Amtsblatt 1884/34 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Dezember 1884

2 Einsicht und dem Tacte der Lehrer selbst Vorbehalten bleiben wird, so ist doch schon bei dieser Auswahl das für jede Schule geltende Trundprincip der Erziehungslehre festzu ­ halten, daß es die Ausgabe des Unterrichtes ist, alle geistigen Fähigkeiten der Kinder anzuregen und die lebens ­ freudige Entwicklung des Gemüthes zu fördern, aber auch eben deßhalb insbesondere in realistischen und geschichtlichen Gegenständen auf das sorgfältigste Alles zu vermeiden, was, wenngleich wissenschaftlich feststehend und werthvoll für Forschung und Lehre, doch in der Volksschule nur ge ­ eignet ist, die kindlichen Begriffe zu verwirren und die Grundlage der in den Schülern heranzubildenden religiösen Ueberzeugung oder ihrer Anhänglichkeit und Liebe zum ge ­ meinsamen Vaterlands unsicher und schwankend werden zu lasten. Hiebei ist insbesondere zu berücksichtigen, daß zur Aneignung des Lehrstoffes aus den Realien der häusliche Fleiß der Kinder nicht in Anspruch genommen werden darf, sondern daß durch häufige Wiederholungen im Laufe des Schuljahres und zwar auch des in den vorhergegangenen Schuljahren abgehandelten Lehrstoffes ein, wenngleich nicht umfangreiches, aber sicheres, im praktischen Leben verwerth ­ bares Wissen durch den Schul-Unterricht gewonnen werden muß. Die für die einzelnen Schulbezirke zu treffenden Durchsührungs - Bestimmungen werden eine Ergänzung der Lehrpläne zu bilden haben, zu deren genauer Einhaltung jeder Lehrer verpflichtet ist. Den Bezirks-Lehrerconferenzen und den Schulaufsichts- Organen steht es jederzeit frei, nach Maßgabe der gewonnenen Erfahrungen Abänderungs - Anträge, betreffend die Lehr ­ pläne und die erwähnten Durchführungs-Bestimmungen, an die Vorgesetzte Landes-Schulbehörde zu richten. Hievon werden die Schulleitungen mit dem Auftrage in die Kenntniß gesetzt, sich mit dem Geiste dieser Verord ­ nung genau vertraut zu machen und bei den Local-Lehrer- conferenzen mit dem unterstehenden Lehrpersonale behufs vorläufiger Orientirung eingehende Besprechungen hierüber einzuleiten. Das zur Feststellung einer schicklichen Auswahl des Lehrstoffes Erforderliche wird demnächst veranlaßt werden. K. k. Bezirksschulrat!) Steyr am 29. Noember 1884. Der PorMrendc Z. 7994. Rn sämmitiklie GememAVMesumgm mul k. k. Oemlarmme-Postm-CommM Infolge H.Statthalterei-Erlasses vom 25. November 1884 Z. 13.420/IV ist auszusorschen der im Jahre 1864 in Steinitz geborene stellungspflichtige Wenzl Steiner, Sohn des Iosef Stein er , Zucker-Fabriks-Arbeiters aus Kozlowitz, und dessen Ehegattin Anna, geborne Rudolf aus Groß- Wisternitz. Wie erhoben wurde, haben sich die Eltern Josef und Anna Steiner zur Zeit der Geburt des Stellungspflichtigen in Steinitz aufgehalten, sind von dort bald nach der Geburt des Stellungspflichtigen unbekannt wohin übersiedelt und blieb diese Familie seit der Zeit verschollen. Die bezüglichen Nachforschungen sind insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge ge ­ leistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Resultat ist bis 31. December 1884 anher zu berichten. St ehr, 29. November 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 8061. Un sämmllicke OeMimle-AMefumgen M k. k. Oemlarmerie-Posten-Com^ Infolge h. Statthalterei-Erlasses vom 25. Nov. 1884 Z. 13.419/lV ist auszusorschen der stellungspflichtige Jgnaz tkiawratil Derselbe, Sohn der Eheleute Jacob und Franziska Nawratil, welche sich vom Taglohne erhielten, ist im Jahre 1862 in Tobitschau geboren, hat der Stellungspflicht in der ersten und zweiten Altersclasse entsprochen, ist jedoch zur heurigen Hauptstellung nicht erschienen. Den 19. März 1884 sind die Eltern des Genannten, versehen mit Heimatscheinen, und zwar Jacob vom 18. Oktober 1883 Nr. 162, Franziska vom 18. März 1884 Nr. 27 nach Wien übersiedelt. Dem Sohne Jgnaz wurde vom Stadt-Vorstande Tobitschau unterm 18 April 1881 Nr. 52 ein Arbeitsbuch erfolgt, welches von der k. k. Be ­ zirkshauptmannschaft in Prerau mit einer Reise-Bewilligung (Nr. 300) auf die Dauer vom 16. Mai 1881 bis Ende FebruarI882 und am 17. April 1882 bis Ende Juli 1883 versehen wurde. Laut Auskunft der k. k. Polizei-Direction in Wien vom 28. April 1884 Z. 67 hat sich Jgnaz Nawratil als Fleischergehilse in Gaudenzdorf (Badgasse Nr. 15) aufge ­ halten, ist aber seit 7. December 1883 unbekannt wohin abgemeldet, und kommt seither nicht mehr vor. Die Personsbeschreibung des Genannten ist folgende: Statur Mittel, Gesicht länglich, Haare lichtbraun, Augen blau, Mund proportionirt, Nase proportionirt, be ­ sondere Kennzeichen finsterer, gewöhnlich zu Boden gesenkter Blick. Die bezüglichen Nachforschungen sind insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Resultat ist bis 31. December 1884 anher zu berichten. Steyr, am 3. December 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 8062. Rn, sämmtMe Oememile-Aorstesflmgm Mil k. k. Omilarmerie PMeM Der k. k. Bezirkshauptmann von Rohrbach hat mit ­ telst Bericht vom 20. November l. I. Z. 7180 an die k. k. Statthalterei angezeigt, daß am 9. November l. I. in Hotzendorf, Gemeinde Hofkirchen, ein unbekannter taub ­ stummer Mann wegen Bettelns, Ausweislosigkeit und Mangels von Subfistenzmitteln aufgegriffen wurde.

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