Amtsblatt 1884/22 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. August 1884

Amt8-WO1'utt der ß. k. RezirsisliniiiUmnniisclinsi 8tei)r. Nr. 32. Steyr» am 10. August 1884. Z. 1202/B.-Sch.-N. Uu sniiüütlillie Klsulllkliullgeu. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Landesschulrathes vorn II. Juli d. I., Z. 1954 — 24IZ, wurden in dem h. Erlasse vom I I. Mai d. I-, Z. 1532 (hierämtlicher Erlaß vom 27. Mai d. I., Z. 743, Amtsblatt Nr. 16), worin für diejenigen Schulen, für welche Schulbesuchserleichterungen auf Grund des h. Ministerial - Erlasses vom 14. Februar, Z. 268l, eingeführt worden sind, das wöchentliche Stunden- ausmaß normirt wird, zufolge eines Schreibversehens für zweiclassige Volksschulen mit ganztägigem Unterricht in beiden Classen blos 22, statt, wie es richtig heißen soll, 24 Unterrichtsstunden (eingerechnet 2 Stunden Religions ­ unterricht) vorgezeichnet. Demzufolge wird in dem hierämtlichen Erlasse vom 8. Juni d. I-, Z. 847 (Amtsblatt Nr. 17), für die in Rede stehende Kategorie der Volksschulen die Stundenver- theilung, welche in der Voraussetzung einer wöchentlichen Unterrichtrdauer von 25 Stunden ausgeführt wurde, dahin abgeändert, daß für den Sprachunterricht mittelbar und unmittelbar blos je '(2 Stunden anzusetzen sind. Die neu anzulegenden oder bereits angelegten Stun ­ denpläne sind demgemäß einzurichten und zur Genehmigung vorzulegen. K. k. Bezirksschulrats) Steyr am 29. Juli 1884. Der Uorstiren-e. Z. 5246. Rll sämnMlkk Oememlle-AoHesuuW Zufolge des mit dem hohen Statthalterei - Präsidial- Erlasse vom 10. d. M., Z I571/?i3s., intimirten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 5 Juli d. I., Z. 3275M. I-, werden die Gemeinde-Vorstehungen auf die Ausgabe des Hof- und Staats - Handbuches für das Jahr 1885 mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß der Subscriptions - Preis für ein gebundenes Exemplar 4 fl. 80 kr. und für ein geheftetes 4 fl. beträgt und daß allfällige Subscriptions - Erklärungen hieramts effectuirt werden. Steyr, am 29. Juli 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5247. Än sämiMliie - Aorstes^ Das königlich ungarische Finanz - Ministerium hat mittelst Erlasses vom 12. Mai 1884, Z. 28.735, dem Pensions - Institute der ungarischen Journalisten die Er ­ laubniß zur Veranstaltung einer gebührenfreien Esfecten- Lotterie, deren Gewinnste bei einer Emission von 250.000 Stück Losen zu 20 kr. aus Schmucksachen, Silber ­ gegenständen, Hausgeräthen , Büchern und Erinnerungs ­ Gegenständen im Gesammtwerthe von 9000 fl. bestehen soll, ertheilt. Als Ziehungstag ist der 2. Jänner 1885 anbe- raumt. Nachdem sich das genannte Ministerium untern: 23. Juni 1884, Z. 37.340, mit dem Ersuchen an das hohe k. k. Finanzministerium in Wien gewendet hat, den Vertrieb dieser Lose in der diesseitigen Reichshälfte zu gestatten, so hat hochdasselbe laut des Erlasses vom 4. Juli 1884, Z. 20.864, im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern den beabsichtigten Losabsatz in den im Reichs ­ rathe vertretenen Königreichen und Ländern unter dem ausdrücklichen Verbote des Hausirens mit diesen Losen oder Verbreitung derselben durch Agenten bewilligt. Weiters wurde daran die Bedingung geknüpft, daß die Lotterie-Concession an kein Handlungshaus oder Wechsel ­ geschäft abgetreten, sondern vom Pensions - Institute der ungarischen Journalisten selbst durchzuführen sei, wobei demselben gestattet wurde, zum Absätze der Lose sich der Trafikanten, Collectanten und anderer Gewölbs-Inhaber zu bedienen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 14. d. M., Z. 8521, in die Kenntniß gesetzt. Steyr, am 29. Juli 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann.

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