Amtsblatt 1884/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Mai 1884

Amts-Blatt der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 14. Steyr, am 20. Mai 1884. Z. 3078. An sämmiliche Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge Statthalterei =Erlasses vom 12. April 1884, . 3948/II, erhalten die Gemeinde=Vorstehungen den Auf¬ trag, den Ausweis über die vorgefallenen Feuer= und Hagelschäden alljährlich mit Ende März nach der neuen Tabelle, welche im Abdrucke beiliegt (4. Seite), zu verfassen und anher in Vorlage zu bringen. Steyr, am 29. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2786. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Es wird hiemit bekanntgegeben, daß Johann Mathä geboren in Linz, 41 Jahre alt, katholisch, Schuhmacher zuständig nach Pasching, Bezirk Linz, bei dem Umstande, als derselbe wiederholt vom hiesigen Bezirke wegen Land¬ streicherei in seine Heimat abgeschoben wurde und sich dessen Aufenthalt daselbst aus Rücksichten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit als unzulässig darstellt, aus dem politischen Bezirke Steyr (Land) für immer abgeschafft wurde. Steyr, am 2. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3049. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Das vom Ministerium für Landesvertheidigung in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 am 15. De¬ cember 1881 ausgefertigte Certificat Nr. 2084 zur Bewerbung um eine Dienerstelle ist dem Besitzer desselben, pensionirten Gendarmen Titular= Postenführer Anton Celistin in Verlust gerathen. Dieses Certificat wurde daher laut Mittheilung des k. k. Landesvertheidigungs=Ministeriums vom 5. April d. J., Z. 5213/620 I, im Sinne der Artikel 16 und 17 der Ver¬ ordnung vom 12. Juli 1872, R.=G.=Bl. Nr. 98, als un¬ giltig erklärt und dem genannten Verlustträger ein neues Certificat unter der Nummer 2889 ausgefertigt, wovon die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden zufolge hohen Statthalterei=Präsidial= Erlasses vom 19. v. M., Z. 867/Präs., mit der Aufforderung ver¬ ständigt werden, das inbezeichnete Certificat im Auffindungs¬ falle hieher vorzulegen. Steyr, am 7. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 627/B.=Sch.=R. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und Ortsschulräthe. Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat mit dem h. Erlasse vom 10. April 1884, Z. 6956, das Er¬ scheinen eines Supplements zum Centralblatt für das gewerbliche Unterrichtswesen in Oesterreich“ bekannt gegeben. Hievon werden die Gemeinde= und Schulvertretungen zur eigenen Kenntnißnahme mit dem Beisatze verständigt, die bezüglichen Corporationen und Schulleitungen auf das Erscheinen dieses Supplements dessen Anschaffungspreis 1 fl. 20 kr. beträgt, aufmerksam zu machen. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 9. Mai 1884. Der Vorsitzende. Z. 3282. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Es sind von Seite von zum Ausschanke und zum Kleinverschleiße von gebrannten geistigen Flüssigkeiten con¬ cessionirten Gewerbsleuten Klagen erhoben worden, daß häufig die nach dem Gesetze vom 23. Juni 1881, R.=G.=Bl. Nr. 62, zu entrichtende besondere Abgabe bei den Percep¬ tionsämtern angemeldet und das betreffende Geschäft nur auf Grund der erhaltenen Zahlungsbollete betrieben werde, ohne daß die Anmelder hiezu die gesetzliche Berechtigung besitzen.

2 Um diesem in vielen Fällen auf eine Umgehung des Gesetzes vom 23. Juni 1881 berechneten Vorgange zu steuern, hat sich das hohe k. k. Finanzministerium, einver¬ nehmlich mit dem hohen k. k. Ministerium des Innern und des Handels bestimmt gefunden, mit einer zur Verlaut¬ barung im Verordnungsblatte des Finanz=Ministeriums bestimmten Verordnung anzuordnen, daß von nun an die Zahlungs= Bolleten über die, nach dem Gesetze vom 23. Juni 1881, R.=G.=Bl. Nr. 62, entrichtete besondere Abgabe, auf der Rückseite mit der nachstehenden Bemerkung zu versehen sind: „Die Ausübung des laut dieser Zahlungs=Bollete angemeldeten Geschäftes, ohne Besitz der für die Ausübung solcher Geschäfte nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Berechtigung, unterliegt der Bestrafung nach diesen gesetzlichen Vorschriften.