Amtsblatt 1884/27 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. Oktober 1884

2 können. Dieselben müssen jedoch aus Ober- oder Nieder- österreich gebürtig und dahin heimatszuständig sein. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher angewiesen, die entsprechende Verständigung der betreffenden Invaliden unverweilt zu veranlassen. Steyr, am 22. September 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 6348. Rn sänuiMlke Gememile - BorjickMM. Zur entsprechenden Unterweisung der betreffenden Gewerbsleute , sowie der der Gemeinde - Vorstehung zur Verfügung stehenden Sanitätsorgane iverden die Gemeinde- Vorstehungen über Erlaß der hohen k. k. Statthalterei vom 14. d. M. Z. 10.720/V auf die im Reichsgesetzblatte, XIÜX. Stück Nr. 146, verlautbarte Verordnung des Mi ­ nisteriums des Innern vom 28. August d. I., mit welcher der Gebrauch unverzinnter Kupfergeschirre den Zuckerbäckern unter gewissen Bedingungen gestattet wird, besonders auf ­ merksam gemacht. Steyr, am 26. September 1884. Der k. k. Bezirkshauptman». Z. 6105. Rn sämiMM Glimmte - WckckMM. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 20. August l. I. Z. 12346, anher mitgetheilt mit Slatthalterei-Erlaß vom 31. August l. I. Z. 10316/l, rücksichtlich des Vorganges bei Bestellung von Sprengmitteln mittelst Bezugvuches folgenden Vorgang als den Bestimmungen der Ministerial - Verordnung vom 22. September 1883 R.-G.-Bl. Nr. 156 (Z 100), entsprechend bezeichnet, wonach bei Bestellung von Sprengmitteln mittelst Bezugsbücher nur die mit dem behördlichen Amtssiegel versehenen Lieferungs- Juxta-Ausschnitte an den Verschleiße! (Erzeuger) einzu- senden und von diesem vorschriftsmäßig ausgefüllt und unterfertigt bei der Abfertigung der Sprengmittel-Sendung an den Bezugsberechtigten zurückzuleiten sind, wornach die selben in dem Bezugsbuche an der betreffenden Stelle, d. i. zu jenen Bestellscheinen, von welchen sie abgetrennt worden sind, mittelst Unterklebung (Steg) anzuheften sind. Es sind sonach das Einsenden des Bezugsbuches oder das Abtrenneu und Einsenden des ganzen, die „Bestellung" und die „Lieferung" enthaltenden Blattes des Bezugsbuches an den Verschleiße! unstatthaft. In diesem Sinne sind die Pa!teien in vorkommenden Fällen zu belehren. Steyr, am 17. September 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 6267. Rn sämmitilke Gemeine - Uorstcklmgm »mt k. k. GmllaMme-Posten-CommMilm. Im Nachhange zu den hierämtlichen Erlässen vom 16. Juli l. I. Z. 4823 und 15. August- d. I. Z 5213, betreffend die Ausforschung der Provenienz des Vaganten mit dem angeblichen Namen Gregor Holler wird den Gemeinde-Vorstehungen und Gendarmerie-Posten-Commanden behufs weiterer Nachforschung noch eröffnet, daß neben der Tättowirung am rechten Vorderarme des Holler, welche in einer, einer Krone mit einem Kreuze ähn ­ lichen Figur, unter welcher sich ein Thierkopf (Pferdekopf ähnlich) befindet, besteht, rechts neben derKrone der Buchstabe 6 und links der Buchstabe U, jedoch nur bei sehr genauer Beobachtung ersichtlich sind. Am Hinter Haupte Holler's, ziemlich in der Mitte, sind drei kleine haarlose Hautnarben, der Mittelfinger ist an der Spitze wenig bemerkbar struppirt. Holler will sich einmal mit einer kleinen Hacke die Fingerspitze weggehackt haben. An der linken Schläfe hat er ein sehr wenig bemerk ­ bares erbsengroßes Muttermal von brauner Hautfarbe. Höller spricht keinen ausgeprägten bairischen Dialect ; dieser ist jenen der Alpenländer an der bairischen Grenze, ver ­ mischt mit steiermärkischen und baierischen ähnlich. Aus seinen Händen kann man auf schwere Arbeit nicht schließen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und Gen- darmerie-Posten-Commanden zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 13. d. M- Z. 9065/VHl und 9489/VIIl in die Kenntniß gesetzt. Steyr, 18. September 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 6295. M sämiiMllie Oememlle-Vm'stesumM. Infolge Requisition des k. k. 14. Ergänzungs-Bezirks- Commandos in Linz, ddo. 18. September 1884 Nr. 4504 wird nachstehende Concurs-Ausschreibung zur thunlichst all ­ gemeinen Verbreitung verlautbart. Zur Betheilung mit einer Unterstützung aus der ersten Lüftung des Lorenz Ritter von Tittr:ch für das Jahr 1885 wird hiemit der Cvncurs ausgeschrieben. Anspruch auf diese Stiftung haben nur pensionirte, mittellose, vor dem Feinde verwundete Officiere, dann ver ­ wundete Invaliden. Im Gesuche ist anzugeben, ob ledig oder verheiratet, dann ob und wie viele unversorgte Kinder, welche Feld ­ züge mitgemacht und ob blessirt. Die Familien und Ver- mögens-Verhältnisse, dann besondere Verdienste sind anzu- führen. Bei Officieren ist das militär-ärztliche Zeugniß, bei Invaliden die Patental-Verpflegs-Urkunde beizuschließen.

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