Amtsblatt 1884/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Juni 1884
2 Es wird noch beigefügt, daß die Vermißte groß, stark und schön gewachsen gewesen sein und blonde Haare und blaue Augen gehabt haben soll. Besondere Kennzeichen soll sie keine gehabt haben. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und Gendarmerie-Posten-Commanden in Folge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 24. Mai 1884, Z. 6056/H, mit dem Auftrage in die Kenntniß gesetzt, nach dem inbe- zeichneten Mädchen die eingehendsten Nachforschungen zu pflegen und ein positives Resultat bis Ende Juli anher zu berichten. St ehr, am 16. Juni 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 4244. Nil «üe Okmemlle - In Folge Zuschrift des k. k. 2. Corps - Commandos in Wien, ddo. 15. Juni 1884, Nr. 8113, werden die instructionsgemäßen Uebungsreisen mit den Truppen - Offi- cieren Heuer im Bereiche der Bezirkshauptschaft mit einem Stande von 1 Stabs-, 8 Ober - Offieieren, 18 Mann, 20 Pferden und einem Wagen auf der Route von Linz über Ebelsberg, Neuhosen, Kremsmünster, Kirchdorf, Klaus, Ober- Grünburg, Steyr zurück nach Linz stattfinden. Hievon wird die Mittheilung gemacht mit dem Be merken, daß die Uebungsreise am I. Juli d. I. beginnt, und in jeder der genannten Stationen nach ihrer Reihen folge genächtiget wird und zwar mit Ausnahme von Krems münster und Stadt Steyr, wo zwei Tage Aufenthalt ist. Dieß wird behufs Beistellung der anzusprechenden Marschbedürfnisse mit dem Beifügen verlautbart, daß die betreffenden Gemeinden die anzusprechenden Marschbedürf nisse und die zur Anforderung gelangende Fourage, nach den zu bestätigenden Marktpreisen gegen Quittung beizu- stellen und die Quittungen sodann an das Militär-Verpflegs- Magazin in Linz behufs Bezahlung einzusendm sind. Quartiermacher werden rechtzeitig voransgesendet werden. Steyr, am 8. Juni 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 4281. Un sämmtlich Ofnmmle-VorstksmlUM mul llie k. k. OmllarmmePostm-ConuMn Infolge hohen k. k. Statthalterei - Erlasses vom 11. Juni 1884, Z. 6670/1 V, ist auszuforschen der am 20. Jänner 1864 zu Ruma im Banale geborne Stellungs pflichtige Carl Hummel, Sohn des gewesenen Amts dieners bei der bestandenen Bezirksbehörde in Ruma, Namens Johann Hummel. Ein positives Ergebniß dieser Nachforschungen ist bis zum 15. Juli anher zu berichten. Steyr, am 19. Juni 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 4294. Rn sämmüNe Oemem^-Vorstekumgm. Mit dem Erlasse vom 12. Nov. 1881, Z. 1715/11 a piü8., fand das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Reichs-Kriegs-Mini- sterium die jährliche Verzeichnung, beziehungsweise die Evidenzhaltung der nach Z 18 des Wehrgesetzes zu Dienst leistungen für Kriegszwecke Verpflichteten anzuordnen. In folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 20. November 1881, Z. 12.959, sind diese Verzeichnungen in der Weise zu ver anlassen, daß über alle: u) graduirten Aerzte, t>) diplo- mirten Wundärzte und es diplomirten Thierärzte, welche ihrer Stellungspflicht Genüge geleistet haben, weder dem Heeres- (Kriegsmarine-) noch dem Landwehr-Verbands ange hören, aber nach § 18 des Wehrgesetzes noch zu ihrem bürgerlichen Berufe entsprechenden Dienstleistungen für Kriegszwecke verpflichtet sind, Nominativ - Consignationen, über die anderen Berufs - Kategorien Angehörigen nur summarische Ausweise zu verfassen sind. Zu diesem Behufe erhalten die Gemeinde-Vorstehungen den Auftrag bis 15 Juli l. I.: 1- Ueber alle sich in dortiger Gemeinde ständig auf haltenden graduirten Aerzte, diplomirten Wund- und Thier- Aerzte, welche ihrer Stellnugspflicht Genüge geleistet haben und die weder dem Heeres- noch dem Landwehr - Verbände angehören, das 32. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben, ein Verzeichniß einzusenden, in welchem Vor- und Zuname derselben , Zuständigkeits - Ort, Gemeinde , Land, endlich das Geburtsjahr genau angegeben sind, oder die Fehlanzeige zu erstatten. 2. Ueber die anderen Berufs-Kategorien Angehörigen nach § 18 W.-G. zu Dienstleistungen für Kriegszwecke Verpflichteten, in demselben Termine einen sum marischen Ausweis nach dem im hierämtlichen Anzeigehlatt Nr. 8 ex 1883, Z. 4090, bekannt gegebenen Formulare zu verfassen und bei Verantwortung ohne Termin - Ueber- schreitung anher vorzulegen. In dieser Nachweisung sind die in dortiger Gemeinde sich Aushaltenden (also nicht blos die Zuständigen) nach ihren Berufs - Geschäften gesammelt in die vorgeschriebenen Rubriken summarisch mit arabischen Ziffern einzutragen und bilden für das Jahr 1885 die im Jahre 1853 gebornen Wehrpflichtigen den ältesten Jahrgang. Es erstrecken sich somit vorstehende Verzeichnungen auf alle zwölf Jahrgänge. Wegen Ausfüllung der Rubrik „Sonstige" wird auf den hohen Statthalterei-Erlaß vom II. März 1882, Z. 2553, hierämtliche Jntimation vom 29. März 1883, Z. 2440, verwiesen. Speciell wird hervorgehoben, daß, wenn eine Person zwei Gewerbe hat, z. B. Schmied und Wagner oder Müller und Bäcker, dieselbe in jene Rubrik einzureihen sei, welche ihre Hauptbeschäftigung bildet, ferner, daß als Curschmiede nur jene Aufnahme in der betreffenden Rubrik zu finden haben, welche wirklich als solche legitimirt sind, dagegen die Hufschmiede in die Rubrik der „Schmiede" gehören. Steyr, am 18. Juni 1884. Der k. k. Bezirkshauptman».
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