“ Durch diese Bemerkung sollen, da die Perceptions¬ organe nicht berechtigt sind, die Parteien zur Nachweisung der Berechtigung zur Ausübung des angemeldeten Geschäftes zu verhalten, die Parteien darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie durch die Lösung einer solchen Zahlungs¬ Bollete allein noch nicht zum Betriebe des, behufs Entrich¬ tung der besonderen Abgabe angemeldeten Geschäftes be¬ rechtiget sind, vielmehr außer dieser Zahlungs=Bollete auch die Berechtigigung nach dem Gewerbe=, beziehungsweise in den betreffenden Ländern nach den Propinationsvorschriften besitzen müssen, und daß der Betrieb des Geschäftes ohne Besitz der gedachten Berechtigung geahndet wird. Dieses wird den Gemeinde=Vorstehungen zufolge hohen Statthalterei =Erlasses vom 19. v. M., Z. 4598/I, mit dem Beisatze eröffnet, für die Zukunft jene Parteien, welche die Absicht haben, den Ausschank und den Kleinver¬ schleiß gebrannter geistiger Flüssigkeiten auszuüben, zu er¬ innern, daß die Entrichtung der besonderen Abgabe bei dem k. k. Steueramte und der Besitz der nach Entrichtung dieser Abgabe erhaltenen Zahlungs=Bollete nicht genügend sei, um die in Rede stehenden gewerblichen Beschäftigungen betreiben zu dürfen sondern daß zur Ausübung dieser Erwerbszweige es auch noch nothwendig werde bei der politischen k. k. Bezirks=Behörde die bezügliche Concession nach den Bestimmungen des Gewerbegesetzes zu erwirken. Steyr, am 10. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2290. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerie=Posten=Commanden. Es wird hiermit eröffnet, daß Franz Arrer, 18 Jahre alt, katholisch, ledig, zuständig nach Großraming, über Zulässigkeits=Erklärung des k. k. städt. deleg. Bezirks¬ gerichtes Steyr zur Abgabe in die Zwangsarbeits=Anstalt für die Dauer vom 1. December 1883 bis 1. December 1884 unter Polizeiaufsicht gestellt wurde, derselbe daher seinen Aufenthalt auf seine Heimatsgemeinde Großraming zu be¬ chränken hat. Steyr, am 2. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3384. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. nfolge Statthalterei=Erlasses vom 25. April 1884, Z. 4779, sind auszuforschen die Ersatz=Reservisten August Weiß und Franz Jaschke. August Weiß, geboren im Jahre 1854 in Neutitschein in Mähren und dahin zuständig, ist seit seiner Kindheit von der Heimat abwesend; deßhalb konnte auch seine Persons¬ beschreibung nicht beigebracht werden. Franz Jaschke ist im Jahre 1854 in Blauendorf ge¬ boren und dahin zuständig, von kleiner Statur, hat braune Haare, blaue Augen, proportionirten Mund und Nase und ist im Besitze eines Heimatscheines, ausgestellt von der Ge¬ meinde Blauendorf am 7. December 1878. Ein positives Ergebniß ist bis Ende Mai zu berichten. Steyr, am 8. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3385. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Infolge h. Statthalterei=Erlasses vom 25. April 1884, 4778/IV sind nachstehende Ersatz=Reservisten aus Mähren auszuforschen und ist ein positives Resultat bis Ende Mai l. J. anher anzuzeigen. 1. Ignaz Haltmar, geboren zu Studinke 1852, zu¬ ständig nach Studinke, Müller, Namen der Eltern: Paul und Carolina. 2. Franz Kubiczek, geboren zu Jokelsdorf 1852, zu¬ ständig nach Jockelsdorf, Knecht, Name der Mutter: Theresia. 3. Anton Solar, geboren zu Braune 1852, zuständig nach Braune, Knecht, Name des Vaters: Johann. 4. Franz Wetzel, geboren zu Dorfriese 1853, zuständig nach Dorfriese, Weber, Namen der Eltern: Franz und Rosalia. 5. Anton Winkler, geboren zu Kaltenlautsch 1854, zuständig nach Kaltenlautsch, Name der Mutter: Anna. 6. Josef Reimer, geboren zu Rohle 1854, zuständig nach Rohle, Kellner, Namen der Eltern: Fabian und Cäcilia. 7. Franz Matiej, geboren zu Zottkittl 1855, zu¬ ständig nach Zottkittl, Sattler, Namen der Eltern: Franz und Anna †. 8. Josef Pic, geboren zu Jedl 1855, zuständig nach Jedl, Tischler, Namen der Eltern: Josef und Helene. 9. Johann Sitta, geboren zu Wellebor 1855, zu¬ ständig nach Wellebor, Schuster, Name des Vaters: Severin †. 10. Franz May, geboren zu Loschitz 1855, zuständig nach Loschitz, Tischler, Name der Mutter: Katharina. 11. Josef Kubiczek, geboren zu Schreibendorf 1855, zuständig nach Schreibendorf, Commis, Namen der Eltern: Vincenz und Magdalena. 12. Johann Meixner, geboren zu Tattenitz 1856, zuständig nach Tattenitz, Kaminfeger und Weber, Namen der Eltern: Johann und Barbara. 13. Fabian Benda, geboren zu Aussee 1857, zu¬ ständig nach Aussee, Bäcker, Namen der Eltern: Ignaz und Anastasia.

