Amtsblatt 1885/2 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Jänner 1885

A m t 8 - O M 1 utt der st. st. Nfzirkshaupliiiaiiiischasi 8Ieii> . Ur. 2. Steyr» am 20. Zärmer 1883. Z. 188. . > An sämmtMl' Okttiemcke-Vorküliilllgm nnil lr. k. OemlarmmePMm-^ Infolge h. Statthalterei-Erlasses vom 28. December 1884 Z. 15.125 IV ist auszuforschen der im Jahre 1864 in Denöw'itz im Bezirke Wischau geborne, nach Trnawa ini Bezirke Holleschau zuständige stellungspflichtige Johann Reznicek. Derselbe ist ein unehelicher Sohn der im Jahre 1833 in Näckel, Bezirk Littau gebornen und im Jahre 1878 in Trnawa als Bettlerin gestorbenen Petronilla Reznicek, einer unehelichen Tochter der Katharina Reznicek, und ist sowol in seinem Heimats- als auch Geburtsorte seiner Mutter gänzlich unbekannt, so daß keine weiteren Anhaltspunkte für dessen Eruirung erhoben werden konnten. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß seine uneheliche Mutter ohne ihn nach Trnawa gekommen und , dort gestorben ist, dürfte derselbe schon als Kind gestorben sein. Die bezüglichen Nachforschungen sind insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Ge ­ meinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Resultat ist bis 31. Jänner 1885 gnher zu berichten. St ehr, 7. Jänner 1885. Z. 6/PIÄ68. Ru slimnMcke OememckMorkcklmgm. !. V - Zufolge des im ReichsgeseWAlte Nr. 23 vom 12. März 1870 kundgemachten Gesetzes poin 9. März 1870 bringe ich die hierlands zur Absiatlun.r der direkten Steuern festgesetzten Einzahlungstermine nachstehend in Erinnerung: Die Grund-, Hausclassen- und Hauszinssteuer sind in vierteljährigen Raten nachhinein, pnd zwar bis 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. December, die Einkom ­ mensteuer in vierteljährigen Raten nachhiyeiu , und zwar längstens bis zum letzten Tage der Monate März, Juni, September und December zu entrichten. Hinsichtlich der 5"/» igen Steuer von den aus dem Titel der Bauführung ganz oder theilweise Hauszinssteuer ­ freien Gebäuden haben die für die Hauszinssteuer bestehen ­ den Einzahlungstermine zu gelten. Die Erwerbsteuer ist in halbjährigen Raten vorhinein am I. Jänner und 1. Juli einzuzahlen. Werden die Steuern sammt den Staatszuschlägen nicht spätestens 14 Tage nach Ablauf d.r für jede Steuer ­ gattung bestimmten Termine abgestattet, so tritt nach dem Gesetze vom 9. März 1870 die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen für je hundert Gulden und für jeden Tag mit I > 2 kr. von dem auf den festgesetzten Einzahlungs ­ Termin nächstfolgenden Tage an bis zur Abstattung der fälligen Schuldigkeit ein, insoferne die ordentliche Gebühr fammt Staatszuschlägen für das ganze Jahr 50 Gulden übersteigt. Steuerschuldigkeiten, welche binnen vier Wochen nach dem Einzahlungstermine nicht abgestattet werden, sind nach § 4 des Gesetzes vom 9. März 1870 mittelst des vorge ­ schriebenen Zwangsverfahrens, und zwar unter den bis zum Einzahlungstage entfallenden Verzugszinsen einzubrin- gen, wenn nicht ein Gesuch um Steuernachlaß oder Zu- sristung vorliegt und von der politischen Behörde für ge- fetzlich begründet erkannt wird. Steyr, am 13. Jänner 1885. Z- 417. Rn ltimnMlke Oemeiiule - VorstMilgm Mit k. k. OmMrmem-Nostm-EomiMmle^ Leopold Auer, 31 Jahre alt, ledig, Schuhmacher, von Hals, Bezirk Passau in Baiern, gebürtig und dahin zuständig, ist am I I. Jänner d. I. Mittags zwischen Kirch ­ dorf und Kremsmünster dem Schubbegleiter von Kirchdorf entwichen. Derselbe ist von mittlerer Statur, hat ovales Gesicht, braune Haare, proportionirte Nase, braune Augen, propor- tionirten Mund, braunen Bart und hat keine besonderen Kennzeichen. Im Eruirungsfalle wird Auer nach Z 13 des Schub- gesetzes zu behandeln sein. Steyr, am 16. Jänner 1885.

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