der k. k. Bezirksh lann t Ster * Nr. 13. Steyr, am 10. Mai 1884. Z. 2907. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehlungen. Infolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Jänner 1884, Z. 18.214, werden zur Durchführung der Staatsaufsicht über die hierlands bestehenden Particular= und Localversicherungs=Vereine sogenannte Bauern=Assecuranzen) folgende Verfügungen getroffen: Um vorerst ein klares Bild über die dermalige Ge¬ bahrung der in Oberösterreich bestehenden, derartigen Ver¬ sicherungsvereine zu erhalten und die Ueberwachung derselben für die Zukunft wirksam zu gestalten, haben laut hohen Statthalterei =Erlasses vom 4. März 1884, Z. 897/II, die im Amtsgebiete befindlichen Vereine dieser Art einen Detail¬ nachweis über die Gebahrung im Jahre 1883 und über den Stand des Vermögens am Schlusse des Jahres 1883 nach den beiliegenden Ausweisen A und B zuverlässig bis 25. Mail. J. an die k. k. Bezirkshauptmannschaft vorzulegen. In Zukunft sind diese Ausweise jährlich zuverlässig bis Ende März eines jeden Jahres in gleicher Weise einzusenden. Bei jeder Vorlage ist auch ein Exemplar der genehmigten Statuten des betreffenden Vereines anzuschließen. Diese Ausweise werden bei der k. k. Statthalterei sodann an der Hand der Bestimmungen der Statuten jedes Vereines einer entsprechenden Prüfung unterzogen und etwaige Bemänglungen den Vereinen speciell bekannt ge¬ geben werden. Sollte sich bei diesen jährlichen Amtshandlungen ergeben, daß den Statuten solche Mängel anhaften, die das Gedeihen des Vereines in Frage stellen und insbesondere erkennen lassen daß das Interesse der Mitglieder nicht entsprechend gewahrt werden könne, so behält sich die Statt¬ halterei vor, auf eine dem Bedarfe und den speciellen Interessen anzupassende Aenderung der Statuten hinzuwirken. Dieses haben die betheiligten Gemeinde=Vorstehungen den bezüglichen Vereins=Vorstehungen allsogleich zur Wis¬ senschaft und entsprechenden Darnachachtung bekannt zu geben, damit der diesfälligen Weisung im Termine verläßlich Genüge geleistet werde. Eine Copie des Formulares der Ausweise A und B ist den Vereins=Vorstehungen mitzutheilen. Bemerkt wird bei diesem Anlasse, daß sich dieser Erlaß auf Particular= und Local=Vereine zur Vergütung von Brandschäden und Viehverlusten überhaupt welche den Hauptbedingungen einer eigentlichen Assecuranz=Anstalt entweder gar nicht oder nur in unvollkommener Weise entsprechen, bezieht. Bei Vorlage der in Frage stehenden Ausweise haben die Gemeinde=Vorstehungen auf die formell richtige Aus¬ fertigung derselben durch die im Sinne der Statutenbe¬ timmungen zur Ausfertigung von Schriftstücken des Vereines autorisirten Organe Acht zu haben. Weiters ist zur Erzielung der vollkommenen Wirk¬ amkeit der im Sinne der bestehenden gesetzlichen Normen vorgeschriebenen Staatsaufsicht gegenüber den Versicherungs¬ Vereinen den Vorständen dieser Vereine Folgendes schriftlich bekannt zu geben: 1. Die Versicherungs=Vereine sind verpflichtet, den Organen der Staatsaufsicht jederzeit alle Behelfe und Auf¬ klärungen zu geben, welche in Ausübung des staatlichen Aufsichtsrechtes gefordert werden, und ihnen zu diesem Zwecke die Einsicht in die Bücher, Rechnungen u. s. w. der Ge¬ sellschaft zu gewähren. 2. Die Versicherungs=Vereine haben die Abhaltung einer jeden Generalversammlung wenigstens 8 Tage zuvor unter genauer Angabe der Tagesordnung dem k. k. Bezirks¬ hauptmanne bekannt zu geben, welchem es frei steht, bei derselben entweder in Person oder durch einen Stellvertreter zu interveniren. 3. Die in der Generalversammlung gefaßten Beschlüsse sind unter Anschluß eines Protocolles über diese Versamm¬ lung längstens binnen 8 Tagen dem k. k. Bezirkshauptmanne einzusenden. 4. Die Versicherungs=Vereine haben die beabsichtigte Einberufung einer Versammlung zum Zwecke der Beschlu߬ fassung über die Frage der Auflösung des Vereines wenigstens 14 Tage zuvor im Wege des k. k. Bezirkshauptmannes anher zur Anzeige zu bringen. 5. Die Versicherungs=Vereine haben die Modalitäten der Auflösung bei Vorlage des Protocolles der General¬ Versammlung, in welcher die Auflösung beschlossen wurde, dem k. k. Bezirkshauptmanne mit allen zur Beurtheilung erforderlichen Behelfen behufs der Vorlage an die Statt¬ halterei mitzutheilen, und es darf an die Ausführung der Auflösung insolange nicht geschritten werden, als die Statt¬ halterei hingegen keine Einsprache zu erheben erklärt hat. 6. Durch die verlangte Einsendung der Nachweise nach Formulare 4 und B ist die Vorlage der für die k. k. statistische Central=Commission bestimmten Ausweise (For¬ mulare XII und XIII) nicht aufgehoben. Steyr, am 30. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann.
