Amtsblatt 1884/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Dezember 1884
M.mt8-WKEutt der k. k. ^ezirkshnilpliiiaiiilschasl 8l»M. Ur. 35. Steyr, am 24. December 1884. Z. 8184. Nn säntmisitke Okmmllte - Vockklumgeii, uml k. k. Gmstarmme-Postm-EW Mit Bezug auf die im hierämtlichen Amtsblatts Nr. 25 8nk Z. 5896 Punkt 13 erfolgte Currendirung des stel- lungspflichtigeu Max Heumader aus Pöstlingberg wird eröffnet, daß derselbe laut hohen Statthalterei-Erlasses vom 22. November 1884 Z. I3476/1V gestorben ist, daher die weitere Jnvigilirung nach demselben entfällt. Steyr, am 8. December 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 8396. Rn sämmMte ORttmule-Vorstesumgm. Das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung hat laut des Erlasses vom 23. November 1884 Z. 18691, 4829/11 im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Reichs- Kriegsministerium angeordnet, daß im Jahre 1885 an die, laut des h. Erlasses vom 6. Jänner 1882 Z. 11079 Il a ex 1881 hierämtliche Jntimation vom 24. Februar 1883 Z. 1338 alljährlich vom 20. bis Ende Jänner durchzu- führende Pferdezühlung sich unmittelbar die Classi- ficativn der Pferde (Tragthiere) anzuschließen habe und diese Classification der Pferde und Trag- thiere längstens bis 15. Mai 1885 durchgesührt sein müsse. Ferner hat das hohe k. k Ministerium für Landes vertheidigung angeordnet, daß zugleich mit der am 20. bis Ende Jänner 1885 durchzuführenden Pferdezühlung auch die Zählung der Fuhrwerke stattzufinden habe und bis Ende Jänner 1885 vollständig durch zu führen sei. Die Bestimmungen des hohen Ministerial - Erlasses vom 4. Jänner 1882 Z. 205 II a hierämtliche Jntimation vom 20. Jänner 1882 Nr. 460 über die von der Bei stellung befreiten Fuhrwerke bleiben auch für die Zählung der Fuhrwerke im Jahre 1885 maßgebend. Hiebei wird insbesondere in Erinnerung gebracht, daß nur bespannte Fuhrwerke auszuweisen, daß als Personen- wägen nur die zum Persvnen-Transporte allein geeigneten, eigens hiezu comtruirten, daß dagegen alle übrigen Wägen als Lastwägen anzusehen und als solche in den Ausweis aufzunehmen, daß aber in jenen Fällen, wo mehr Wägen als Bespannungen in einem Besitze sich befinden, in erster Linie die bespannten zum Lastentransporte und erst dann die zum Personen - Transporte geeigneten Wägen zu zählen sind. Die nöthigen Drucksorten werden der Gemeinde-Vor- stehung rechtzeitig zukommen, sowie auch der Reise- und Geschäftsplan der Classifications-Commission der Gemeinde- Vorstehung seinerzeit rechtzeitig wird bekannt gegeben werden. Hievon wird die Gemeinde-Vorstehung infolge hohen Statt - Halterei-Erlasses vom 9. December 1884 Z. I4613/1V mit dem Beisätze verständiget, daß der Herr Gemeinde-Vorsteher persönlich für die genaue und pünktliche Durchführung der Pferde- und Fuhrwerks-Zählung nach Maßgabe der be stehenden Vorschriften, sowie für die Zuhaltung der Termine verantwortlich gemacht wird. Steyr, am 13. December 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 8452. Nil siimmlMl» OkMttmlk-VorstckMM imck k. k. Gmilarmme-Posten Laut eines Berichtes der Gemeinde-Vorstehung Obern- berg am Jnn vom 10. December 1884 Nr. 956 ist Richter Ferdinand, 34 Jahre alt, lediger Taglöhner, zu Schüttenhofen in Böhmen geboren und dahin zuständig, welcher mit Artikel Nr. 353 des oberösterreichischen Polizei- Blattes Nr. 10 vom 28. Februar 1882 für immer aus Oberösterreich abgeschasft, mit Urtheil des k. k. Bezirks gerichtes Obernberg Z. 1324 vom 27. October d. I. wegen Landstreicherei und Reversion mit sechswöchentlichem strengen Arrest bestraft und nach abgebüßter Strafe am 8. d. M. der Gemeinde überstellt wurde, am 9. d. M. dem Schubbegleiter nächst Aurolzmünster entsprungen. Vor seiner Aufgreifung und Einlieferung an das Bezirksgericht war Richter ausweislos a s Gehilfe beim Teichgräber Benjamin Heger und zwar bei dem Oekonomen Franz Froschauer in Arbeit zu Eggerding.
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