Amtsblatt 1884/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. August 1884

Amt8-WOkatt der k. ß. R^zirksyauptmamischasl Slem. Ur. 23. Steyr^ am 20. August 1884. Z. 5476. Un, sämniitilke Oenieilule-Norstesmngen. Ueber Erlaß der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 6. d. M., Z. 9682, werden die Gemeinde - Vorstehungen beauftragt, die nachfolgende Kundmachung zur größtmöglichen Verlautbarung zu bringen: Kundmachung. Auf der Donau-Stromstrecke, zwischen Klosterneuburg und Kahlenbergerdorf, werden am 20., 21., 22., 23., 25., 26., 27., 28., 29. und 30. August, dann am 1., 2., 3., 4., 5. und 6. September l. I. Pionnier-Uebungen im Brückenschläge, und zwar im größeren Maßstabe, stattfinden, aus welchem Anlaße an jedem der bezeichneten Tage während der Zeit des Brückenschlages, das ist von 7 Uhr Früh bis 2 Uhr Mittags, die gesammte Schifffahrt in der Strecke Höflein — Kahlenbergerdorf sowol mittelst Ruderfahrzeugen und Flößen, als auch mit Dampfschiffen, mit Ausnahme der nachstehend angeführten Personen-Dampf- boote unterbleiben muß. Der nach Linz verkehrende Personen - Dampfer, sowie das von Lang - Enzersdorf nach Wien verkehrende Local- Dampfschiff können in der Früh noch ungehindert die Strecke Klosterneuburg — Kahlenbergerdorf befahren und wird für den um circa 11 Uhr Vormittags die Brückenschlagstelle pafsirenden Localdampfer der Durchlaß in der fertigen Brücke geöffnet werden. Dieses wird zufolge Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 22. Juli 1884 Z. 11.617 mit dem Be ­ merken zur allgemeinen Kenntniß für alle Schiffs- und Floßführer gebracht, daß zum Zeichen der Unterbrechung der Communication in der obgenannten Stromstrecke während des Brückenschlages Ankerwachen in Höflein und Korneu- burg aufgestellt werden. Diese Ankerwachen werden die Absperrung des Stromes durch rothe Signalflaggen, welche an geeigneten, deutlich sichtbaren Punkten ausgesteckt sind, signalisiren, und andeuten, daß alle thalwärts verkehrenden Wasserfahrzeuge, sofort an passenden Plätzen zu landen und die Weiterfahrt bis zum Einziehen der Flaggen einzustellen haben. Sollte an einem der vorangeführten Tage der Brücken ­ schlag nicht stattfinden, so wird die freie Durchfahrt dadurch gekennzeichnet werden, daß die Aufstellung von Ankerwachen und Signalflaggen unterbleibt. Wien, 1. August 1884. Von dcr k. k. n.-ö. Ztatihalterei. St ehr, am 8. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptman». Z. 5575. Rn sämmttilke Oememlte-NorstckMgm. Die hohe k. k. Statthalterei hat laut Kundmachung vom 10. d. M., Z. 9759/1, anher eröffnet, daß die auf den 30. August l. I. in Windischgarsten anberaumte Vertheilung der aus Staatsmitteln gewährten Prämien für gute Zucht und Pflege der Pferde zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ackerbau - Ministeriums vom 8. August 1884, Z. 10.400/2209, auf den 6. September 1884, 10 Uhr Bormittags verlegt wird. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen im Nach- hange zur hierämtlichen Kundmachung vom 20. Mai li I., Z. 3700, zur allgemeinen Verlautbarung in Kenntniß. St ehr, am 12. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5589. Rli samiMike Oememste-AorstckMgm unck k. k. Omstarmme-Kosten-Comum Infolge h. Statthalterei-Erlasses vom 5. August 1884, Z. 9336/lV, ist auszuforschen der Stellungspflichtige Jo ­ hann Schenett. Derselbe ist im Jahre 1864 in Villach, als unehelicher Sohn der Eva Schenett, geboren, zur Gemeinde Paternion heimatzuständig , Schuhmachergehilfe, versehen mit einem von seiner Heimatsgemeinde ausgestellten Arbeitsbuchs, in welchem jedoch das Geburtsjahr unrichtig mit 1865 angegeben ist.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2