Amtsblatt 1884/33 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. Dezember 1884
Amt8-WMkutt der k. k. 8le>ir. Ur. 33. Steyr, am 1. December 1884. Z. 7790. Nn sänlmttilkk O^mküllle-Vorstelillll^n uml k. k. Geilitarinmk-PoßM-EommMltm. Infolge hohen Statthalterei - Erlasses vom 10. No vember 1884 Z. 12.911 IV sind nachstehende Stellungs pflichtige des politischen Bezirkes Rohrbach auszuforschen und ist ein positives Ergebniß bis 15. December l. I. anher mitzutheilen : 1. Paul Martin Reischl , geboren in Laxenburg 1864, Heimatsgemeinde Nebelberg, Name des Vaters: Paul, Portier am Bahnhof in Graz, Los-Nr. 104. Zuletzt in Langen, Bezirk Bludenz, als Bahnarbeiter. 2. Hermann Kelz, geboren in Linz 1864, Heimats gemeinde Pfarrkirchen, Name des Vaters : Friedrich Kelz, Taglöhner, Los-Nr. 107. Gänzlich unbekannt. 3. Franz Jnstl geboren in Leonding 1864, Hei matsgemeinde Nieder - Waldkirchen , Namen der Eltern: Mathias und Magdalena, Los-Nr. 187. Zuletzt in Leondiug im Aufenthalte, Bezirk Linz, 1883 abgestellt. 4. Mathias Kohlparzer, geboren in Aschach 1862, Heimatsgemeinde Kleinzell, Name der Mutter: Therese, Los-Nr. 66. Zuletzt in Pichl, Bezirk Wels, 1883 abgesielll. 5. Mathias Kaspar, geboren in Schwarzenberg 1862, Heimatsgemeinde Schwarzenberg, Name des Vaters: Cajetan, Los-Nr. 194. Zuletzt in Ensting, Bezirk Wels, 1883 abgestellt. 6. Franz Bachmaier, geboren in Ebelsberg 1862, Heimatsgemeinde Haslach, Name des Vaters: Franz, Los-Nr. 137. Zuletzt im Krankenhause in St. Pölten, 1883 abgestellt. 7. Josef Summer, geboren im Findelhaus zu Linz 1862, Heimatsgemeinde Ulrichtsberg, Los-Nr. 179'/«. Zuletzt in Krenglbach, Bezirk Wels, 1883 abgestellt. St ehr, 21. November 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 7832. Nil sämmtlilke OMemlle-UoHckmWK. Laut Mittheilung des k. k. II. Corps - Commando'.s hat das k. k. Reichs - Kriegs - Ministerium aus Anlaß einer gestellten Anfrage mit dem Erlasse vom 30. October d. I., Abth. 2, Nr. 7349 Folgendes eröffnet: Im Sinne des Wortlautes des 8 21, r»Iinkm 7 der Wehrgesetz - Novelle, beziehungsweise nach Artikel VI 2 der Durchführungs" Bestimmungen hiezu ist es selbstverständlich, daß Einjahrig-Freiwillige, welche in dem ihrem Eintritte in das stellungspflichtige Alter vorhergehenden Jahre assentirt worden sind, am 1. October desselben Jahres den Präsenzdienst anaetreten haben, jedoch im Ueberprüfungs- wege als „derzeit untauglich" entlassen werden, gehalten sind, die Wahrung des Anspruches auf den Einjährig-Frei- willigendienst vor Beginn jeder folgenden regelmäßigen Stellung bei der politischen Behörde geltend zu machen. Da die gedachten Einjährig-Freiwilligen mit Entlas- sungs - Certificaten betheilt werden, so vertritt dieses die Stelle eines von einer Superarbitrirungs - Commission ge fällten Untauglichkeitsbefundes und gelangen demnach solche Einjährig-Freiwillige in das Verhältniß der wegen physischer Nichteignung zurückgewiesenen Aspiranten. Dies wird zufolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 16. November 1884 Z. 13.369/lV zur Kenntnißnahme und entsprechenden Belehrung gegebenen Falls veröffentlicht. Steyr, am 22. November 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 7898. Rn sämnMslie Oememile - VorMmWK. Von Seite eines hierländigen k. k. Bezirksgerichtes wurde die Beschwerde erhoben, daß die Gemeinde - Vorste- hungen der ihnen durch Z 34 des kaiserlichen Patentes vom 9. August 1854 R.-G.-Bl. Nr. 208 auferlegten Verpflich tung zur Anzeige vorgekommener Todesfälle anstatt sogleich, erst nach Monaten, ja bisweilen gar nicht, der durch 8 189 des a b. G.-B. normirten Verbindlichkeit zur Anzeige jener Fälle, in denen die Bestellung eines Vormundes oder eines Curators nothwendig erscheint, jedoch ausnahmslos gar nicht nachkommen. Es werden daher die Gemeinde - Vorstehungen infolge hohen Erlasses der k. k. Statthalterei vom 11. d. M. Z. 10.792/11 angewiesen, den ihnen in den angedeuteten Richtungen auferlegten Verpflichtungen genauestens nach- zukommen. Steyr, am 26. November 1884. Der k. k. Bezirkshauptman«.
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