Amtsblatt 1884/34 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Dezember 1884
3 Das Individuum ist von mittlerer Statur- mittel mäßig genährt, hat ein längliches Gesicht, braune Haare, braunen Vollbart, welcher um Mund und Kinn lichter gefärbt ist, blaue Augen, proportionirte Nase und Mund. Seine Zähne sind gut erhalten, doch fehlt demselben der obere rechte Schneidezahn. Das rechte Kniegelenk ist ver wachsen, steif und der Mann kann infolge dessen den Fuß nicht vollkommen strecken. Der Blick ist starr, wodurch das Gesicht einen blöden Ausdruck bekommt. Die Verständigung mittelst Zeichensprache wurde versucht, ergab aber, da der Mann dieselbe nicht erlernt haben dürfte, ein ganz geringes Resultat, als, daß in seinem Heimatsorte sich ungefähr 50 Häuser befinden, daß die Leute zum Fahren Ochsen benutzen, daß er von Haus zu Haus das Essen bekam, daß er, als man ihm nichts mehr gab, über einen großen bewaldeten Berg reiste. Er kennt österreichisches Geld, baierisches nicht. Die Gemeinde-Borstehungen und Gendarmerie-Posten- Commanden werden ausgefordert, gemäß Statthalterei-Erlaß vom 24. November 1884 Z. 13.994/VIII nach Identität und Provenienz dieses Mannes die geeigneten Nachforschungen zu pflegen und das Resultat bis Ende d. M. anher be kannt zu geben. St ehr, 2. December 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 8077. Nn MiMcke OemeiM - Aochcklmgm Mll k. k. Omtlarmerle-Postm-Eommai^ Nachfolgend wird das Polizeiaufsichts-Erkenntniß der Gemeinde - Vorstehung Stadt Steyr wieder Michael Ploch- berger zur Kenntnißnahme mitgetheilt : Erkenirtniß. Michael Plochberger, im Jahre 1839 geboren, katholisch, ledig, Taglöhner, nach Stadt Steyr zuständig, wird über Zuläfsigkeits - Erklärung des k. k. Kreisgerichtes in St. Pölten vom 29. November 1881 Z. 7295 gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. Mai 1873 R.-G-Bl. Nr. 108 auf die Dauer von sechs Monaten, nämlich vom 29. November 1884 bis 29. Mai 1885 unter Polizei-Ausicht gestellt. Der Genannte hat dem zufolge seinen Aufenthalt auf die Gemeinde Stadt Steyr zu beschränken, jeden Wohnungs-Wechsel innerhalb dieses Gemeinde-Gebietes un gesäumt hieramts anzuzeigen und sich am I. eines jeden Monates beim städtischen Polizei - Jnspector im Nathhause zu melden. Gegen dieses Erkenntniß steht der innerhalb 24 Stunden hieramts anzumeldende und binnen weiteren 3 Tagen einzu- bringende Recurs an die k. k. Statthalterei offen. Stadtgemrindk-Vorslehung Ltcyr am 29. November 1884. Z. 8086. Nn sämmiMe Gememcke-VoHesumgm. Laut Bericht der Gemeinde - Vorstehung Schlierbach an die k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 14. v. M. Z. 1098 ist der dorthin zuständige, 37 Jahre alte Knecht Michael Lachmaier, dessen Entlausung aus der Zwangsarbeits-Anstalt in Laibach mit dem Statthalterei- Erkasse vom 9. October d. I. Z. 11.024/lI verfügt worden ist, am 3. November d. I. in Schlierbach eingelangt, und hat schon nach wenigen Tagen von dem Gemeinde- Vorsteher Geld verlangt, obwol er bei seiner Ankunft noch mit einem Betrage von 4 fl. versehen war. Als seiner Bitte nicht willfahrt worden war, ent fernte er sich mit der Erklärung, daß sich die Gemeinde, wenn sie glaube, er sei durch den Aufenthalt in der Zwangsarbeits-Anstalt gebessert worden, stark täusche, und daß er, wenn der Gemeinde-Vorsteher ihm kein Geld ver- absolge, schon wisse, was er zu thun habe, um der Ge meinde Kosten genug zu verursachen. Lachmaier hat dieser Drohung bereits dadurch Nach druck verschafft, daß er sich in das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Vöcklabruck als krank aufnehmen ließ. Da genannte Gemeinde-Vorstehung an der wirklichen Erkrankung des Lachmaier zweifelt und derselbe als ge wissenloser, arbeitsscheuer und gemeingefährlicher Mensch bekannt ist, so dürften sich derartige Vorgänge öfter wieder holen und nicht nur der Gemeinde, sondern auch dem Landesfonde nicht unbedeutende Kosten verursacht werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden im Grunde des h. Statthalterei-Erlasses vom 24. v. M. Z. 14.007/VIII auf dieses Individuum dahin aufmerksam gemacht, daß sie das selbe im Betretungsfalle nicht vor ärztlich sichergestellter Spitalsbedürftigkeit in die Krankenpflege ausnehmen, ihm auch keine Geldunterstützung gewähren, sondern vielmehr der nächsten Schubstation überstellen. Steyr, am 2. December 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 8181. Nn sämnMike - AorMlmgen,. Da wiederholt wahrgenommen wurde, daß Gemeinde- Vorstehungen auf mündliches Verlangen und ohne Bedacht nahme aus den Z 2 des Anhanges zur Gewerbe-Ordnung vom 20. December 1859 Arbeitsbücher ausfertigen, wird den Gemeindeämtern in Erinnerung gebracht, daß das Arbeitsbuch für einen Gesellen nur über die Beibringung eines Lehrzeugnisses oder aber einer von der Genossen schafts- oder Gemeinde-Vorstehung coramisirten Erklärung eines Gewerbs-Besitzers über die zugesicherte Aufnahme in der Eigenschaft eines Gehilfen ausgestellt werden dürfe. Steyr, am 5. December 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 8183. Nil sämmUcke Gemem^e-Aorstelmngm unit k. k. OmckaMem-Postm-CommM^ Infolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 25. No vember 1884 Z. 13.421/IV ist auszuforschen der im Jahre 1863 in Petersdorf bei Mähr. - Schönberg geborne und nach Reichenau, Bezirk Mähr. - Trübau, zuständige Stellungs pflichtige Josef Fischer. Derselbe ist der Sohn der Eheleute Florian und Anna Fischer, welche bis zum Jahre 1865 in der Gemeinde Petersdorf wohnten.
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