2 Z. 580/ B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Gemeinde=Vorstehungen. Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat mit dem hohen Erlasse vom 23. März 1884, Z. 5414, eröffnet, daß bei Anwendung der im Art. V, Punkt 6, e), der hohen Ministerial=Verordnung vom 8. Juni 1883, Z. 10.618, vorgesehenen Schulbesuchs=Erleichterung ein dreistündiger Unterricht an einem Wochentage während des Winters, d. i. in der Zeit vom Monate November bis Ende Jänner, ausreichend ist. Hievon werden die Ortsschulräthe und Gemeinde¬ Vorstehungen mit dem Beifügen in die Kenntniß gesetzt, daß hiedurch die in einzelnen diesbezüglichen Fällen getroffene Bestimmung eines wöchentlich dreistündigen Unterrichtes vom November bis Ende April modificirt wird. Steyr, am 30. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3185. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Die k. k. niederösterreichische Statthalterei in Wien hat laut Kundmachung vom 24. März 1884, Z. 13.354, im Einvernehmen mit dem niederösterreichischen Landes¬ Ausschusse vom 1. Mai 1884 angefangen, die für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Melk unter dem Z. 6.742, Nr. XX L.=G.= u. V.=Bl., 10. December 1881, per Kopf und Tag festgesetzte Kranken=Verpflegsgebühr der einzigen Verpflegsclasse von 63 kr. auf 80 kr. erhöht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. d., Z. 4283/VIII, in Kenntniß gesetzt. Steyr, am 29. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3228. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Infolge h. Statthalterei=Erlasses vom 23. April 1884, Z. 4344, ist auszuforschen der im Jahre 1852 in Pollau geborne und dahin zuständige Ersatzreservist Raphael Hofmann, Sohn der bereits verstorbenen Eheleute Georg und Genovefa Hofmann. Derselbe ist Selcher von Profession, mittelgroß, hat volles rundes Gesicht, dunkelbraune Haare, braune Augen, stumpfe Nase, gewöhnlichen Mund, mäßige Säbelbeine und spricht blos deutsch. Den gepflogenen Erhebungen zufolge soll sich derselbe in Slavonien oder Bosnien aufhalten. Ein positives Resultat ist bis längstens 20. Mai 1884 anher anzuzeigen. Steyr, am 1. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3258. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanen. Nach Inhalt eines an das hohe k. k. Ministerium des Innern erstatteten Berichtes des Statthalters in Steier¬ mark vom 26. März 1884, Z. 5461, wurde am 19. Jän¬ ner l. J. in der Gemeinde Mühlthal (politischer Bezirk Leoben) ein junger ausweisloser Bursche aufgegriffen, der nur seinen Taufnamen „Andreas“ anzugeben vermag dagegen über Namen und Aufenthalt seiner Eltern, über seine Geburt= und Heimatsverhältnisse keinen Aufschluß geben kann oder will. Dieser Bursche will bis zum 7. Jahre bei Zigennern gewesen, sodann unstätt im Westen Ungarn's herumgezogen sein, bald hier bald dort als Hirte, Taglöhner und Bahn¬ arbeiter beschäftigt, kann jedoch die Namen seiner Dienst¬ geber, sowie die Namen der Orte, wo er sich aufgehalten, nicht angeben. Ende December v. will er in Niederösterreich ge¬ wesen und sodann auf Gebirgswegen nach Steiermark ge¬ kommen sein. Derselbe ist 17 bis 19 Jahre alt, von kleiner Statur, hat ovales Gesicht, blaue Augen, lichtblonde Augenbrauen, schmale Nase, sehr gute Zähne, rundes Kinn, lichtblonde Haare und gesunde Gesichtsfarbe, spricht deutsch und etwas ungarisch und ist angeblich des Lesens und Schreibens unkundig. Da sich dieses bei dem Stadtgemeindeamte Leoben in Haft befindliche Individuum insbesondere im Wieselburger¬ und Eisenburger=Comitate häufiger aufgehalten haben will, wandte sich die k. k. Bezirkshauptmannschaft Leoben unterm 10. Februar l. J., Z. 2564, an die betreffenden Vicegespan¬ ämter, waren jedoch die in Absicht auf die Provenienz und die Heimatsverhältnisse der in Frage kommenden Persön¬ lichkeit eingeleiteten Erhebungen von keinem Erfolge begleitet. Nachdem auch die im gleichen Sinne veranlaßte Currendirung in dem Central=Polizeiblatte und dem steier¬ märkischen Polizeiblatte zu keinem Resultate geführt hat, werden infolge hohen Statthalterei=Erlasses vom 24. v. M., Z. 4776/VIII, die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Commanden ausgefordert, über die Identität und die Heimatverhältnisse und die Provenienz dieses In¬ dividuums Nachforschungen einzuleiten und ein positives Ergebniß bis 20. d. M. anher anzuzeigen. Steyr, am 2. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3279. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Infolge h. Statthalterei=Erlasses vom 23. April 1884 4312/IV, sind nachstehende Ersatzreservisten aus Mähren auszuforschen und ist ein positives Ergebniß bis 20. Mai l. J. anher zu berichten. akob Pribil, geboren zu Zbraslau 1857, zu¬ 1. ständig nach Zbraslau, Knecht, Name der Eltern: Franz und Victoria, Statur groß, Haare kastanienbraun, Augen blau, Augenbrauen braun, Nase spitzig, Mund gewöhnlich, Angesicht länglich, spricht mährisch, Kennzeichen keine; soll sich nach Amerika geflüchtet haben.
