Amtsblatt 1884/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. September 1884
3 Z. 6015. Rn sämiMHe OMeimte-UMeliMgm unä ltie k. k. GMarmme-Polim-EM Infolge h. Statthalterei-Erlasses vom 27. August 1884 .Z. 10.084/lV ist auszuforschen der Stellungspflichtige Jacob Johann Wilfling, dessen Personsbeschreibung hier mitfolgt. Personsbeschreibung. Tauf- und Geschlechtsname : Jacob Johann Wilfling ; Charakter: Brauer von Profession; Geburtsort, Vater land, letzter Aufenthalt : Sulz im Gerichtsbezirke Gleisdorf, politischer Bezirk Weiz, Steiermark, zuletzt vor 4 Jahren Pöllau, Bezirk Hartberg, als Bräuerlehrling und 1880 in Liesing bei Wien; Alter: am 24. Juli 1861 geboren; Stand: ledig; Statur: mehr groß, untersetzt; Gesicht: rund; Stirne: — ; Augen: braun; Nase: stumpf, propor- tionirt; Mund: proportionirt ; Zähne: schön; Kinn: pro- portionirt ; Gesichtsfarbe oder andere Merkmale : mehr rothe Gesichtsfarbe; besondere Kennzeichen an einer Wange: eine kleine Narbe, von einem Schlage herrührend ; Haare : blond ; Sprache : deutsch; Mundart: — : Trägt am Leibe: — >; Ein positives Resultat ist bis 25. September d. I. anher zu berichten. St ehr, am 5. September 1884. Der k. k. Bezirkshauptman». Z. 5871. ä. k. OmltaMerie-Poßelr-CM Zufolge hohen k. k. Statthalterei - Erlasses vom 17. August 1884 Z. 9864 sind die 3 Stellungspflichtigen Anton, Franz und Johann Plechath aus Schwabau in Mähren auszuforschen. Ihre Eltern Franz und Nosalie Plechath aus Schwabau domiciliren schon seit Jahren in Niederösterreich und hielten sich letzterer Zeit im Amtsbezirke Waidhofen a. T. auf, von wo diese unbekannt wohin sich begeben haben. Der älteste Sohn Anton, 1861 geboren, war in Blumau Dienstknecht, ist in den Jahren 1881 und 1882 zur Stellung erschienen, dagegen im Jahre 1883 ausge blieben, ohne sich zu melden. Franz Plechath, geboren 1863, wurde am 6. April 1883 in Raabs gestellt und war damals Dienstknecht in Schweinburg, ist aber zur Stellung pro 1884 nicht erschienen und hat sich auch nicht gemeldet. Johann Plechath, geboren 1864, hat sich weder ge meldet, noch ist er im Jahre 1884 znr Stellung erschienen. Ein positives Resultat ist bis 20. September l. I. anher bekannt zu geben. St ehr, 9. September 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5983. Uil sämmMil' Ommule-AoHMtUM. Laut Berichtes der Stadtgemeinde - Vorstehung Steyr vom I. d. M. Z. 8726 ist dort an einem Hunde die Wuthkrankheit constatirt worden. Hievon mache ich die Gemeinde - Vorstehungen mit dem Bedeuten aufmerksam, auf das allfallsige Vorkommen der Wuthkrankheit ein besonderes Augenmerk zu haben und insbesondere die Bestimmungen des § 35 des Thierseuchen- Gesetzes bei Erkrankung von Hunden auf das genaueste zur Durchführung zu bringen. Zugleich wird bekannt gegeben, daß durch 3 Monate im Stadtgebiete Steyr die Hunde mit Maulkörben zu ver sehen sind oder an der Leine geführt werden müssen. Steyr, am 2. September 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5962. Ra sämmMze Gememcke-Vorstesumgm Mit all äie äolkmimtilM Pfarrämter. Am 8. August d.J. ist über den Gemeinden Eidenberg, Altenberg, Hellmonsödt, Gallneukirchen und Alberndorf ein Hagelwetter niedergegangen, welches ins besondere in der Gemeinde Hellmonsödt einen Schaden von mehr als 38.000 fl. und in den übrigen der genannten Gemeinden einen Schaden von 37.000 fl., hierunter 18.000 fl. in Altenberg, verursachte, so daß sich der Ge- sammtschade auf 75.000 fl. belauft. Die Betroffenen sind hiedurch in eine mehr oder minder traurige Lage gerathen und dürften insbesondere die Betroffenen der Gemeinden Hellmonsödt und Altenberg im kommenden Winter mit einer Nothlage zu kämpfen haben. Zur möglichsten Linderung dieses bedeutenden Scha dens hat das h. k. k. Statthalterei-Präsidium laut Erlasses vom 29. v. M. Z. 2047/prÄ8. eine Sammlung milder Gaben in Oöerösterreich bewilligt, infolge dessen die Ge- meinde-Vorstehungen eingeladen werden, die zur Durchführung dieser Sammlung nöthigen Verfügungen im Einvernehmen mit den hochwürdigen Pfarrämtern unverweilt zu treffen und die eingehenden Beträge binnen 4 Wochen anher zu senden. Steyr, am 3. September 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 6069. Nil fämiMiüe Oememäe-VorstelumiM. Anläßlich einer an das hohe k, k. Ministerium des Innern gerichteten Beschwerde gegen den behördlichen Auf trag zur Anmeldung des Handels mit Salz als eines selbstständigen Gewerbes, hat das hohe k. k. Handelsmini sterium mit dem Erlaffe vom 7. August l. I. Z. 22294 eröffnet, daß in dieser Angelegenheit von Seite des k. k. Finanz ministeriums bereits unterm 17. Juni d. I. Z. 18867 ein Erlaß an die Finanzdirection in Linz ergangen ist, wornach der durch Krämer, Victualien- oder Productenhändler, Fragner oder Greisler im Betriebe ihres Handels gewerbes ausgeübte Salzverschleiß nicht als besondere Gattung desErwerbes imSinne des Erwerbsteuerpatentes angesehen werden kann und daher in derartigen Fällen nur ein einziger Erwerb steuersatz zu bemessen ist. Auch vom Standpunkte der Handhabung der Gewerbe gesetze, kann das k. k. Handelsministerium im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern und dem k. k. Finanz
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