Amtsblatt 1884/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Mai 1884

Amts-Blatt der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 15. Steyr, am 30. Mai 1884. Z. 3488. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Laut Berichtes des Herrn k. k. Bezirkshauptmannes in Prachatitz vom 18. April 1884, Z. 30405, hat Ignaz Klein, Tapezierer=Gehilfe aus Husince, ledig, 34 Jahre alt, wiederholt als Simulant die Kranken=Verpflegung in verschiedenen Kranken=Anstalten, namentlich zuletzt in Feld¬ kirchen, Schärding und Imst in Anspruch genommen, und erscheint es nothwendig, diesem unduldsamen Herumtreiben desselben, aus welchem der Heimats=Gemeinde, eventuell dem Landesfonde ungerechtfertigte Kosten erwachsen, ein Ziel zu setzen. Ueber Auftrag der hohen k. k. Statthalterei vom 7. d. M., Z. 5261/VIII., werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, den bezeichneten Kranken=Simulanten, welcher ein gesunder und starker Mann sein soll, ohne vorher ärzt¬ lich sichergestellte Spitals=Bedürftigkeit im Betretungsfalle in die Krankenpflege nicht aufzunehmen, denselben vielmehr im Falle der Arbeits= und Ausweislosigkeit der Schubs¬ behandlung zu unterziehen. Steyr, am 23. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 746/B.=Sch.=R. An die hochw. Pfarrämter, Gemeinde¬ Vorstekungen, Ortsschulräthe und Schul¬ leitungen. Das bischöfliche Ordinariat in Linz hat mit der Zu¬ schrift vom 20. März l. J., Z. 84, den k. k. Landesschul¬ rath um die Veranlassung ersucht, daß die Verfügung des Ordinariates wornach die beiden obersten schulpflichtigen Altersstufen in allen Orten wo im Sinne der hohen Ministerial=Verordnung vom 14. Februar 1884, Z. 2684 ein Unterricht an Sonntagen stattfindet, die Christenlehre zu besuchen haben, durch die Schulleiter verkündet werde, und hat ferner mit der Zuschrift vom 5. Mai l. J., Z. 108, mitgetheilt, daß die Christenlehre an Sonntagen für die zwei obersten Altersstufen der schulbesuchenden Kinder, welche an Sonntagen Schulunterricht erhalten, als Religions¬ unterricht zu gelten habe. Hievon werden die hochwürdigen Pfarrämter zur Kenntnißnahme, und die Schulleitungen zufolge des Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 12. Mai d. J., Z. 1647 mit dem Auftrage in die Kenntniß gesetzt, die vorstehende Verfügung der Kirchenbehörde den Schülern des 7. und 8. Schuljahres zu verkünden. Hiezu wird noch bemerkt, daß zufolge des hohen Ministerial=Erlasses vom 14. Fe¬ bruar d. J., Z. 2684, in den Fällen, wo der Besuch der Christenlehre obligat ist, die Dauer derselben in die sonn¬ tägliche Unterrichtszeit als ein halbstündiger Unterricht einzurechnen ist. Da die Christenlehre als Religionsunterricht für die in Rede stehende Schülerabtheilung und nicht als eine religiöse Uebung bezeichnet wird, so hat eine Ueberwachung der Schüler seitens der Lehrerschaft zu entfallen. Doch werden die hochw. Pfarrämter im Sinne des Eingangs citirten Erlasses des hohen k. k. Landesschulrathes ersucht, die Veranlassung zu treffen, daß die Religionslehrer. welche den Religionsunterricht für die Schüler des 7. und 8. Schuljahres in der Christenlehre ertheilen den Besuch dieses Unterrichtes durch die betreffenden Schüler controliren und die Versäumnisse jedesmal zur Kenntniß der Schul¬ leitung behufs Verzeichnung in den Schulversäumnißkatalogen bringen und daß dieselben ferner die Leistungen der Schüler einer Classification unterziehen, damit die Fort¬ gangsnoten in die Amtsschriften und Zeugnisse nach Bedarf eingetragen werden. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 22. Mai 1884. Der Vorsitzende. Z. 3382. Concurs= Ausschreibung. Der ärztliche Posten in Neustift, Gerichtsbezirk Weyer, ist erledigt. Hiemit ist die freie Wohnung und eine jährliche Ent¬ lohnung aus Gemeindemitteln von 60 fl., die Todtenbeschau, die Impfung und die Haltung einer Hausapotheke ver¬ bunden. Gesuche sind an die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bis 15. Juni 1884 zu richten. Steyr, am 8. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann.

