Amtsblatt 1884/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juli 1884
Ämt8 DKIntt der st. st. Rezirkshauplmanttschasi 8liM. Ur. 1!'. Steyr, am 10. Juli 1884. Z. 4260. Rn sämmttilke Gemeintle-Vorsteliungen Mll k. k. Omilarmme-Postm-Commalllteil. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Juni d. I., Z. 6835/VIH, werden die Ge meinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Com- manden beauftragt, behufs Erforschung der Provenienz und Identität des in dem Central - Polizei - Blatte Nr. 41 snb 2291 und im Polizeiblatte für Oberösterreich Nr. 30 sub 899 currendirten Individuums, angeblich Ernest Deist, die zweckdienlichen Erhebungen eindringlichst zu pflegen, namentlich auf allfällige frühere Aufgreifungen desselben Rücksicht zu nehmen, wobei bemerkt wird, daß die Photo graphie desselben bei der hohen k. k. Statthalterei in Linz und bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Linz erliegt. Ein positives Resultat ist bis Ende Juli d. I. anher zu berichten. St ehr, am 27. Juni 1884. Der k. k. Bezirkähauptmann. Z- 4412. Rn sämiMlke Oemeimte-VoiMlMlM Mll llie k. k. GmltaMme-Polim-CmM Zu Ende Februar d. I. wurde in der Gemeinde Mattighofen in Oberösterreich ein sich Friedrich Müller nennender, ausweisloser Vagant aufgegriffen, welcher wegen Landstreicherei abgestrast und sonach in gemeindeämtliche Verwahrung genommen wurde. Friedrich Müller gibt an, 37 Jahre alt, evangelisch, ledig, Maschinenschlosser und nach Constantinopel zuständig zu sein. Er will im Jahre 1847 in Necicza, Stnhlbezirk Recicza im Banale, als außerehelicher Sohn der Emilie Buchholz geboren worden sein, zog im Jahre 1852 mit seinen Eltern nach Chemnitz in Sachsen, wo der Vater in der Maschinenfabrik des Hartmann in der Leipziger- Straße arbeitete, dann im Jahre 1855 nach Berlin, wo der Vater bei Welert und Borsik in Arbeit stand, und im Jahre 1858 oder 1859 seine Mutter gestorben und im Köpnikerviertl beerdigt sein soll. Er reiste hierauf mit seinem natürlichen Vater Friedrich Müller, gleichfalls Schlossergehilfe, nach Krajova, unfern von Turn-Severin in Rumänien, wo er die Schlosserei erlernte; der Vater aber kam nach Odessa und Sebastopol, woselbst er verstarb. — Bis zum Jahre 1864 will Friedrich Müller zu Krajova in Arbeit geblieben sein, sich sodann nach Serbien und an verschiedene Orte in der Türkei begeben haben. Weiters gibt er an, im Jahre 1869 beim österr. Consulate in Constantinopel der Militärstellung unterzogen, jedoch nicht assentirt worden zu sein, weil er sich früher in der Dampfmühle des M. Morison in Adrianopel beide Füsse gebrochen haben soll, und späterhin, und zwar noch im Jahre 1869, habe er die türkische Staatsbürgerschaft erworben und sei ihm auch ein Reisepaß ausgefolgt worden. — Vom Jahre 1869 an bis zum Jahre 1880 oder 1881 will er in verschiedene Länder nach Malta, Alexandrien, Kairo, Griechenland, Rußland, Rumänien gekommen sein, im Jahre 1880 oder 1881 kam er nach Oesterreich-Ungarn zurück und begab sich dann neuerlich auf Reisen nach Preußen, Dänemark, Frankreich, und im vorigen Jahre nach Baiern, wo er im Juni v. I. in Traunstein in Baiern wegen Majestätsbeleidigung zu sechsmonatlichem Gefängniß, und im Februar d. I. in Freising wegen Landstreicherei mit 10 Tagen Haft abgestraft und zu Passau über die österreichische Grenze gestellt und freigelassen worden sein soll. Da sich seine Angaben über Zuständigkeit, Geburt und seine Militärabstellung zu Constantinopel nicht be stätigten, dürste der Genannte wol nur ein Schwindler sein, der die Behörden über seinen wahren Namen und seine Herkunft absichtlich zu täuschen sucht, und möglicher Weise schon öfter abgestraft oder verschoben wurde. Die Personsbeschreibung ist folgende : Größe mittlere, Körperbau kräftig, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Haare braun, Stirne hoch, Augenbrauen blond, Augen blaugrau, Nase und Mund proportionirt, Bart braun, röthlichen Schnur- und Kinnbart, spricht deutsch im nord deutschen Dialect und angeblich neugriechisch und etwas türkisch. Bekleidet war Müller mit schwarzer Hose, braun- und graumelirtem Gilet, braunem Lodenrock grün einge faßt, schwarzem Hut und Schnürschuhen. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 17. Juni d. I., Z. 7069/VIII, werden die Ge meinde - Vorstehungen und Gendarmerie-Posten-Commanden aufgefordert, über die Identität und Provenienz dieses Individuums und dessen allfällige frühere Aufgreisung, Verschiebung und Abstrafung eindringliche Erhebungen zu
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