Amtsblatt 1885/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Februar 1885
4 Nach tz 20 vorletzte Alinea des bezogenen Gesetzes steht der Gemeinde, wenn ungeachtet ihrer Einwendung die Uebertragnng eines Gast- und Schankgewerbes in ein anderes Locale von der Gewerbsbehörde ertheilt wird, der Necurs binnen 14 Tagen nach Verständigung mit aufschie bender Wirkung offen, insoferne die Bewilligung nicht von der Gewerbsbehvrde einer mit einem eigenen Statute ver sehenen Gemeinde erfolgte. Nach der Schlußalinea desselben Paragraphen steht gegen zwei gleichlautende Entscheidungen, insoferne es sich um die Bewilligung oder Verweigerung der Uebertragnng eines Gast- und Schankgewerbes in ein anderes Locale handelt, eine weitere Berufung nur der Gemeinde zu. Aus diesen Bestimmungen geht hervor, daß das Gesetz, insoferne es sich um die Verleihung, beziehungsweise um die Verweigerung, dann insoferne es sich um die Ueber- tragung von Gast- und Schaukgewerben handelt, die Ge meinde theils bedingt, theils unbedingt als Partei betrachtet, welcher ein Recursrecht u. zw. theilweise mit aufschiebender Wirkung zusteht. Bei diesem Anlässe werden die Gemeinde-Vorstehungen auch auf den 52 des Gesetzes vom 15. März 1883 auf merksam gemacht, welchem gemäß darauf zu sehen ist, daß für den Kleinverkauf von Artikeln, die zu den nothwendig sten Bedürfnissen des täglichen Unterhaltes gehören, so wie für die Schank- und Gastgewerbe dann für die Trans port- und Platz-Dienstgewerbe die Preise mit Rücksicht auf Quantität und Qualität ersichtlich gemacht werden. Vorstehende Anordnung bezüglich der Ersichtlichmachung der Preise ist den betreffenden Parteien im hierämtlichen Namen bekannt zu geben und bis Ende k. M. im Ge- meindegebiete durchzuführen. St ehr, am 3. Februar 1885. Z. 1043. Nil lämnMlke Oemmnle-WckckMgm mul k. k. OmäarmmlHostm-Cln^ Laut der Note der k. k. Statthalterei Prag vom 13. Jänuer 1885 Z. 100.306 au die k. k. Statthalterei in Linz, konnte die Existenz und der Aufenthalt des am 12. December 1855 zu Mlhn unehelich geborenen Josef Chalonpek, Sohn der ledigen Barbara Chaloupek aus Mlyn, uicht eruirt werden und wurde blos erhoben, daß die genannte Kindesmutter am 29. Tage nach der Geburt des Kindes gestorben ist, der natürliche Vater des Knaben von Profession angeblich Schmied, dem Aussehen nach Zigeuner, dessen Personalien nicht ermittelt werden konn ten, das schwache und kränkliche Kind mit sich nahm und gegen Budweis weiter zog. Die Gemeinde-Vorstehungen und Gendarmerie-Posten- Commanden werden gemäß Statthalterei-Erlaß vom 31. v. M. Z. 944/1 V beauftragt, die Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten und ein positives Resultat bis 25. Februar l. I. anher zu berichten. St ehr, am 7. Februar 1885. Z- 939. Nil sämmMte sMmmluM Pfarrämter Mit Oemmule - NorMungm. Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß bei Ausfüllung von Armuths-Zeugnissen für die in öffentlichen Krankenhäusern Verpflegten sehr ost blos der Umstand ange führt wird, daß die Verpflegten nur vom ortsüblichen Tag lohn leben. Ich erinnere daran, daß es sich bei solchen Individuen gar nicht um ihren täglichen Verdienst handelt, sondern daß Hiebei lediglich anzugeben ist, ob selbe ein Vermögen besitzen und ob Zahlungspflichtige und zahlungs fähige Verwandte vorhanden sind oder nicht. Die Armuths Zeugnisse sür die Krankenanstalten sind demnach stets im vorstehenden Sinne und unter ausdrücklicher Hervorhebung der Heimatszuständigkeit abzufassen. Steyr, am 3. Februar 1885. Z. 20l/B.-Sch.-R. An sämmtMk Ort8släutrMe. Die Gestehungskosten sür die zum Gebrauche der Ortsschulräthe und öffentlichen Volksschulen sür das Jahr 1884 übersendeten Verordnungsblätter des k. k. Lan- desschulrathes für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns entfallen per Exemplar mit 19 kr. Zufolge Auftrages des k. k. Landesschulrathes vom 29. v. M. Z. 100 sind von den Ortsscbulräthen di se Ge stehungskosten sowol für das eigene Exemplar als auch für das der Schulleitungen zur Begleichung der bezüglichen Buchdruckerrechnung baldigst anher zu senden. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 3. Februar 1885. Z. 955. Nil sämiMiüe OMiMäe-VochckMgm uml li. ä. Gmilarmme-Posteu-Elmmam^ Infolge h. Statthalterei-Erlasses vom 26. Jänner 1885 Z. 775 und 776/IV ist auszuforschen : 1. der im Jahre 1864 zu Höllersdorf im Bezirke Ober - Hvllabrunn geborene, nach Götschdorf im Bezirke Jägerndors zuständige Carl Kandier. Eine Persons beschreibung des Genannten liegt nicht vor. 2. der im Jahre 1852 geborene Ersatzreservist Anton Milder aus Alt-Kammer, im Bezirke Jägerndors. Derselbe ist 60 V- Wiener-Zoll groß, hat braune Haare, graue Augen, braune Augenbrauen, stumpfe Nase, proportionir- ten Mund, rundes Kinn, volles Gesicht, keine besonderen Merkmale, spricht deutsch, kann etwas lesen und schreiben. Die diesbezüglichen Nachforschungen sind sofort einzu leiten, und ist ein positives Resultat bis Ende Februar l. I. anher anzuzeigen. Steyr, 4. Februar 1885. Der k. k. Bezirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauplmannjchast in Lteyr. — HaaS'sche Vnchdrnckerei.
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