2 Z. 3473. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. ufolge hohen Statthalterei =Erlasses vom 6. d. M., Z. 5301, wird eröffnet, daß auch im Laufe des gegenwärtigen Jahres Mappirungs= und Recognoscirungs=Uebungen des höheren Artillerie=Curses erfolgen werden. Den an diesen Uebungen theilnehmenden k. k. Officieren ist die thunlichste Unterstützung zu gewähren. Steyr, am 22. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3734. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Infolge h. Statthalterei=Erlasses vom 14. Mai 1884, Z. 5400/IV, ist über Ersuchen der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Wels auszuforschen Alois Schneider, außerehelicher Sohn der Aloisia Schneider, einer unehelichen Tochter der Anna Maria Schneider, seinerzeit Dienstmagd von Amstetten, welcher am 2. Februar 1864 in Wels geboren und am 3. Februar des gedachten Jahres auf den Namen Alois getauft wurde. Ein positives Resultat ist bis 15. Juni l. J. anher anzuzeigen. Steyr, am 23. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3735. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Laut einer von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Villach vorgelegten Anzeige der Gemeinde=Vorstehung Finkenstein hat der zu dieser Gemeinde zuständige Anleger Philipp Kaufmann seinen Aufenthaltsort mit der Dro¬ hung, daß er von Krankenhaus zu Krankenhaus gehen und dadurch der Gemeinde Kosten verursachen werde, aus dem Grunde verlassen, weil die Gemeinde seine Instradirung in's Siechenhaus verweigert hatte. Kaufmann ist 72 Jahre alt, hat graue Haare und solche Augenbrauen, gebogene Nase, gebückte Haltung und hinkt mit einem Beine. Da der Genannte laut des oben citirten Berichtes sich auch schon in verschiedenen Kranken¬ häusern, so in Klagenfurt und Wolfsberg, die Aufnahme zu erschleichen wußte, und auch durch erhaltene Geldunter¬ stützungen seiner Heimatsgemeinde bedeutende Auslagen verursacht hat, so werden die Gemeinde=Vorstehungen zu¬ folge Auftrages der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. d. M., Z. 5463/VIII, mit dem Auftrage hievon in Kenntniß gesetzt, demselben ohne ärztlich constatirte Spitals¬ bedürftigkeit die Aufnahme in die Krankenpflege zu verweigern und auch keine Geldvorschüsse zu verabreichen, denselben vielmehr im Betretungsfalle in seine Heimat abzuschieben. Steyr, am 24. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3779. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Laut des Berichtes des k. k. Statthaltereirathes und Bezirkshauptmannes in Tabor vom 23. April 1884, Z. 4205, streift der in der Gemeinde Chousnik, Taborer Bezirkes, zuständige, 40 Jahre alte Taglöhner Johann Stark beschäftigungslos in der Ferne herum und läßt sich in den Krankenhäusern auffallend häufig verpflegen. Derselbe wurde laut gemeindeämtlichen Berichtes im Jahre 1883 in den Krankenhäusern in Tabor, Pilgram, Iglau, Oberhollabrunn, Prêic und Pisek und im Jahre 1884 in Oberhollabrunn und Korneuburg verpflegt. Nachdem der Gemeinde=Vorsteher von Chousnik den Genannten als einen gesunden Mann, der verschiedene Krankheiten simulirt und hiedurch die Verpflegung in den Krankenhäusern erschleicht, bezeichnet, so werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 9. d. M., Z. 5509/VIII, mit dem Auftrage in Kenntniß gesetzt, dieses Individuum ohne vor¬ herige ärztliche Sicherstellung seiner Spitalsbedürftigkeit in die Krankenpflege nicht aufzunehmen, denselben vielmehr im Falle der Erwerbs= und Ausweislosigkeit der Amts¬ handlung nach den Schubsvorschriften zu unterziehen. Steyr, am 28. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3824. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen un k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Am 15. Februar 1884 wurde zu Grünburg, im politischen Bezirke Kirchdorf in Oberösterreich, ein ausweis¬ loser Vagant angehalten, der sich Conrad Weidele nennt, angeblich im Jahre 1850 zu Thurgau in der Schweiz geboren, ledig, Metzger und Selcher sein soll. Derselbe gab weiters an, daß ihn sein Vater Jose Weidele im Alter von fünf Jahren nach Hamburg gebracht habe, wo er von dessen Schwester Barbara Robald, welche dort eine Zimmerputzerin war, erzogen worden sei, er habe die Schule in der Josefsspitalgasse in Hamburg durch sechs Jahre besucht und sei sodann in die englische Schlächterei gekommen, wo sein Vater mit dem Handelsbetrieb be¬ chäftigt war. Im Alter von 13 bis 27 Jahren sei er ununterbrochen in der englischen Schlächterei beschäftigt gewesen, und sei sodann mit einem Menagerie=Besitzer Namens Hugo Herrald durch fünf Jahre herumgewandert; er habe sich im Jahre 1870 in Hamburg der Militärstellung unter¬ zogen, habe jedoch wegen Blähhals einen Untauglichkeits¬ befund erhalten. Ob sein Vater noch lebt oder wo er sich dermalen aufhält, sei ihm nicht bekannt; auch wisse er nicht, wie seine Mutter geheißen habe, oder ob sie noch lebt oder gestorben ist. Er habe vor 16 Jahren ein Arbeitsbuch erhalten, welches von einer schweizerischen Behörde in Thurgau, welche er nicht näher bezeichnen könne, ausgestellt worden sei. Alle diese Angaben haben sich jedoch laut der durch die Polizeibehörde in Hamburg und Frauenfeld gepflogenen Recherchen als durchaus unwahr erwiesen.

