Amtsblatt 1884/22 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. August 1884

3 Z. 5326. Rn sämnMKe OemeiM-Aorstcklmgm Mit k. k. OMarmme-Mostm-CommMllm. Laut des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Juli 1884, Z. 9018/ll., hat Franz Groiß in Zelking bei Pöchlarn in Niederösterreich mit Gesuch vom 5. d. M. die Bitte gestellt, um Ausforschung seiner Gattin Caroline Groiß. Dieselbe ist 44 Jahre alt, nach Kälberhart im Bezirk Scheibbs in Niederösterreich zuständig, und war im ver ­ gangenen Winter in Linz, Bethlehemstraße Nr 30, im Dienste. Nachdem die von Seite der Stadtgemeinde-Vorstehung Linz gepflogenen Erhebungen kein weiteres Resultat ergeben haben, werden sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Gen ­ darmerie-Posten-Commanden beauftragt, unverzüglich die eingehendsten Nachforschungen nach dem Aufenthalte der Genannten zu pflegen und ein eventuell positives Resultat binnen 8 Tagen anher zu berichten. St ehr, am 6. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5353. An sämmilicke Oememile-VoHckMlM, an sämmil. Zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Juli d. I., Z 9207/ Vlll., wurde die Verfügung getroffen, daß vom 1. August l. I. an der jeden Donners ­ tag und Sonntag von Linz nach Wien verkehrende Haupt- schub mit dem um 6 Uhr 23 Minuten Früh von Linz ab ­ gehenden Personenzuge befördert werden wird. Hievon werden sämmtliche Schubstations-Gemeinden, sowie auch die übrigen Gemeinden zur Wissenschaft und Darnachachtung in die Kenntniß gesetzt. Steyr, am 6. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5394. Na sämmMe KMWÜMs-OMlMltm. Die h. k. k. Statthaltern fand auf Grund des 8-19 des Reichsgesetzes vom 27. Juli 1871, (N-G.-Bl. Nr. 88), im Einverständnisse mit dem oberösterr. Ländesausschuße als Zusatz zum Z. 20 der Amtsinstructivn zur Durchfüh ­ rung der Schubvorschriften vom 17. November 1873, Zl 7576 (Landesgesetzblatt .Nr. 65), nachstehende Bestim ­ mung zu treffen : Pferde und Wagen, welche Schüblinge mit sich führen, sind für den Fall, daß letztere die zur Erhaltung der Thiere erforderlichen Geldmittel nicht besitzen, sowie auch für den Fall, daß wegen des Transportes der Pferde und Wagen eine andere kostspieligere Beförderungsweise oder Reiseroute als die gewöhnlich vorgeschriebene eintreten müßte, im Wege der öffentlichen Versteigerung nach vorher eingeholter Bewilligung der betreffenden politischen Be ­ hörde zu veräußern und ist mit dem Erlöse nach Z. 26 der erwähnten Amtsinstructivn vorzugehen. In gleicher Weise hat auch eine Veräußerung von anderweitigen Effecten der Schüblinge dann stattzufinden, wenn es sich um Effecten handelt, welche während der Haft oder des Transportes der Schüblinge dem Verderben unterliegen würden. Hievon werden die Schubstations-Gemeinden infolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Juli d. I-, Z 7263/VIII. zur Wissenschaftsname und Darnach ­ achtung in die Kenntniß gesetzt. Steyr, 6. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1222/B.-Sch.-R. Nil sämmtlNe OrissckutrMe Mll KisuMtlMM. Der h. k. k. Landes - Schulrath hat mit dem Erlasse vom 28. Juli 1884, Z. 2736, eröffnet, daß zufolge einer Special - Entscheidung des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 8. März l. I., Z. 2709, die Entlassung der den verkürzten Unterricht besuchenden Schüler aus der Schulpflicht bei dem Vorhandensein der im Z 21 alinoa 2 des Gesetzes vom 2. Mai 1883, N.-G.-Bl. Nr. 53, normirten Bedingung unbedingt mit dem Zeitpunkte der Vollendung des schulpflichtigen Alters zu erfolgen hat, daher die etwa getroffenen entgegenstehenden Anordnungen zu beheben sind. Nom k. k. Bezirksschulrathe Steyr am 9. August 1884. Der Uorschendr. Z. 5235. Nil ilie GMeimle-VorstckMgm. Die Herren Gemeinde - Vorsteher werden aufge ­ fordert, die Verzeichnisse jener Personen, welche nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Mai 1873, N.-G.-Bl. Nr. 121, zu Geschworenen berufen werden können, im Sinne des Z 5 des citirten Gesetzes, somit unter Zuziehung zweier Mitglieder des Gemeinde-Ausschusses, anzulegen und selbe bis längstens 15. September anher einzusenden, wo ­ bei der Nachweis zu liefern ist, daß der Anforderung des 8 6 des citirten Gesetzes Genüge geleistet wurde. Die Jahresliste der Geschworenen pro 1884 wird den Gemeinde- Vorstehungen gleichzeitig zugefertigt. Steyr, am 8. August 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann.

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