Amtsblatt 1885/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Jänner 1885
Rmtö-OMl'ntt der k. k. Rezirk8hnilplii!c»il«scl>asi 8l«M. Ur. l. Lteyr, am 10. Jänner 1885. Z. 8427. An sänuMlkl> GkUlkmilk-VoiMm^kn. Die B.anz'sche k. k. Hofverlags- und Universitätsbuch handlung in Wien, Kohlmarkt 7, hat um die thunlichste Förderung des soeben in fünfter Auflage erschienenen Hand buches für Gemeinden, vom k. k. Statthaltereirathe Heinrich Haemmerle, das Ansuchen gestellt. Infolge hohen Statthalterei - Präsidial - Auftrages vom 9. d. M. Z. 2843 wird die Aufmerksamkeit der Ge- meinde-Vorstehungen auf das Erscheinen der neuesten Aus lage dieses Werkes gelenkt. Steyr, am 31. December 1884. Z. 8644. Rn sämmMu? OMElle-WHckimM. Im Neichsgesetzblatte vom 16. d. M. Nr. 190 ist die Verordnung des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom I. December l. I, betreffend die Arzneitaxe für das Jahr 1885 enthalten. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. d. M. Z. 15.029/V werden die Gemeinde-Vorstehungen hievon mit dem Auftrage in die Kenntniß gesetzt, alle zur Praxis berechtigten Aerzte und die Apotheker des Gemeinde gebietes auf das Erscheinen dieser Taxe und insbesondere auf die Erweiterung aufmerksam zu machen, welche die Bestimmung des Z 2 der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 6. December 1882 N.-G.-Bl. Nr. 175 infolge der Ministerial - Verordnungen vom 14. März und 1. August l. I. R.-G.-Bl. Nr. 34 und 131 in dieser neuen Arzneitaxe erfahren hat. Steyr, am 27. December 1884. Z. 8704. Nil sämiiMiüe Oemeimlk-WrMimgm. Die Vorstände der bisherigen Lebzelter - Innung für Oberösterreich haben eine Vorstellung gegen die Vereinigung dieses Gewerbes mit anderen Gewerben zu einer Genossen schaft mit der Bitte um die Bewilligung des Fortbestandes der bisherigen Innung für das ganze Land überreicht. Die Gemeinde-Vorstehungen werden über Statchalterei Erlaß vom 15. December l. I. Z. 14.387/1 beauftragt, die im Gemeindegebiete befindlichen Lebzelter protocollarisch zu vernehmen, ob sie bei der Genossenschaft, der sie zuge wiesen wurden, verbleiben wollen, oder ob sie die Con- stituirung einer einzigen Fachgenossenschaft in Linz wünschen. Ferner sind dieselben zu vernehmen, ob und wie lange, und welche Beträge sie in die Jnnungscasse in Linz eingezahlt haben. Weiters hätten sich dieselben auszusprechen, ob eine erfolgreiche Betheiligung an der Wirksamkeit einer einzigen für das ganze Land in Linz bestehenden Genossenschaft, namentlich an den Genossenschafts- und Gehilfen-Versamm- lungen, an den Verhandlungen der verschiedenen Ausschüsse u. s. w. seitens ihrer und ihrer Gehilfen zu erwarten wäre. Auch sind von den Gemeinden, in deren Gebiete sich eine Genossenschaft befindet, welcher die Lebzelter des Ge meindegebietes zugewiesen sind, diese Genossenschaften darüber zu vernehmen, ob dieselben in eine eventuelle Ausscheidung der letzteren willigen. Diese Vernehmungs-Protocolle und Aeußerungen der Genossenschafts - Vorstehungen sind bis 20. Jänner 1885 zuverlässig anher in Vorlage zu bringen. Jene Gemeinden, in deren Gebiete ein Lebzelter nicht befindlich, haben den Fehlbericht zu erstatten. Steyr, am 29. December 1884. Z. 8798. Nil sämmllillie Gstmmule-VochckMgm imck k. k. Omllarmme-Postm Laut Erlaß der hohen Statthalters in Linz vom 17. December 1884 Z. 14495/VIII erliegen dortamts drei Auszüge aus Strafurtheilen, welche seitens französischer Gerichtsbehörden gegen drei österreichische Staatsangehörige gefällt wurden, das Nationale der betreffenden Individuen lautet in den erwähnten Auszügen, wie folgt: !. Müller Johann Carl aus Niederbrunn (viel leicht Niederbrunn Gemeinde Neuhofen), geb. 1848. 2. Buchwacky Georg aus Unterwald (vielleicht Unterwald, Gemeinde Sandl, Bezirkshauptmannschaft Frei- stadt, oder Unterwald, Gemeinde St. Ulrich, Bezirkshaupt mannschaft Steyr), geb. 1841. 3. Beudler oder Deubler Albert aus Augsburg (vielleicht Haugsberg, Gemeinde, Oepping Bezirkhauptmann schaft Rohrbach), geboren 1850.
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