Trotzdem ist der genannte Vagant nicht zu bewegen, über seine wahre Herkunft u. s. w. nähere Aufschlüsse zu geben und scheint es nach von ihm gemachten Aeußerungen darauf abgesehen zu haben, sich als Heimatloser eine neue Zuständigkeit zu erschwindeln, um eine entsprechende Geld¬ unterstützung und gute Kleider zu erhalten. In letzterer Zeit will sich der Genannte mit Viehtrieb aus Steiermark und Kärnten beschäftigt haben, und sei von einem anderen Viehtreiber Namens „Graner Sepp“ aus Kärnten hiezu gedungen worden. Der angebliche Conrad Weidele ist 1•71 Meter groß, hat ovales Gesicht, bräunliche gesunde Gesichtsfarbe, hohe breite Stirne, lichtbraune fast blonde Haare, blonde Augen¬ brauen, blaue Augen, reguläre Nase, kleinen Mund, blonden Schnurbart, rundes kurzes Kinn, die Zähne sind vorne gut, die Mahlzähne jedoch schadhaft. Als besondere Kennzeichen hat derselbe am linken Schenkel rückwärts ein Muttermal in der Größe eines Vier¬ kreuzerstückes, dann ober dem linken Becken und vorne am linken Schenkel ein solches wie eine Kaffeebohne, ferner links und rechts neben dem Geschlechtstheile eine schief¬ laufende Schnittwunde, welche wahrscheinlich von einer erst üngst überstandenen syphilitischen Krankheit herrühren dürfte. Weidele behauptet, daß er diese Wunden durch einen Sturz von einem Gaul erhalten habe, wahrscheinlich um das Spital nicht angeben zu müssen, in welchem er behandelt wurde. Am linken und rechten Arm sind Tätowirungen ersichtlich, welche einen Ochsenkopf, zwei Fleischhacken, die Buchstaben A. H., einen Fleischerstreicher und ein Fleischer¬ messer darstellen. Am linken Arm sind diese Gegenstände von unten aufwärts bis zur Hälfte mit einem Laubwerk in Form eines Kranzes eingeschlossen. Hieraus dürfte mit Sicherheit zu entnehmen sein, daß Conrad Weidele nicht der richtige Name des Inhaftirten ist. Seiner Aussprache nach dürfte der Genannte muth¬ maßlich aus Baiern oder den angrenzenden Theilen von Oberösterreich stammen Nach Aussage eines Mithäftlings soll der fragliche Vagant mit einem Weidele aus der Schweiz in München in Haft gewesen sein, dessen Namen er angenommen haben dürfte. Ferner soll zu dieser Zeit ein gewisser Reuschmann inhaftirt gewesen sein, welcher in Laufen vor nicht langer Zeit eine Strafe von 18 und 4 Monaten Haft verbüßte und erst kürzlich von Niederösterreich in seine Heimat verschoben wurde; auch bei der Stadtgemeinde Linz soll derselbe schon inhaftirt gewesen sein. Es dürfte nun nicht unmöglich sein, daß der fragliche Conrad Weidele mit Reuschmann identisch ist, oder daß Letzterer über ihn Auskunft geben könnte. Ueber die Identität und Provenienz des Genannten sind infolge hohen Statthalterei=Erlasses vom 20. d. M. 6002/VIII, die eindringlichsten Erhebungen bei den Gemeinden, Spitälern, Schubstationen und Gerichten zu pflegen, ein positives Resultat aber bis 15. Juni l. J. anher anzuzeigen. Steyr, am 27. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 509/B.=Sch.=R. n sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und Schulleitungen. Ein im vorigen Monate in der Gemeinde Thanstetten stattgehabter Unfug seitens eines Schulknaben mit Zünd¬ hölzchen veranlaßt mich, über Ersuchen des k. k. Be¬ zirksschulrathes, darauf hinzuweisen, daß, obschon die Aufbewahrung und Hantirung mit diesen im täglichen Leben so häufig gebrauchten Zündmitteln die höchste Vorsicht erheischt, diese doch auf eine bedauerliche und wahrhaft gewissenlose Weise ganz außer Acht gelassen zu werden pflegt und den Herren Gemeinde=Vorstehern zu bedeuten, die Hauswirthe und deren Dienstleute auf einen vorsichtigeren Gebrauch der Zündhölzchen aufmerksam zu machen und ernstlich zu erinnern, die Streichhölzchen, als Ursache von mancherlei Unglücksfällen, in einer Artund Weise aufzubewahren, daß die Kinder zu denselbennicht gelangen können; auch ist den Hauswirthen eine angemessene Beaufsichtigung der Kinder nahezulegen, insbesondereund hauptsächlich dann wenn die Ortsbewohner großentheils auf den von der Realität entlegeneren Grundstücken be¬ schäftigt sind. Die Schulleitungen werden eingeladen, in der ange¬ deuteten Beziehung nachhaltig belehrend und warnend auf die anvertraute Jugend einzuwirken. