Amtsblatt 1884/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Mai 1884

2 Um diesem in vielen Fällen auf eine Umgehung des Gesetzes vom 23. Juni 1881 berechneten Vorgange zu steuern, hat sich das hohe k. k. Finanzministerium, einver¬ nehmlich mit dem hohen k. k. Ministerium des Innern und des Handels bestimmt gefunden, mit einer zur Verlaut¬ barung im Verordnungsblatte des Finanz=Ministeriums bestimmten Verordnung anzuordnen, daß von nun an die Zahlungs= Bolleten über die, nach dem Gesetze vom 23. Juni 1881, R.=G.=Bl. Nr. 62, entrichtete besondere Abgabe, auf der Rückseite mit der nachstehenden Bemerkung zu versehen sind: „Die Ausübung des laut dieser Zahlungs=Bollete angemeldeten Geschäftes, ohne Besitz der für die Ausübung solcher Geschäfte nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Berechtigung, unterliegt der Bestrafung nach diesen gesetzlichen Vorschriften.“ Durch diese Bemerkung sollen, da die Perceptions¬ organe nicht berechtigt sind, die Parteien zur Nachweisung der Berechtigung zur Ausübung des angemeldeten Geschäftes zu verhalten, die Parteien darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie durch die Lösung einer solchen Zahlungs¬ Bollete allein noch nicht zum Betriebe des, behufs Entrich¬ tung der besonderen Abgabe angemeldeten Geschäftes be¬ rechtiget sind, vielmehr außer dieser Zahlungs=Bollete auch die Berechtigigung nach dem Gewerbe=, beziehungsweise in den betreffenden Ländern nach den Propinationsvorschriften besitzen müssen, und daß der Betrieb des Geschäftes ohne Besitz der gedachten Berechtigung geahndet wird. Dieses wird den Gemeinde=Vorstehungen zufolge hohen Statthalterei =Erlasses vom 19. v. M., Z. 4598/I, mit dem Beisatze eröffnet, für die Zukunft jene Parteien, welche die Absicht haben, den Ausschank und den Kleinver¬ schleiß gebrannter geistiger Flüssigkeiten auszuüben, zu er¬ innern, daß die Entrichtung der besonderen Abgabe bei dem k. k. Steueramte und der Besitz der nach Entrichtung dieser Abgabe erhaltenen Zahlungs=Bollete nicht genügend sei, um die in Rede stehenden gewerblichen Beschäftigungen betreiben zu dürfen sondern daß zur Ausübung dieser Erwerbszweige es auch noch nothwendig werde bei der politischen k. k. Bezirks=Behörde die bezügliche Concession nach den Bestimmungen des Gewerbegesetzes zu erwirken. Steyr, am 10. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2290. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerie=Posten=Commanden. Es wird hiermit eröffnet, daß Franz Arrer, 18 Jahre alt, katholisch, ledig, zuständig nach Großraming, über Zulässigkeits=Erklärung des k. k. städt. deleg. Bezirks¬ gerichtes Steyr zur Abgabe in die Zwangsarbeits=Anstalt für die Dauer vom 1. December 1883 bis 1. December 1884 unter Polizeiaufsicht gestellt wurde, derselbe daher seinen Aufenthalt auf seine Heimatsgemeinde Großraming zu be¬ chränken hat. Steyr, am 2. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3384. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. nfolge Statthalterei=Erlasses vom 25. April 1884, Z. 4779, sind auszuforschen die Ersatz=Reservisten August Weiß und Franz Jaschke. August Weiß, geboren im Jahre 1854 in Neutitschein in Mähren und dahin zuständig, ist seit seiner Kindheit von der Heimat abwesend; deßhalb konnte auch seine Persons¬ beschreibung nicht beigebracht werden. Franz Jaschke ist im Jahre 1854 in Blauendorf ge¬ boren und dahin zuständig, von kleiner Statur, hat braune Haare, blaue Augen, proportionirten Mund und Nase und ist im Besitze eines Heimatscheines, ausgestellt von der Ge¬ meinde Blauendorf am 7. December 1878. Ein positives Ergebniß ist bis Ende Mai zu berichten. Steyr, am 8. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3385. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Infolge h. Statthalterei=Erlasses vom 25. April 1884, 4778/IV sind nachstehende Ersatz=Reservisten aus Mähren auszuforschen und ist ein positives Resultat bis Ende Mai l. J. anher anzuzeigen. 1. Ignaz Haltmar, geboren zu Studinke 1852, zu¬ ständig nach Studinke, Müller, Namen der Eltern: Paul und Carolina. 2. Franz Kubiczek, geboren zu Jokelsdorf 1852, zu¬ ständig nach Jockelsdorf, Knecht, Name der Mutter: Theresia. 3. Anton Solar, geboren zu Braune 1852, zuständig nach Braune, Knecht, Name des Vaters: Johann. 4. Franz Wetzel, geboren zu Dorfriese 1853, zuständig nach Dorfriese, Weber, Namen der Eltern: Franz und Rosalia. 5. Anton Winkler, geboren zu Kaltenlautsch 1854, zuständig nach Kaltenlautsch, Name der Mutter: Anna. 6. Josef Reimer, geboren zu Rohle 1854, zuständig nach Rohle, Kellner, Namen der Eltern: Fabian und Cäcilia. 7. Franz Matiej, geboren zu Zottkittl 1855, zu¬ ständig nach Zottkittl, Sattler, Namen der Eltern: Franz und Anna †. 8. Josef Pic, geboren zu Jedl 1855, zuständig nach Jedl, Tischler, Namen der Eltern: Josef und Helene. 9. Johann Sitta, geboren zu Wellebor 1855, zu¬ ständig nach Wellebor, Schuster, Name des Vaters: Severin †. 10. Franz May, geboren zu Loschitz 1855, zuständig nach Loschitz, Tischler, Name der Mutter: Katharina. 11. Josef Kubiczek, geboren zu Schreibendorf 1855, zuständig nach Schreibendorf, Commis, Namen der Eltern: Vincenz und Magdalena. 12. Johann Meixner, geboren zu Tattenitz 1856, zuständig nach Tattenitz, Kaminfeger und Weber, Namen der Eltern: Johann und Barbara. 13. Fabian Benda, geboren zu Aussee 1857, zu¬ ständig nach Aussee, Bäcker, Namen der Eltern: Ignaz und Anastasia.

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