Z. 2801. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 10. November 1883, Z. 1716/H.=M., verfügt, daß den Staatspostbeamten die gleichzeitige Versehung von Stellungen, welcher Art immer, bei Unternehmungen oder Instituten, die irgendwie mit der Staatssparcasse concurriren, gänzlich untersagt und ebenso den Postmeistern und Post¬ Expedienten die Besorgung von andern als postämtlichen Geschäften für solche Unternehmungen oder Institute im Postlocale während der Amtsstunden verboten ist Zugleich wurde bestimmt, daß, wenn Postmeister oder Postexpedienten als Nebenbeschäftigung eine Stellung bei einer Privatsparcasse oder einem ähnlichen Concurrenz¬ Unternehmen der Staatssparcasse bekleiden oder bekleiden wollen, dies ihnen zwar unter Umständen nicht verwehrt sein soll, daß aber hiezu die specielle Genehmigung des Handelsministeriums einzuholen ist. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit der Weisung verständigt, die Befolgung dieser Anordnung ent¬ sprechend zu überwachen und mir über alle in dieser Rich¬ tung gemachte Wahrnehmungen zu berichten. Steyr, am 17. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1451. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung hat, laut des Erlasses vom 22. Jänner 1884, Z. 18.887/4713 Ia, an Stelle des Musters III der Instruction zum Wehrgesetze für das gemeindeämtliche Verzeichniß der zur regelmäßigen Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigenein neues Formulare vorzuschreiben befunden. Dasselbe hat jedoch erst im Falle des Bedarfes einer Neuauflage des betreffenden Verzeichnisses in Anwendung zu kommen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge hohen Statthalterei=Erlasses vom 3. Februar 1884, Z. 1047 mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt, daß ich unter Einem mit der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr wegen Abänderung des bisherigen Formulares nach Ver¬ brauch des Vorrathes das weitere Abkommen treffe. Steyr, am 19. April 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2802. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Nach einer an das hohe k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des k. und k. Reichs=Finanz¬ Ministeriums vom 21. October 1883, Z. 2963/R.=F.=M., ind letzterem vom Landesgerichte in Linz zwei beanständete Staatsnoten à 1 fl. vorgelegt worden, von welchen nach 3 dem Befunde des Staatsnoten=Ateliers das eine Exemplar, das erste einer neuen (68.) Fälschung der Staatsnoten à 1 fl. vom Jahre 1866 und das andere Exemplar das erste der ersten Plattendruckfälschung der Staatsnoten à 1 fl. vom Jahre 1882 bildet, und aus der Art und Weise der Ausführung angenommen werden kann, daß beide Falsisicate aus einer und derselben Quelle herrühren. Anbei folgt eine Abschrift der von dem erwähnten Atelier verfaßten zwei Beschreibungen dieser Falsificate mit dem Auftrage, auf das Vorkommen derselben zu invigiliren. Beschreibung des Falsificates der Eingulden Staatsnote älterer Form sub 2963, R.-F.-M. 1883, als erstes Falsisicat der 63. Fälschung dieser Art. Dieses Falsificat ist in höchst mißlungener Weise mittelst Plattendruck in grau=schwarzer Farbe auf einem gewöhnlich ordinären Papier hergestellt. Die Vorderseite wie die Rückseite zeigen dieselbe Ausführungs=Methode. Bei der sehr unvollkommenen Herstellung ist es nur wahrscheinlich, daß die Zeichnung auf Papier gemacht, dann auf Stein oder Zink überdruckt und so geätzt wurde. Weder bei der Vorderseite noch bei der Rückseite zeigt sich auch nur eine bestimmte Linie, alle sind zu einem Korn augelöst. Der grüne Untergrund im Schriftfelde der Vorder¬ seite ist in rohester Form aus einem Heere von Punkten bestehend, in grau=schwarz mitgedruckt; die Schrift „Ein Gulden“ ist bücklich und schief und der übrige Text ist kaum leserlich oder entzifferbar. Ferner rückt der ganze Text so tief auf die untere Ornamentik hinab, daß dem Fälscher für die Unterschrift und für die Nummer kein ge¬ nügender Platz mehr verblieb und derselbe solche ganz fehlen ließ. Bei den beiden letzten Zeilen oberhalb der Unterschrift sind nur die Worte: „Für die Centralcassa“ deutlich leserlich, während die Zwischenworte beengt und unleserlich dastehen. An dieser Stelle ist es auch als Merk¬ mal zu bezeichnen, daß auf der echten Note der Buchstabe C im Worte „Central“ genau unter das darüber stehende Wort „für“ sich befindet, während bei dem Falsificate das „C“ des Wortes „Central“ sich schon viel mehr links be¬ findet, und zwar in kleinerer Form, so daß der folgende Buchstabe „e sich genau unter dem „!“ des Wortes „für befindet. Die ganze Ausführungsweise steht auf sehr niedriger Stufe und sind bei der Rückseite nur leise Andeutungen einer Zeichnung ebenfalls in Korn oder Punkten vorhanden. Es liegt jedoch ein Falsificat sub 2963, R.=F.=M. 1883 neuer Form vor, welches so sehr betreffs der Ausführung diesem ähnlich ist, daß die Vermuthung sehr nahe liegt, daß die beiden Falsificate einer Quelle entstammen. Beschreibung des Fallisicates der Eingulden-Staatsnote neuer Form 2963/R.-F.-M. 1883, als erstes Falsisicat dieser Art. Dieses Falsificat ist in höchst mißlungener Weise mittelst Plattendruck in schmutzig=blauer Farbe auf einem horizontal gerippten weißen Schreibpapier hergestellt. Beide Seiten sind gleich und zeigen beide den Summentext „Ein Gulden“ im schlecht ausgeführten Charakter des Originals. Der Kaiserkopf ist indesseu auf weißer
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