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 28. Mai 1884. Der Vorsitzende. Z. 3679. An sämmtliche 6emeinde=Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Josef Prechtler, geboren zu Linz im Jahre 1839, zuständig nach Linz, katholisch, lediger Schriftsetzer; Ludwig Alis, geboren zu Linz im Jahre 1851, zuständig nach Linz, katholisch, lediger Kellner; Josef Neuman, geboren zu Urfahr=Linz im Jahre 1830, zuständig nach Linz, katholisch, lediger Messerschmied, wurden sämmtlich mit hierämtlichem rechtskräftigen Erkenntnisse vom 13. Mai 1884, Z. 2917, auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 27. Juli 1871, R.=G.=Bl. Nr. 88, wegen der denselben wiederholt zur Last fallenden Uebertretung des § 1, a und b des citirten Gesetzes aus dem Gemeindegebiete Neuhofen an der Krems für immer abgeschafft. Dies wird hiemit verlautbart. Steyr, am 20. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann.

4 Z. 3515. An sämmtliche hochwürdige Pfarrämter und Gemeinde=Vorstehungen. Die großartigen Verheerungen des Herbstes 1882 haben allseits den Wunsch rege gemacht, ähnlichen Kata¬ strophen durch geeiznete Maßregeln zu begegnen und den durch solche Elementärereignisse geschädigten Bewohnern in ausgiebigster Weise Hilfe und Rettung zu bringen. Hat schon die hohe Regierung mit dem Gesetz=Ent¬ wurfe vom 18. April: „Gesetz, betreffend Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung der Gebirgswässer“ zur Anbahnung der Besserung der Verhältnisse im Hochgebirge ein Werk von hoher wirthschaftlicher Bedeutung geschaffen, so lag doch auch der Gedanke nahe, neben der Staatsaction eine entsprechende Privataction einzuleiten, durch welche in normalen Zeitverhältnissen für den Fall des Eintrittes von Katastrophen Vorsorge getroffen würde. Zu diesem Zwecke hat sich am 6. März d. J. der Verein „Kosmos“ constituirt. Da die Tendenzen des Vereines in erster Linie dahin gerichtet sind, die productiven Kräfte des Staates zu erhalten und zu schützen und solchergestalt dem überhandnehmenden Pauperismus der Landbevölkerung zu steuern, andererseits der Verein seinen Zweck nur dann zu erreichen vermag, wenn eine Betheiligung der Bevölkerung an demselben im großen Maßstabe sich vollzieht, so ergeht über anher gestelltes Ersuchen der Centralleitung an die hochw. Pfarrämter und an sämmtliche Herren Gemeinde=Vorsteher die Einladung, dem Vereine nicht nur beizutreten, sondern auch ihre Sympathie für die Bestrebungen desselben durch Werbung der Mitglieder bethätigen zu wollen. Mitglied des Vereines kann Jeder sein ohne Unter¬ schied des Geschlechts und des Alters. Die Mitglieder sondern sich: a) in Gründende, das sind solche, welche den Verein ins Leben riefen und dessen Bestand erwirkten; b) in Stifter, welche den Zwecken des Vereines einen Betrag von 100 fl. mindestens widmen; c) in Ehrenmitglieder, welche von der General¬ Versammlung ob ihrer verdienstlichen Wirksamkeit hiezu ernannt werden; d) in wirkliche Mitglieder, welche entweder ein für allemal den Betrag von mindestens 10 fl. oder einen jährlichen Beitrag von mindestens 30 kr. entrichten. Die Beitritts=Erklärungen sind anher bekanntzugeben. Steyr, am 29. Mai 1884. verlegt. 10 Uhr, einzufinden. Der k. k. Bezirkshauptmann. Amtserinnerung. Der nächste Amtstag zu Kremsmünster wird infolge eingetretener Hindernisse vom 3. auf den 10. Juni In Steyr haben sich zum Amtstage die Herren Gemeinde=Vorsteher des Gerichtssprengels am 11. Juni, Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr. — Druck der M. Haas'schen Erben.

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