Amtsblatt 1884/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juli 1884
4 wühlt, Felder und Aecker verwüstet und Wege und Brücken zerstört worden. Die Hoffnungen auf eine günstige Ernte sind durch die unerwartete Katastrophe zunichte gemacht und zahllose Familien obdachlosem Elende preisgegeben worden. Der hiedurch verursachte Schaden konnte bisher ziffermäßig nicht festgestellt werden, ist aber jedenfalls ein so bedeutender, daß die localen und Landesmittel, sowie das Ergebniß der in Galizien bereits ausgeschriebenen Sammlungen zur nachhaltigen Behebung der in vielen Bezirken entstandenen Nothlage der Bevölkerung voraussichtlich nicht ausreichen werden. Im Hinblicke auf die Größe des Unglücks und infolge eines dringenden Ansuchens des Herrn Statthalters in Galizien hat sich der Herr Minister des Innern mit dem Erlasse vom 27. v. M., Z. 3075M.4., bestimmt gefunden, auch in Oberösterreich die Einleitung einer Sammlung milder Spenden für die infolge der jüngsten Ueber- schwemmungen in Noth gerathenen Bewohner Galiziens zu bewilligen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher infolge hohen Statthalterei - Präsidial - Erlasses vom 1. d. M., Z. 1484/kräs., eingeladen, diese Sammlung im Einver nehmen mit den hochwürdigen Pfarrämtern sofort einzu- leiten und die eingehenden Beträge zuverläßig bis Ende d. M. anher zu senden. Das Ergebniß der Sammlung wird seinerzeit in der Linzer Zeitung veröffentlicht werden. St ehr, 2. Juli 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 4584. Nn, sämmMre Gememlle-VorßckMgm. Infolge eines speciellen Falles hat das hohe k. k. Landesvertheidigungs - Ministerium mit dem Erlasse vom 10. Juni 1884, Z. 915/krüs., verfügt, daß das Tragen des Ehrenabzeichens des rothen Kreuzes den hiezu berechtigten Personen auch dann gestattet ist, wenn selbe in der Bürger- Corpsuniform erscheinen. Dies wird zufolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 24. Juni 1884, Z. 1359/kiÄs., zur entsprechenden Ver ständigung der Betheiligten, insbesondere der Bürgercorps- Commanden verlautbart. Steyr, am 30. Juni 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 4755 U. 4754. An sämmtliäre Oeimmäe-VorstelilMM Mit lüe k. 5. Gmltlmsime-Postm-Clmlm Infolge hohen k. k. Statthalterei - Erlasses vom 14. Juni 1884, Z. 7418 und 7419, sind auszuforschen : 1. Der im Jahre 1863 geborene Stellungspflichtige Cyril Dohnal, unehelicher Sohn der Petronilla Dohnal aus Mostenitz, im Bezirke Prerau. Der Genannte ist im Jahre 1881 in Haselbach, Bezirk Korneuburg, beim dortigen Viehhirt Carl Thenner, als Knecht im Dienste gestanden und hat sich, nach erfolgtem Tode dieses Viehhirten, im November 1881 aus Haselbach, unbekannt wohin entfernt. Cyril Dohnal ist von großer schlanker Statur, hat ein ovales Gesicht, braune Haare, graue Augen, eine stumpf eingedrückte Nase, gewöhnlichen Mund, ist blatternarbig, und spricht deutsch und böhmisch. 2. Der im Jahre 1861 in Drvwnowitz geborene Stel lungspflichtige Valentin Galicek, Sohn des Schuhmacher gehilfen Franz Galicek und dessen Ehegattin Ursula aus Drewnowitz im Bezirke Peran. Derselbe ist Drechslergehilse, hat im Jahre 1881 seiner Stellungspflicht entsprochen und ist im Jahre 1882 im Wege des Gemeinde-Vorstehers in Altmannsdorf um Abstellung im Aufenthaltsorte eingeschritten, konnte jedoch wegen Uneruirbarkeit von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Sechshaus der Nachstellung nicht unterzogen werden. Derselbe wurde am 19. Mai 1882 wegen Diebstahls vom k. k. Landesgerichte in Wien gefänglich eingezogen, von der Anklage jedoch freigesprochen und am 2. Juni 1882 aus der Haft entlasten. Da der Genannte, Drewnowitz noch in der zartesten Jugend verlassen hat, konnte eine verläßliche Persons Beschreibung desselben nicht geliefert werden. Ein positives Ergebniß ist bis 25. Juli anher an- zuzeigen. Steyr, am 7. Juli 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 4679. An sämmtliche Gemeinde - Vorstellungen und k. k. Gcndarmic-Posten-Commnndeu. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Juni d. I., Z. 7354/1V, werden sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Gendarmerie-Posten-Comman- den aufgefordert, die eingehendsten Erhebungen behufs der Ausforschung des am 24. März 1863 in Wolledorf ge borenen stellungspflichtigen Josef Krusch vul§o Herold, unehelichen Sohnes der Veronika Krusch zu pflegen. Der Genannte soll im Jahre 1863 oder 1864 in der Gemeinde Dürnbach in Niederösterreich, woselbst seine Mutter als Schnitterin in Arbeit gestanden ist, gestorben sein, jedoch sind die im Verwaltungs - Gebiete der nieder österreichischen Statthalterei diesfalls gepflogenen Erhebungen erfolglos geblieben. Ein positives Resultat ist bis 23. d. anher zu berichten. Steyr, am 3. Juli 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. NmtsmmmMll. Es wird die im'Laufe des Mon les Juli vorzuneh- mende Sammlung der von den Hebammen vom 1. Jänner bis Ende Juni l. I. geführten Geburtstabellen und deren Anhervorlage in Erinnerung gebracht. ___________________ Schonzeit des Mildes und der Fische. Im Monate Juli dürfen nur männliches Roth- und Dammwild, Rehböcke, Wildenten und Wildgänse, Sumpf- und Wasser- vögel, vom 15. Juli angefangen auch Gemsböcke geschossen werden; anbelangend die Fische, können in diesem Monate alle Gattungen derselben gefangen werden. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmaunschasr in Steyr. — Druck der M. HaaS'scheu Erben.
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