Amtsblatt 1884/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. August 1884

3 Die auch von der Nachcontrole Wegbleibenden werden mittelst Einberufungskarten nach Steyr berufen, dort der Nachcontrole unterzogen und deren Bestrafung eingeleitet. Die Nachcontrole findet in Steyr (Bezirkshaupt ­ mannschafts-Gebäude, I. Stock) bei der Landwehr-Evidenz- Abtheilung am t 8. October l. I. Vormittags 9 Uhr statt. Die Gesuche derjenigen, welche wegen Erkrankung oder Aufenthalt im Auslande verhindert sind, zu erscheinen, ferners die Gesuche der Staatsbeamten, Volksschullehrer, der im Post-, Telegraphen- und Eisenbahndienste Angestell ­ ten sind zu sammeln und 8 Tage vor Beginn der Controls-Versammlung hieher zu übersenden. Jene verheirateten Landwehrmänner, in deren Land- wehr-Pässen die Verehelichung noch nicht ersichtlich ist, haben die Lxokko-Trauscheine mitzubringen. Der Assentjahrgang 1872 hat ebenfalls bei der Controls-Versammlung zu erscheinen. Einberufungskarten werden weder für eigene noch fremde ausgegeben Steyr, am 26. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5774. Rn sämmtliche Oemmute - Vorstellungen. Anton Adam, nach Friedberg, Bezirk Hartberg, in Steiermark zuständig, 25 Jahre alt, treibt sich theils als Schauspieler, theils als Schreiber bei Notaren und Advo ­ katen herum und erschwindelt sich unter listigen Vorspiege ­ lungen bei verschiedenen Behörden und Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Reiseunterstützungen. Derselbe scheint ein arbeitsscheues Individuum zu sein und sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Vortheile erschwindeln zu wollen. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 16. August d. I. Z. 9644/ vlll werden die Gemeinden auf das Treiben des Anton Adam aufmerksam gemacht und angewiesen, demselben außer im Falle der dringendsten Nothwendigkeit keinerlei Unterstützung zu er ­ folgen und ihn eventuell der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Steyr, am 28. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5828. Rn sämmtliche Oememäe-Vorstellungen. Aus Anlaß vorgekommener Anstände bei Transporten von Fleisch und geschlachteten Hausthieren, sowie behufs einer wirksamen Durchführung der im 8 12 des allgemeinen Thierseuchen - Gesetzes vom Jahre 1880 vorgeschriebenen Beschau des Schlacht- und Stechviehes, sowie der Wahrung der sanitäts- und Veterinär - polizeilichen Interessen findet das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Handelsministerium zu bestimmen, daß in Hinkunft, mit Ausnahme der in dem 8 21 des Rinderpestgesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 37), dem 8 28 des allgemeinen Thierseuchen-Gesetzes vom 29. Februar 1880, (R.-G.-BI. Nr. 35) und dem 8 8 alin. 1 des Desinfections- Gesetzes vom 19. Juli 1879 (R. - G. - Bl.. Nr. 188) und den hiezu erlassenen Durchführungs - Verordnungen vorge ­ sehenen Fällen für den Handels- und Marktverkehr bestimmte Sendungen von Fleisch oder geschlachteten Haus- thieren zur Beförderung auf Eisenbahnen oder Schiffen nur dann übernommen werden dürfen, wenn sie mit Certi- ficaten über die am Schlachtorte ordnungsmäßig vorgenom ­ mene Beschau gedeckt sind. Diese Certiftcate sind am Bestimmungsorte der Sendung von dem Beschauer nach anstandslosem Befunde des Fleisches oder der geschlachteten Thiere zu vidiren. Durch Beschau-Certificate nicht gedeckte, oder den sanitären Anforderungen nicht mehr entsprechende derlei Waaren sind zu beanständen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Er ­ lasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom. 16. d. M. Z. 9894/V zur eigenen Wissenschaft und Darnachachtung und zur Verständigung der dortigen Fleischhauer und Händler in die Kenntniß gesetzt. Steyr, am 26. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5771. Rn sämmtliche Oemeinlle - Vorstellungen. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 16. August d. I. Z. 9763/lV hat das k. u. k. Ministerium des Aeußern den Heuernachlaß eines angeblich österr. Staatsangehörigen Namens Johann Kogri oder I. C. Kadri, welcher auf dem verschollenen Hamburger Dampfer „Afrika" als Heizer bedienstet war, dem Justiz- Ministerium zur Veranlassung der gerichtlichen Amtshandlung eingesendet. Um aber ein Gericht mit der Nachlaß-Angelegenheit entsprechend befassen zu können, erscheint es erforderlich, die angeblich österreichische Staatsbürgerschaft des fraglichen Individuums festzustellen und dessen Heimatsort, sowie seine Verwandten auszuforschen. Es werden sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen beauf ­ tragt, die bezüglichen Nachforschungen in der umfassendsten Weise einzuleiten und das positive oder negative Ergebniß bis 12. September l. I. anher zu berichten. Ueber den Verschollenen ist nur so viel bekannt gewor ­ den, daß er im November 1882 in Cardiff (England) für das Schiff „Africa" als Johann Kogri aus Brody ange mustert wurde und die Musterrolle mit I. C. Kadri unter ­ schrieben hat. Steyr, am 28. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5818. Rn sämmtliche Gemeinde - Vorstellungen. Die in dem k. k. Heere öfters auftretende ansteckende sogenannte egyptische Augenentzündung (Trachom) hat einen sehr langwierigen Verlauf. Im Interesse der erkrankten Soldaten hat das hohe k. k. Ministerium schon

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