachung in 2 Parten zur unverzüglichen Verlautbarung mit dem Beisätze, daß die Detail-Bestim mungen über die Vorführung der Stellungspflichtigen nach Zahl und Altersclassen und der Geschäftsplan nachträglich u. zw. erst nach vorgenommener Losung wird bekannt gegeben werden. Steyr, 9. Februar 1885. Z. 1105. Uu sämmiMl! Oememlle-VorstcsumM Mit k. k. Aus Anlaß eines speciellen Falles hat die hohe k. k. Statthalterei mit dem Erlasse vom 29. Jänner 1885 Z. 1130/1 dahin entschieden, daß es den befugten Gewerbs- leuten nicht verwehrt werden könne, ihre Waaren durch in ihren Diensten stehende Individuen auf Jahr- und Kirch- tagsmärkten feil zu halten. Es ist dies daher bei der Controls der Jahr- und Kirchtag-märkte zur Darnachachtung zu nehmen und sind derlei in Diensten befugter Gewerbsleute deren Waaren feilhal tende Individuen fürderhin nicht mehr zn beanständen. Steyr, 11. Februar 1885. Z. 1295. Nil lämmtMe Oememile-Am'MMllim mul k. k. Omilarmme-Pchm-ConMM Laut Artikel 4472 des Wiener - Centralpolizeiblattes vom 30. November 1881 Nr. 79 sind zu Folge Erlasses des h. k- k. Ministeriums des Innern vom 16. 'November v. I. Z. 18.502 über die Staats- und Gemeindeange- hörigkeit des Selbstmörders angeblich Dr. Leopold Pol- hasky Nachforschungen anzustellen und das Ergebniß dem vorerwähnten h. Ministerium zur Kenntniß zu bringen. Gemäß Statthalterei - Erlasses vom 10. d. M. Z. 1917 VIII ist über das Ergebniß der diesfallsigen Er hebungen bis Ende d. M. anher zu berichten. Steyr, 16. Februar 1885.
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