Amtsblatt 1884/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Juli 1884

3 Z. 5056. Rn sämmMe Oememile - VoMmagm. Infolge Requisition des k. k. 14. Ergänzungs-Bezirks- Commandos in Linz ddo. 17. Juli 1884 Z. 3490 L, wird zur thunlichsten Verlautbarung veröffentlicht nachstehende Coneurs - Ausschreibung. Es ist ein Theresianischer Militär-Mädchen-Waisen- Stiftungsplatz jährlicher 32 fl in Erledigung gekommen. Der Genuß dieser Stiftung beginnt mit dem 7 und endet mit dem vollstreckten 15. Lebensjahre. Die Bezüge werden in halbjährigen Decursiv - Raten ausgezahlt. Berufen sind hiezu : ganz oder halb verwaiste Soldaten- Kinder weiblichen Geschlechtes im Alter von 7 — 10 Jahren. Gesuchs-Beilagen: Taufschein, Armmhs-Zeug- niß, Jmpfungs-Zeugniß und letztes Schul-Zeugniß. Im Gesuche selbst ist speciell hervorzuheben ob, und welche Unterstützung das Kind vom Staate oder aus einem sonstigen Fonde bezieht. Die Bewerber haben ihre Gesuche sammt den obbe ­ zeichneten Beilagen bis 20. August 1884 beim betreffenden Ergänzungs-Bezirks-Commando einzureichen. St ehr, am 22. Juti 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5061. Nn sämiMtke fMmüMge Marrämier Mck iüe OeMmüe-Vorstetumgen. Das h. k. k. obderennsische Statthalterei-Präsidium hat der Congregation vom Orden des heil. Franz von Assisi in Wien die Bewilligung ertheilt, zu Gunsten des von dieser Congregation geleiteten Krankenhauses durch die beiden Ordensschwestern Veronika Mayer und Fran- ziska Hölzl bis Ende August 1884 in Oberösterreich milde Gaben sammeln zu dürfen. Hiervon setze ich die hochw. Pfarrämter und die Ge- meinde-Vorstehungen mit dem Bemerken in die Kenntniß, daß den genannten Ordensschwestern laut des h. Statt- Halterei-Präsidial-Erlasses vom 15. d. M., Z. 1625/krae8. die Sammlungscertificate unter Einem ausgefolgt wurden. Steyr, am 19. Juli 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 5118. Ug sämnMtsle GMemcke-AorstelmnM Mit k. k. OemlaMme-Postm-Comma^ Die im hierämtlichen Amtsblatts Nr. 7 vom 10. März l. I. 8ud Z. 1828 erfolgte Currendirung des Deserteurs Valentin Sträußnig wird infolge der mit h. Statthalterei-Erlaß vom 14. Juli 1884, Z. 8492/IV, erfolgten Ausforschung des Genannten widerrufen. Steyr, am 22. Juli 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z- 5153. Rn sämmlMe Oememlte-VorMMgen. Zufolge der mir vom k. k. Forstinspections-Adjuncten über vollzogene Bereifungen bisher erstatteten Relationen finde ich mich zur endlichen Einstellung der häufig vorkommenden, sich fortwährend erneuernden unbefugten Cultur-Umwand ­ lungen und Ueberschlägerungen, sowie Wald - Devastionen veranlaßt, die Gemeinde - Vorstehungen zu beauftragen, derlei Gesetzes - Uebertretungen ohne Zögerung oder Rücksichtnahme unverzüglich zur hierämt ­ lichen Kenntniß zu bringen, um denselben nach ­ drücklichst entgegentreten und die weitere Amtshandlung, eventuell Bestrafung der Schuldtragenden, vollziehen zu können. Der Staat hat die Nothwendigkeit, die Wälder zu schützen, wol schon lange erkannt und neuerlich die Ver ­ mehrung der forsttechnischen Organe bei den politischen Behörden vollführt. Der Wirkungskreis der Forstinspections-Organe erstreckt sich im Wesentlichen auf Ueberwachung der Durchführung des Forstgesetzes, auf Wahrnehmung der forstlichen Zustände, Anregung und Belehrung zum Zwecke der Förderung der Forstcultur, auf Anträge und Gutachten forstlicher Natur, daher die Gemeinde-Vorstehungen dieselben bei Jnspicirung der Waldungen thatkräftigst zu unterstützen und bei Aus ­ übung ihrer Dienstespflichten an die Hand zu gehen haben. Bezüglich der Waldungen soll in Hinkunft eine nach ­ haltige, geregelte, möglichst ergiebige Wirthschaft, platzgreifen und falls bei der Kahlschlag-Wirthschaft im Hochwaldbetriebe die natürliche Verjüngung nicht vollständig eintritt, soll an deren Stelle unverzüglich die künstliche Waldverjün ­ gung treten. Die Waldbesitzer sind zu ermähnen, die Cultur nicht zu vernachlässigen und die forstlichen Nebennutzungen keines ­ falls zu weit auszudehnen, da hiedurch die Vollwüchsigkeit der Bestände verloren geht, der Holzwuchs gefährdet wird nnd sich stets schlechter gestaltet, dem zufolge sich die Production und mit ihr der Ertrag vermindert, wodurch aber nicht blos die einzelnen Waldbesitzer, sondern auch der Volkswohlstand im Allgemeinen benachtheiligt wird. Deßgleichen sollen zu starke Angriffe der Wälder möglichst hintangehalten werden, da hiedurch Mangel an stärkeren Beständen und an hinreichend altem Holze ein ­ treten, in der Noth wird alsdann zu jüngerem, schwächerem Holze gegriffen, welche Uebergriffe schließlich zur Deva- station der Wälder führen. Die Wälder haben durch ihr bloßes Vorhandensein für die Gesammtheit der Bevölkerung einen unschätzbaren Werth, welcher auf dem Vortheile für die Gesundheit, Fruchtbarkeit und Wohnlichkeit der Länder beruht, sie reinigen und erfrischen die Luft, ermäßigen die Hitze und Austrockuung, speisen die Quellen und machen die Bäche nachhaltig fließen, erhalten die Luft- und Bodenfeuchtigkeit, sind sonnt ein wichtiger Gegenstand des allgemeinen Interesses, daher auch den Waldbesitzern die freie Verfügung über den Waldgrund nicht in dem Maße gestattet ist, wie über ihren anderweitigen Besitz und eigentliche Capitalien. Die Aufgabe der Waldbesitzer be ­ steht nicht blos in der Benützung, sondern auch in der Erziehung der Wälder und werde ich fernerhin den im Hinblicke auf das Forstgesetz getroffenen Verfügungen

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