Amtsblatt 1884/28 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Oktober 1884

N m tZ-WO!tttt . der k. k. Nezirsrsfiniipliiiaiittschast 8!>'i)i. Nr. 38. Steyr, am 10. Gctoder 1884. Z. 6589. An smmMls^ Oemeimle-Vochckimgm. Nm die Größe der Auflage des Centralpolizeiblattes für das Jahr 1885 rechtzeitig bemessen zu können, erscheint es wünschenswert!), daß die Gemeinden, welche die Pränu- meration auf dieses Blatt für das nächste Jahr fortsetzen oder hierauf neu pränumeriren wollen, ermöglichst ermittelt werden. Indem ich sohin die Gemeinde - Vorstehungen im Hinblicke auf den ihnen zustehenden polizeilichen Wirkungs ­ kreis gleichzeitig aus den Zweck und die Wichtigkeit des Centralpolizeiblattes aufmerksam mache, lade ich dieselben zufolge hohen Statthalterei-Präsidial-Erlasses vom 28. v. M. Z. 2330/?iü8. ein, die diesfällige Pränumerations-Erklärung nebst dem Pränumerationsbetrage, welcher anch für das Jahr 1885 mit 3 fl. für ein Exemplar des ganzen Jahr ­ ganges festgesetzt wurde, längstens bis 20. November d. I. anher gelangen zu lasten. Steyr, am 3. October 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 6490. An sämmtlillie Gemeliulk - VorstesulMil. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 24. September d. I. Z. 11457/Vlll läßt sich der nach Kirchschlag in Niederösterreich zuständige Vagant Raimund Herbst, auch Hörbst, unter allerlei lügenhaften Verwänden Reisevorschüste und Unterstützungen von den Gemeindeämtern ausfolgen, wodurch seiner Heimatsgemeinde, welche ohnehin viele wirklich arbeitsunfähige Arme zu ver ­ sorgen hat, nicht unbedeutende Kosten erwachsen. Der Genannte ist im Jahre 1845 geboren, Graveur von Profession, ist groß, hat längliches Gesicht, dunkelblondes Haar und fehlt ihm das linke Auge. Nachdem zu vermuthen ist, daß der Genannte auch in benachbarten Kronländern zum Nachtheile seiner Hei ­ matsgemeinde Geldbeträge herausschwindeln wird, derselbe aber ein arbeitsscheues Individuum ist, welcher einer Un ­ terstützung durchaus nicht würdig erscheint, werden die Gemeinde - Vorstehungen mit dem Auftrage hierauf aufmerk ­ sam gemacht, an Raimund Herbst keine Geldvorschüste auszufolgen, vielmehr denselben beim Vorhandensein der gesetzlichen Bedingungen der schubpolizeilichen Behandlung zuzuführen. Steyr, am 3. October 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 6575. All sämiMlilö Oemeimle - Vorstellungen. Nachdem der k. k. Forst-Jnspections-Adjunct gelegentlich der in den ihm zugewiesenen Forstbezirken vorgenommenen Bereifungen die Ueberzeugung gewonnen hat, daß der Borkenkäfer, wenn auch in geringem Maße, so doch allent ­ halben sich Heuer zeigte, überdies der abgelaufene Sommer für dessen Entwicklung äußerst günstig war, so wird behufs Verhinderung einer größeren Verbreitung dieses für die Fichtenbestänve höchst gefährlichen Jnsectes angeordnet, daß seitens der Gemeinde-Vorstehungen die Waldbesitzer hierauf aufmerksam gemacht und beauftragt werden, die ihnen ge ­ hörigen Waldungen Ende April oder Anfangs Mai künf ­ tigen Jahres unter Zuziehung benachbarter Forstleute oder anderer mit dem Wesen des Jnsectes vertrauter Personen einer genauen Revision zu unterziehen. Beim Vorhandensein des Jnsectes haben die Wald ­ besitzer die sofortige Aufarbeitung der befallenen Stämme und Verbrennung der Rinde vorzunehmen, wodurch der Verbreitung möglichst Einhalt gethan wird. Sollte sich in einzelnen Waldtheilen eine größere Verbreitung des Borken ­ käfers zeigen, so ist im Sinne des Z 50 d. F. G. die Anzeige anher zu erstatten und müssen alsdann vor dem Schwärmen des Borkenkäfers, d. i. vor Beginn des Buchenlaubausbruches, zu welcher Zeit die Käfer die Brut- plätze, u. zw. mit Vorliebe frisch gefällte Stämme an son ­ nigen Lagen (Schlagrändern rc.) beziehen, Fangbäume geworfen werden. Dieselben sind zu entasten und auf Un ­ terlagen (Steine oder Stöcke) zu legen, damit der Käfer sich im ganzen Umfange einbohren könne. Ist die Einbohrung erfolgt, so sind die Fangbäume, in denen der Käfer die Eier abgelegt hat oder wo Larven vorhanden sind, zu entrinden, die Rinde mit der In ­ nenfläche entweder dem Sonnenlichte und den athmosphä- rischen Einflüssen auszusetzen oder aber zu verbrennen.

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