Amtsblatt 1884/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. April 1884

2 Z. 3082. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und an die hockw. Pfarrämter. Am 6. d. M. brach in der Ortschaft Rudelsdorf Gemeinde Hörsching, im politischen Bezirke Linz, Feuer aus, welches eine Reihe von Anwesen einäscherte und einen ganz unbedeckten Schaden von 8000 fl. verursachte. Ueber die Bitte der Gemeinde=Vorstehung von Hörsching hat das hohe k. k. Statthalterei=Präsidium laut Erlasses vom 22. d. M., Z. 862, eine Sammlung milder Gaben zu Gunsten der Verunglückten in den politischen Bezirken Linz, Perg, Freistadt und Steyr (Um¬ gebung) bewilligt, infolge dessen die Gemeinde=Vorstehungen eingeladen werden, die zur Durchführung dieser Sammlung nöthigen Verfügungen im Einvernehmen mit den hochw. Pfarrämtern sofort zu treffen und die eingehenden Beträge gleichzeitig mit dem Sammlungsergebnisse zur Zahl 2803 Amtsblatt Nr. 11), oder aber längstens bis Ende kommen¬ den Monats anher zu senden. Steyr, am 26. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z 3087. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Die k. k. dalmatinische Statthalterei in Zara hat laut der Kundmachung vom 16. Jänner 1884, Z. 17, im Einvernehmen mit dem Landesausschusse für das Jahr 1884 die Taxen für die Pflege und den Unterhalt der Kranken in den öffentlichen Spitälern Dalmatien's per Tag folgen¬ dermaßen festgesetzt u. zw. a) Tägliche Taxe, welche die dalmatinischen Gemeinden für Pflege und Unterhalt ihrer Gemeindeangehörigen zu refundiren verpflichtet sind: Für die ins Spital von Zara Ausgenommenen 43 kr. Spalato 44½ „ „ „ „„ „ „ Ragusa 27 „ „ „ 7 47 Sebenico „ „ „ 7 77 „ Sebenico 48 „ „ „ Irrenhaus 7 7 b) Tägliche Taxe, welche die Fremden, Ausländer, Inquisiten und Verurtheilten, Wöchnerinen Schüblinge u. s. w. für erhaltene Pflege und Unterhalt den Spitälern zu refundiren verpflichtet sind: Die im Spitale zu Zara Aufgenommenen 68 kr. „ Spalato „ „ 68 „ 7 „ Ragusa 75 „ „ „ „ Sebenico „ „ 70 „ 7 „ „ Irrenhause „ Sebenico 76 „ 8 e) Tägliche Taxe, welche die Kranken zu refundiren verpflichtet sind, die nicht im Spitale, sondern außerhalb desselben den Unterhalt erhalten: Die im Spitale zu Zara Aufgenommenen 36½ kr. Spalato „ „ 34½ „ 7 7 43 „ Ragusa „ „ 7 7 38 „ Sebenico „ „ „ 7 „ „ Irrenhause „ Sebenico 43½ „ Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 8. April 1884, Z. 4137/VIII, in Kenntniß gesetzt. Steyr, am 27. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. z. 3104. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Infolge Requisition des k. k. 14. Ergänzungs=Bezirks¬ Commando's in Linz ddo. 25. April 1884, Nr. 2013 E, wird verlautbart nachstehende Kundmachung. Aus dem Erträgnisse der Stiftung des Wiener medicinischen Doctoren=Collegiums zur Erinnerung an seine im Jahre 1866 stattgehabte ärztliche und anderweitige Hilfeleistung für die Verwundeten der k. k. Armee sind zwei bedürftige Individuen, welche während des Krieges 1866 in der k. k. österr. Armce dienten und durch Verwundung oder andere Unglücksfälle während des Feldzuges invalid geworden sind, mit je 65 fl. zu betheilen. Aerztliche Individuen, welche obiger Bedingung entsprechen, haben besonders, wenn sie erwerbsunfähig sind, den Vorzug. Diesfällige Bewerber haben die mit einem legalen Armuthszeugnisse und dem durch ihre vorgesetzte Militär=Behörde bestätigten Nachweise ihres inva¬ liden Zustandes belegten ungestempelten Gesuche im Wege der betreffenden k. k. Militär=Commanden oder der Ortsbehörden bis längstens 10. Mai 1884 an die Kanzlei des Wiener medicinischen Doctoren=Collegiums, I., Rothenthurmstraße Nr. 23, portofrei zu überreichen. Alle im Privatwege oder nach dem 10. Mai einlangenden Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Steyr, am 27. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann.

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