2. Alois Metlik, geboren zu Tischnowitz 1855, (G zuständig nach Tischnowitz Sattler, Name der Eltern: Thomas und Antonia, mittlerer Statur, Haare schwarz, Augen schwarz, Augenbrauen schwarz, Nase etwas gebogen, Mund gewöhnlich, Angesicht länglich, spricht deutsch und mährisch, Kennzeichen keine; soll sich irgendwo in Rumänien aufhalten. 3. Ferdinand Sladky, geboren zu Puntowitz 1856, zuständig nach Puntowitz, Taglöhner, Name der Eltern: Johann und Franziska, mittlerer Statur, schwächlich, Haare kastanienbraun, Augen blau, Augenbrauen braun, Nase proportionirt, Mund proportionirt, Angesicht länglich, spricht mährisch, Kennzeichen keine; unbekannt, wohin sich derselbe begeben hat. Steyr, am 3. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3297. n sämmtliche Gemeinde=Vorstehn F und k.. G osten=( endarmeric¬ ommanden. L Johann Auer, 41 Jahre alt, katholisch ledig, Hammerschmied, zuständig nach Reichraming, wurde über Zulässigkeitserklärung des k. k. Bezirksgerichtes St. Gallen vom 17. December 1883, Z. 1256, gemäß den Bestim¬ mungen des Gesetzes vom 10. Mai 1873 zufolge hierämtlichen 3 Erkenntnisses vom 19. Jänner 1884 auf die Dauer eines Jahres, vom Tage der Publication dieses Erkenntnisses an gerechnet, unter Polizeiaufsicht gestellt. Demselben wurden die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer, sowie die Gemeinde Ternberg als Aufenthaltsort angewiesen. Steyr, am 5. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 3340. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehunen und k. k. Gendarmeric=Posten=Conimanden. Infolge h. Statthalterei=Erlasses vom 26. April 1884, Z. 4533/IV, ist auszuforschen der am 12. December 1862 in Pozdiechow in Mähren geborene und dahin zuständige Franz Julicek, unehelicher Sohn der Katharina Julicek. Derselbe ist gelernter Brauergehilfe, evangelischer Religion, von kleiner Statur (1·580 m.), hat schwarze Augen, braunes Haar, rundes Gesicht, Mund und Nase proportionirt und keine besonderen Kennzeichen. Das positive Ergebniß dieser Nachforschungen ist bis 15. Mai l. J. anher zu berichten. Steyr, am 6. Mai 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. A. Gebahrungs= und Vermögensstand=Ausweis des Versicherungs=Vereines (Name) (Sitz).ererereterer ere re e ere e für die Rechnungsperiode vommmmmmmm umsnm Dis Betriebs-Rechnung. Einnahmen. Ausgaben. 1r. 1. . K Vereinsvermögen am Schlusse des Vorjahres Schadenzahlungen mit Einschluß der Erhebungs¬ 1 kosten 1 Einnahmen aus den Umlagen (Beiträge der 2 Mitglieder) Verwaltungskosten 3 Zinseinnahmen Steuern und Gebühren : 4 4 Cursgewinn an Effecten Cursverluste an Effecten Sonstige Einnahmen (mit weiterer Specialisirung 5 Abschreibungen von zweifelhaften Posten an den der letzteren, soferne unter den sonstigen Realitäten und Inventar 6 Einnahmen größere Beträge enthalten sind) Sonstige Ausgabe (mit weiterer Specialisirung der letzteren, soferne unter den sonstigen Ausgaben größere Beträge enthalten sind) Vereinsvermögen am Schlusse des Gegenstands¬ Jahres — — — — — Vermögens - Stand amnl 1. Baargeld fl. 2. Guthaben bei Sparcassen oder anderen Credit=Instituten — „ 3. Realitäten „ 4. Werthpapiere „ 5. Hypothekar=Darlehen 6. Forderungen und zwar: a) an Vereinsmitglieder fl. „ b) an Andere fl. „ „ 7. Werth des Inventars * „ Zusammen . fl. Hievon ab 8. Hypothekarschulden fl. fl. 9. Andere Schulden I. „ „ 10. Vermögen des Vereines am Schlusse des Jahres . fl.
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