Amtsblatt 1884/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Mai 1884

14. Ignaz Preiß, geboren zu Pollnitz 1857, zu¬ ständig nach Pollnitz, Schuster, Namen der Eltern: Ignaz und Anna. 15. Ernst Fleischmann, geboren zu Aussee 1858, zuständig nach Aussee, Geschäftsreisender, Namen der Eltern: Josef und Emilie. 16. Josef Seidl, geboren zu Ohrnes 1859, zuständig nach Ohrnes, Knecht, Namen der Eltern: Vincenz und Franziska. 17. Konrad Treutner, geboren zu Altmoletein 1859, zuständig nach Altmoletein, Taglöhner, Namen der Eltern: Johann F und Victoria. Anmerkung. Die Genannten sind seit mehreren Jahren vom Hause abwesend, daher deren Aufenthalt und Personsbeschreibung ganz unbekannt. Steyr, am 8. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3454. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= sten= Commanden. Am 21. März d. J. wurde im politischen Bezirke Perg ein gänzlich ausweisloser Vagant aufgegriffen, welcher sich Johann Klitsch (Klicz) nannte und angab, 33 Jahre alt und nach Trencsin in Ungarn zuständig zu sein, nie ein Reisedocument besessen zu haben, und stets mit seiner Mutter Maria Klicz, Samenhändlerin, derzeit 50 Jahre alt, unbeanständet herumgezogen zu sein. Derselbe ist mittelgroß, schlank, von blasser Gesichts¬ farbe, hat blonde Haare und Vollbart, blonde Augen¬ brauen, blaue Augen, vollzählige auffallend weiße und gute Zähne, und fehlt ihm der rechte Arm welcher ihm angeblich infolge eines Beinbruches im 2. Lebensjahre amputirt worden sein soll. Er spricht deutsch in nieder¬ österreichischem Dialecte. Klicz gibt ausweichende Antworten über seine Provenienz und Heimats=Verhältnisse. Seine Angabe über seine Zuständigkeit nach Trencsin hat sich als unwahr herausgestellt. Da das auffallende Kennzeichen (Mangel des rechten Armes) möglicher Weise zur Eruirung der Identität und Heimat=Verhältnisse dieses Vaganten führen könnte, so werden infolge hohen Statthalterei=Erlasses vom 2. d. M., . 5010, die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden aufgefordert, zur Ausforschung der dentität und Provenienz dieses auch im Wiener Central= Polizeiblatte vom 19. April d. J., Nr. 27 sub Art. 1512 currendirten Individuums und allfälliger früherer Auf¬ greifungen eindringlichst nachzuforschen und ein positives Ergebniß bis Letzten dieses Monats anher anzuzeigen. Steyr, am 12. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3472. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen, die ho würdigen Pfarrämter und die k. k. Gendarmerie=Posten Commanden. Zufolge h. Statthalterei=Erlasses vom 29. April 1884, Nr. 5015, ist über Requisition der böhmischen Statthalterei in Prag auszuforschen Andreas Duspiva, geboren 1854 in Iglau, zuständig nach Stecken gleichen Bezirkes, Sohn der Theresia, Taglöhnerin. Ueber diesen Stellungspflichtigen konnte nur das sichergestellt werden, daß er Ziegelschläger war, sich eine Zeit bei Iglau aufgehalten hat, und dann in Oesterreich (ob= und unter der Enns) irgendwo gestorben sein soll. Ein positives Resultat ist bis Ende Mai anher anzu¬ zeigen. Steyr, am 12. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3500. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem erhalten die Gemeinde=Vorstehungen infolge Ersuchsschreibens der h. k. k. niederösterreichischen Statthalterei Wien, ddo. 1. Mai 1884, Z. 20619, mittelst Post je ein Exem¬ plar der beiden Kundmachungen über die im Jahre 1884 zu vergebenden Ausstattungen aus der Josefa Haas von Längenfeld'schen Haupt= und Nebenstiftung mit dem Auf¬ trage, die Affichirung und thunlichste Verlautbarung unver¬ züglich zu veranlassen. Nach dem 15. Juni 1884 einlangende Gesuche wollen sofort zurückgewiesen werden. Steyr, am 14. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Amtserinnerung. Bei den nächsten auswärtigen Amtstagen in den Gemeindekanzleien zu Neuhofen am 28. Mai, Krems¬ münster am 3. Juni, Losenstein am 5. Juni und Weyer am 6. Juni l. J. wird die Berichtigung der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen nach dem Ergebnisse der Assentirung und Ueberprüfung pro 1884 stattfinden, und haben daher die Herren Gemeinde=Vorsteher die beim Gemeindeamte er¬ liegenden Verzeichnisse sämmtlicher drei Altersclassen mitzu¬ bringen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß die infolge des hierämtlichen Erlasses vom 25. Februar 1882, Z. 1401, bis 10. Mai jeden jahres anher vorzulegenden Vereinsjahres (Gebahrungs¬ Ausweise von Seite jener Vereins=Vorstehungen, welche die¬ selben pro 1883 noch nicht vorgelegt haben, nunmehr so¬ gleich anher gesendet werden.

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