Amtsblatt 1884/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juni 1884
3 V. Dreiclaffige Volksschulen. Gruppirung der Schüler: I. Classe: 1. 2. Abtheilung das 1. „ „ 2. Schuljahr. II. Classe: I. „ „ 3- 2. „ „ 4. III. Classe: 1. „ „ b. 2. „ „ 6. ,, Stundenverthrilnug. ülntrrrichts- Gegenstände I. Classe ll. Classe 111. Classe unmittelbarer ! Unte rricht _ ! mittelbarer Unterricht unmittelbarer ! Unterricht ! mittelbarer Unterricht unmittelbarer Unterricht ! mittelbarer Unterricht I.Abth/ 2. Abth. I.Abth.! 2. Abth. I.Abth/ 2. Abth.! ! I.Abth.! 2. Abth. I.Abth/ 2. Abth- I.Abth. 2. Abth. Religion . . Sprache . . . Rechnen . . Naturkunde Erdkunde u. Gesch. Schreiben . . Zeichnen . . Gesang . . . Turnen . . . Handarbeiten . L 14/2 6/2 2. 2, ! 14/2 6/2 2/2 /2 /2 ! s ! 9/2 5/2 14/2 6/2 2 11/2 ! 11/2 6/2 ! 6/2 2/2 2/2 2/2 2 2/2 2/2 3 ! 11/2 6/2 ! 11/2 6/2 2 9/2 ! 9/2 5/2 ! 5/2 2/2 2 2/2 2/2 4 ! ! I ! ! ! ! ! Ä - O ! 9/2 5/2 Am Wochentage: Am Sonntag: 7. und 8. Schuljahr: 1 Stunde Rechnen. Stunden Rechnen. IV- „ Sprache. V« „ Sprache. V- „ Gesang. ^2 „ Realien. 1 „ Realien. Da auch für die letzte Classe der vier- und sünfklassigen Volksschulen durch den Erlaß des k. k. Landesschulrathes vom 11. Mai d. I., Z. 1532, die Stundenzahl auf 24 herabgesetzt wurde, so sind in der letzten Classe an vierclassigen Volksschulen für Naturkunde nur 3 2, für Erdkunde nnd Geschichte nur 3/2, für Zeichnen für Knaben nur 3 Stunden; an fünsclassigen Volksschulen für Erdkunde und Geschichte nur 3, für Zeichnen für Knaben nur 3 Stunden anzusetzen, im Uebrigen die bisherigen Bestimmungen festzuhalten. Bezüglich einer eventuellen Vermehrung der Lehrstunden in den unteren Classen wird gelegentlich der Vorlage der Stundenpläne die Entscheidung getroffen werden. Die Gruppirung der Schüler bleibt dieselbe wie bisher, mit der einzigen Ausnahme, daß die letzte Classe der in Rede stehenden Schulen blos das 6. Schuljahr enthält. Bezüglich der Vertheilung des Lehrstoffes genügen bis zur definitiven Regelung dieser Angelegenheit durch den hohen k. k. Landesschulrath nachstehende Bemerkungen: Die Lehrziele der verschiedenen Abtheilungen , beziehungsweise Classen mit Ausnahme der letzten bleiben im Allgemeinen unverändert, desgleichen der bei den einzelnen Unterrichtsgegenständen einzuhaltende Lehrgang. Bei der obersten Abtheilung oder Classe dagegen sind infolge der verminderten Stundenzahl die verschiedenen Stylübungen vor wiegend dem gesonderten Unterrichte des 7. und 8. Schuljahres zuzuweisen, ebenso die Anwendungen des Rechenunterrichtes aus landwirthschäftliche und gewerbliche Verhältnisse und die Vervollständigung der geometrischen Formenlehre. — In den übrigen Gegenständen ist der Lehrstoff der letzten Classe oder Abtheilung entsprechend auf diese und die besondere Unterrichtsabtheilung zu vertheilen und hat diese namentlich die Belehrungen aus der mathematischen Geographie und über die fremden Welttheile, die Somatologie und Gesundheitslehre, die Verfassungskunde, sowie überhaupt Ergänzungen und Wiederholungen des bezüglichen Unterrichtsstoffes aufzunehmen. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 8. Juni 1884. Der Dorsch ende.
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