Amtsblatt 1884/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Dezember 1884
3 Identität und Provenienz dieses Vaganten, sowie über all fällige frühere Anfgreifungen und Abstrafungen desselben bei den Gerichten Erhebungen zu pflegen und deren Resul tat anher ehestens zu berichten. Die Photographie dieses Individuums wird bei den Gendarmerie-Posten-Commanden in Circulation gesetzt werden Steyr, am 16. December 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 8501. Ril, sämmMe Oemmule - VocketmniM. Das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung hat laut des Erlasses vom 8. December 1884 Z. 1622/1 V ?rü8. auf Grund des 8 7 des Gesetzes vom 24. Mai 1883 hinsichtlich der im Jahre 1885, in der Dauer von vier Wochen, vorzunehmenden Waffen- übnngen Nachstehendes angeordnet: ^-Landwehr-Infanterie- und Schützen- Bataillone Nr. 1 bis 82. Bei jedem Landwehr-Infanterie- und Schützen-Bataillon hat eine, an die Frühjahrs-Recruten-Ausbildung anschließende Vorwaffenübung und später eine Hauptwaffenübung statt- zufinden. Hiezu sind beizuziehen : Alle unmittelbar in die k. k. Landwehr Eingereihten der Assent-Jahrgänge 1884, 1883, 1882, 1880, 1878 und 1875, betreff des letztbezeichneten Jahr ganges jedoch mit Ausschluß Jener, bei denen die Ge- sammtdauer der bis jetzt abgeleisteten Waffenübungen 20 Wochen schon übersteigt, dann von den Assent-Jahrgängen : 1881 jene unmittelbar Eingereihten, bei denen die Gesammtdauer der bis jetzt abgeleisteten Waffenübungen 8, 1879 Jene, bei denen dieselbe 12, 1877 und 1876 Jene, bei denen dieselbe 16, und 1874 Jene, bei denen j dieselbe 20 Wochen nicht übersteigt. 6. Berittene Landwehrtruppen: Bei den aufgestellten, Cadres der Landwehr-Dragoner- Regimenter Nr. 1 und 2, dann des Landwehr-Uhlanen- Regiments Nr. 3 sind vom Assentjahre 1874 je 3 Wacht meister, 10 Zugsführer, 1 Divisions-Trompeter, 20 Corporale, 3 Escadrons - Trompeter, 163 Dragoner (Uhlanen), 3 Rechnungs-Wachtmeister, 3 Curschmiede, 3 Escadrons Riemer, 36 Dragoner (Uhlanen) unberitten und 27 Offi- ciersdiener thatsächlich beizuziehen. Bei den berittenen Schützen in Dalmatien ist die Einberufung wie bei den Fußtruppen durchzuführen und als Verpflegsstand 1 Zugsführer, 3 Corporale und 40 be rittene Schützen anzunehmen. Dies wird infolge hohen Statthalterei-Erlasses vom vom 14. December 1884 Nr. 14.856/lV zur allso- gleichen ortsüblichen Verlautbarung bekannt gegeben. Steyr, 18. December 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 8451. KMilllMimg. Aus der von einem Ungenannten aus Anlaß der Ver- mälung Ihrer kaiserlichen Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Gisela mit Seiner königlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Prinzen Leopold von Baiern gegründeten Stiftung sind zwei Ausstattungen, und zwar eine im Be trage von 700 fl. ö. W. und eine im B trage von 690 fl. ö. W. zu vergeben. Auf diese Ausstattungen haben Anspruch im Braut stande befindliche, mittellose und würdige Töchter oder Waisen von solchen Beamten, welche einem dem k. k. Ministerium des Innern unterstehenden Dienstzweige ange hören oder bis zu ihrem Ableben oder bis zu ihrer Pensionirung angehört haben. Die Ausstattungen werden am 20. April 1885 ver liehen, jedoch erst nach cingegangenem Ehebündnisse flüssig gemacht, wozu den betheilten Mädchen die Frist bis Ende Oktober 1885 offen steht. , Die bezüglichen Gesuche sind mit dem Tauf-, Sitten- und Mittellosigkeits-Zeugnisse, dann mit dem Nachweise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich mit dem Nachweise, daß der Vater der Bewerberin in einem der obigen Dienstzweige dient oder gedient hat, belegt bis längstens 5. Jänner 1885 bei der k. k. niederösterreichischen Statthalterei in Wien zu überreichen. Soferne über die bereits stattgehabte Verlobung keine andere Nachweisung geliefert werden kann, ist mindestens der Name und Charakter des Bräutigams anzugeben. Steyr, am 21. December 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. ää Z. 7404. Kammtimgr; - GlWkmß. Für die durch Feuer zu Schaden gekommenen Be wohner von Hellmonsödt sind folgende Sammlungs-Beträge eingeflossen, und zwar: Von den Gemeinden: Allhaming 5 fl., Eberstallzell 10 fl., Gaflenz 6 fl.. Garsten 3 fl. 64 kr., Gleink 10 fl., Großraming 5 fl. 30 kr., Bad Hall 2 fl. 25 kr., Kematen 3 fl. 30 kr., Kremsmünster (Land) 5 fl., Kremsmünster (Markt) 3 fl., Lausa 3 fl. 44 kr-, Losenstein 7 fl. 98 kr-, Losensteinleithen 4 fl.. St. Marien 6 fl., Neuhofen 15 fl. 50 kr., Neustist 2 fl. 30 kr., Pfarrkirchen 12 fl. 61 kr., Piberbach 3 fl., Ried 4 fl. 13 kr., Rohr I fl. 20 kr., Sierning 9 fl. 78 kr., Sipbachzell 3 fl., Ternberg 8 fl., Thanstetten 6 fl.. St. Ulrich 4 fl., Wartberg 2 fl. 50 kr., Weiskirchen 4 fl. 12 kr. und Weyer 8 fl. ; vom hoch würdigen Pfarramts Neuhofen 16 fl. und vom hochwürdigen Pfarramts St. Ulrich für Hellmonsödt, Tragwein und Wendling 7 fl., wovon nach der Schadensumme für Hell monsödt 4 fl. verwendet wurden, zusammen daher 179 fl. 5 kr., welche unter Einem im Wege der k. k. Bezirkshauptmannschaft Linz ihrer Bestimmung zugeführt werden. Vom hochwürdigen Pfarramts Aschach wurde das Ergebniß eines kirchlichen Opferganges per 14 fl. 85 kr.
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