Amtsblatt 1884/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. August 1884
3 gegenwärtigen Aufenthalt seines Sohnes unwahr zu sein scheint und wahrscheinlich nur den Zweck verfolgt, die Behörden von den weiteren Nachforschungen abzuhalten, ergeht der Auftrag zur strengen Jnvigilirung auf den Genannten und Bekanntgabe eines positiven Resultates bis 1. September l. I. Steyr, am 15. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5623. An sämmtliche Oememäe-Vorjteälmgen Mit k. k. GmäaMerie-Postm-CMMMäm. In jüngster Zeit sind neuerlich Fälle der Verschleppung und des unberechtigten Besitzes von Sprengmitteln zur Anzeige gekommen Da hieraus geschloffen werden kann, daß Seitens der Bergbau- und sonstigen mit Sprengmitteln arbeitenden Unter nehmer die Vorschriften zur Hintanhaltung der Verschleppung und des unberechtigten Besitzes von Sprengmitteln nicht mit der erforderlichen Rigorosität gehandhabt und die diesbezüg lichen Bestimmungen des Z 115 der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1883, R.-G.-M. Nr. 156, nicht genau beobachtet werden, werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge des hohen Erlasses der k. k. Statthalterei vom 29. Juli 1884, Z. 9194 aufgefordert, den im Gemeinde-Gebiete bestehenden derartigen Unternehmungen die genaueste Beobachtung der obcitirten Vorschriften und ihre Verpflichtung zur entspre chenden Ueberwachung ihrer Arbeiter in Erinnerung zu bringen und binnen acht Tagen anher den Vollzugsbericht zu erstatten. Die k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden werden aus diesem Anlässe gleichfalls zur eifrigsten Ueberwachung der artiger Unternehmungen aufgefordert. Steyr, am 18. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5710. An sämmtliche liochwäräige Pfarrämter Mit äie Oemeimle-Aorstelmagen. Im Monate Juli l. I. sind im Gasteiner- und Groß- arlerthale im Herzogthume Salzburg wolkenbruchartige Regen güsse niedergegangen, welche ausgedehnte Beschädigungen und Verwüstungen an Culturen und Gebäuden zur Folge gehabt haben. Nach den eingeleiteten Erhebungen beziffert sich der hiedurch verursachte Schaden auf nahezu 100.000 fl. Der Herr Minister des Innern hat sich nun zufolge des Erlasses vom 10. d. M. Zahl 3869/M. I. bestimmt gefunden, im Hinblille auf die Unzulänglichkeit der localen und Landesmittel zur nachhaltigen Behebung der entstandenen Nothlage, die Einleitung einer milden Sammlung in Ober österreich für die infolge der erwähnten Elementarereignisse in Noth gerathenen Bewohner des Herzogthumes Salzburg zu bewilligen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge hohen Statthalterei - Präsidial - Erlasses vom 15. d. M. Z. 1906/Pr. mit der Einladung in Kenntniß gesetzt, die zur Durchführung dieser Sammlung nöthigen Verfügungen im Einvernehmen mit den hochwürdigen Pfarrämtern sofort zu treffen und die eingehenden Beträge zuverläßig bis 20. September d. I. anher zu senden. Steyr, am 19. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptman«. Z. 5621. An sämmtliche Gemeinde-Vorstellungen. Infolge h. Statthalterei-Erlasses vom 10. Aug. 1884, Z. 9733/IV, wird Nachstehendes verlautbari : Um eine Uebersicht der nach 8 18 Wehrpflichtigen zu gewinnen, welche im Mobilisirungsfalle zur Verwendung in Spitälern oder als Kutscher und Fuhrmänner bei den Landesfuhren geeignet sind, hat das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung im Einvernehmen mit dem k. k. Reichs-Kriegs-Ministerium mit dem Erlasse vom 14. Juli 1884, Z. 1086/?rä8., angeordnet, daß in der „Summarischen Nachweisung der im eigenen Bereiche sich aufhaltenden, nach § 18 des Wehrgesetzes zu Dienstleistungen für Kriegszwecke Verpflichteten, Muster 2, des hohen Erlasses vom 12. No vember 1881 Z. 1715/?l3s. Hu auch Krankenwärter, Badediener und Barbiere, dann Kutscher, Fuhr männer und Pferdeknechte summarisch auszuweisen und zu diesem Zwecke in dem bezogenen Muster 2, zwischen den Rubriken „Steindrucker", dann „Sonstige", fünf besondere Rubriken mit den Aufschriften: u) Krankenwärter, b) Bade diener, o) Barbiere, ä) Kutscher, 6) Fuhrmänner und Pferdeknechte einzuschalten sind. Da nun die Nachweisung für Heuer infolge hierämt- lichen Erlasses vom 18. Juni 1884, Zahl 4294, — Amts blatt Nr. 18 — bereits geliefert ist, die hohe k. k. Statt halterei jedoch diesmal schon die Berücksichtigung obiger Zusätze verlangt, so hat jede Gemeinde-Vorstehung binnen drei Tagen den summarischen Nachweis über die Zahl der dort befindlichen Individuen besagter Categorien vorzu- legen oder die Fehlanzeige zu erstatten. Steyr, am 19. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5303. An sämmtliche Gemeinäe-Vorstelinngen. Nachdem auf Grund Allerhöchster Entschließung vom 28. Mai 1884 (laut Mittheilung des königl. ungarischen Finanzministeriums vom 12. Juni 1884 Z. 1084/F.M.) zur theilweisen Deckung der Kosten der im Jahre 1885 in Budapest abzuhaltenden allgemeinen Ausstellung von Seite der Landes-Commission dieser Ausstellung die Veranstaltung
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