Amtsblatt 1884/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. September 1884
4 Z. 6086. An die Gemtindk-Vorkthungen Gaflenz, Myer, Großraming, Reichraming, Lolensttin, Tervbcrg, AschaA, Garsten, Wartberg, Nie-, Kremsmünster Markt und Land, Nähr, Kematen, Piberbach, Ntnhosen und St. Marien Mit dem Statthalterei-Erlasse vom 25. November 1872 Z. 11182 sind zufolge Auftrages des hohen k^^Mimsteri- ums des Innern vom 22. November 1872 alle Gemeinden, in denen sich Eisenbahnstationen befinden, ver pflichtet worden, Reisende, welche während der Fahrt an der Cholera so bedenklich erkranken sollten, daß deren Ausschluß von der Weiterreise geboten erscheint, zur weiteren Pflege zu übernehmen. Nachdem unter den gegenwärtigen Verhältnissen es vorkommen kann, daß bei der Revision der Eisenbahnzüge an den Grenzstationen Reisende von den betreffenden Revi sionsärzten wegen Choleraerscheinungen oder Choleraverdachtes von der Weiterreise ausgeschloffen und Hiebei Zweifel erhoben werden könnten, wer für die Unterbringung derartigen Reisenden zu sorgen verpflichtet ist, so wird den an Eisen bahn-Stationen gelegenen Gemeinden des Amtsbezirkes der oberwähnte Erlaß in Erinnerung gebracht. St ehr, am 12. September 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 6213. Rn sälmiMstie Gemeinste-NoHckimgm. Anläßlich der Vorlage des Veterinär-Jahres-Berichtes pro 1883 hat das hohe k. k. Ministerium des Innern ge funden, daß die ausgewiesene geringe Zahl von Erkrankungen an jenen ansteckenden Krankheiten, welche im IV. Abschnitte des Thierseuchengesetzes tz 26 bis 35, namentlich angeführt sind, auffallend erscheine und daß die Erkrankungs- und Todesfallsziffern in gar keinem Verhältnisse zu der bedeuten den Höhe des hiesigen Viehstandes stehen, so daß die .m- nahme nicht zurückgewiesen werden kann, daß die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige von dem Auftreten ansteckender Thier-Krankheiten nur in den seltensten Fällen, und sogar nur ausnahmsweise erfolgen möge. Wenngleich ansteckende Thierkrankheiten in Oberöster reich glücklicher Weise in der That nicht sehr häufig und in keiner größeren Verbreitung vorkommen, so haben doch schon die aus Anlaß des Ausbruches solcher Krankheiten stattge- habten amtlichen Erhebungen zum Zwecke der Constatirung .in den einzelnen Seuchenfällen nicht selten ergeben, daß die Anzeige entweder ganz unterlassen oder viel zu spät erstattet wurde, und daß die Behörde überhaupt erst aus indirectem Wege oder gar durch Zufall von dem Bestehen einer Seuche in die Kenntniß gelangt ist. Die Gemeinde - Vorstehung wird daher aufgefordert, mit allem Nachdrucke dahin zu wirken, daß den Bestim mungen des Thierseuchen - Gesetzes seitens der Bevölkerung Rechnung getragen, und gegen Uebertreter der Vorschriften desselben und insbesondere des Z 15 mit aller Strenge vor gegangen werde. Jnsbesonders werden die so häufig vorkommenden Rothlauf-Erkrankungen der Schweine, sowie die Maul- und Klauenseuche des Rindes und anderer Hausthiere fast niemals zur Anzeige gebracht. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. d. M. Z. 10195/V mit dem Bedeuten in Kenntniß, daß es der selben obliegt, nicht nur die von den Besitzern ertränkter Thiere gemachten Anzeigen sofort zur hierümtlichen Kennt niß zu bringen, sondern auch im Sinne des Z 3 und 4 des Gesetzes vom 30. April 1870 (R.-G.-Bl. 68) sowie des 8 25 der Gemeinde-Ordnung auf den Gesundheits-Zustand der Hausthiere ein stetes Augenmerk zn haben und insbe sondere mit denjenigen Personen, die da die thierärztliche Praxis ausüben, hierüber in stetem Einvernehmen zu stehen. Hiebei bringe-ich die im Z 44 des Thierseuchen-Gesetzes an geführten strengen Strafen, in welche nicht nur die Eigenthümer, sondern auch die Gemeinde-Vorsteher bei fernerer Unter lassung der vorgeschriebenen Anzeigen unnachsichtig verfallen würden, mit dem Auftrage der neuerlichen Verlautbarung in Erinnerung. Steyr, am 16. September 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. B<t>rk«hanptmanuschaft in Eteyr. — Druck der M. Haa-'schen Erbe».
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