14. Ignaz Preiß, geboren zu Pollnitz 1857, zu¬ ständig nach Pollnitz, Schuster, Namen der Eltern: Ignaz und Anna. 15. Ernst Fleischmann, geboren zu Aussee 1858, zuständig nach Aussee, Geschäftsreisender, Namen der Eltern: Josef und Emilie. 16. Josef Seidl, geboren zu Ohrnes 1859, zuständig nach Ohrnes, Knecht, Namen der Eltern: Vincenz und Franziska. 17. Konrad Treutner, geboren zu Altmoletein 1859, zuständig nach Altmoletein, Taglöhner, Namen der Eltern: Johann F und Victoria. Anmerkung. Die Genannten sind seit mehreren Jahren vom Hause abwesend, daher deren Aufenthalt und Personsbeschreibung ganz unbekannt. Steyr, am 8. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3454. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= sten= Commanden. Am 21. März d. J. wurde im politischen Bezirke Perg ein gänzlich ausweisloser Vagant aufgegriffen, welcher sich Johann Klitsch (Klicz) nannte und angab, 33 Jahre alt und nach Trencsin in Ungarn zuständig zu sein, nie ein Reisedocument besessen zu haben, und stets mit seiner Mutter Maria Klicz, Samenhändlerin, derzeit 50 Jahre alt, unbeanständet herumgezogen zu sein. Derselbe ist mittelgroß, schlank, von blasser Gesichts¬ farbe, hat blonde Haare und Vollbart, blonde Augen¬ brauen, blaue Augen, vollzählige auffallend weiße und gute Zähne, und fehlt ihm der rechte Arm welcher ihm angeblich infolge eines Beinbruches im 2. Lebensjahre amputirt worden sein soll. Er spricht deutsch in nieder¬ österreichischem Dialecte. Klicz gibt ausweichende Antworten über seine Provenienz und Heimats=Verhältnisse. Seine Angabe über seine Zuständigkeit nach Trencsin hat sich als unwahr herausgestellt. Da das auffallende Kennzeichen (Mangel des rechten Armes) möglicher Weise zur Eruirung der Identität und Heimat=Verhältnisse dieses Vaganten führen könnte, so werden infolge hohen Statthalterei=Erlasses vom 2. d. M., . 5010, die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden aufgefordert, zur Ausforschung der dentität und Provenienz dieses auch im Wiener Central= Polizeiblatte vom 19. April d. J., Nr. 27 sub Art. 1512 currendirten Individuums und allfälliger früherer Auf¬ greifungen eindringlichst nachzuforschen und ein positives Ergebniß bis Letzten dieses Monats anher anzuzeigen. Steyr, am 12. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3472. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen, die ho würdigen Pfarrämter und die k. k. Gendarmerie=Posten Commanden. Zufolge h. Statthalterei=Erlasses vom 29. April 1884, Nr. 5015, ist über Requisition der böhmischen Statthalterei in Prag auszuforschen Andreas Duspiva, geboren 1854 in Iglau, zuständig nach Stecken gleichen Bezirkes, Sohn der Theresia, Taglöhnerin. Ueber diesen Stellungspflichtigen konnte nur das sichergestellt werden, daß er Ziegelschläger war, sich eine Zeit bei Iglau aufgehalten hat, und dann in Oesterreich (ob= und unter der Enns) irgendwo gestorben sein soll. Ein positives Resultat ist bis Ende Mai anher anzu¬ zeigen. Steyr, am 12. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3500. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem erhalten die Gemeinde=Vorstehungen infolge Ersuchsschreibens der h. k. k. niederösterreichischen Statthalterei Wien, ddo. 1. Mai 1884, Z. 20619, mittelst Post je ein Exem¬ plar der beiden Kundmachungen über die im Jahre 1884 zu vergebenden Ausstattungen aus der Josefa Haas von Längenfeld'schen Haupt= und Nebenstiftung mit dem Auf¬ trage, die Affichirung und thunlichste Verlautbarung unver¬ züglich zu veranlassen. Nach dem 15. Juni 1884 einlangende Gesuche wollen sofort zurückgewiesen werden. Steyr, am 14. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Amtserinnerung. Bei den nächsten auswärtigen Amtstagen in den Gemeindekanzleien zu Neuhofen am 28. Mai, Krems¬ münster am 3. Juni, Losenstein am 5. Juni und Weyer am 6. Juni l. J. wird die Berichtigung der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen nach dem Ergebnisse der Assentirung und Ueberprüfung pro 1884 stattfinden, und haben daher die Herren Gemeinde=Vorsteher die beim Gemeindeamte er¬ liegenden Verzeichnisse sämmtlicher drei Altersclassen mitzu¬ bringen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß die infolge des hierämtlichen Erlasses vom 25. Februar 1882, Z. 1401, bis 10. Mai jeden jahres anher vorzulegenden Vereinsjahres (Gebahrungs¬ Ausweise von Seite jener Vereins=Vorstehungen, welche die¬ selben pro 1883 noch nicht vorgelegt haben, nunmehr so¬ gleich anher gesendet werden.

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