des Ministeriums für Landesvertheidigung vom 16. Juli 1879, R.=G.=Bl. Nr. 100, beziehungsweise nach § 5, Absatz 3 der Ministerial=Verordnung vom 27. Juli 1883, R.=G.=Bl. Nr. 137, auf die Verleihung der ausgeschriebenen Stellen Anspruch haben, hiemit aufgefordert, ihre mit dem Certificate über ihre Anspruchsberechtigung belegten Gesuche bis zu obigem Termine bei der k. k. Landesregierung in Klagen¬ urt, und zwar die nicht mehr im Militärverbande stehenden Bewerber unmittelbar, die Uebrigen im Wege ihrer vorge¬ setzten Commanden, Militärbehörden oder Anstalten einzu¬ bringen. Die nicht mehr im Militärverbande stehenden, sowie die nicht zu den anspruchsberechtigten Unterofficieren gehörigen Bewerber haben, und zwar die Ersteren nebst dem gedachten Certificate ein vom Gemeindevorsteher ihres dauernden Aufenthaltsortes ausgefertigtes Wohlverhaltungs = Zeugniß und bezüglich ihrer körperlichen Eignung für die ausge¬ schriebenen Stellen ein von einem ämtlich bestellten Arzte ausgefertigtes Zeugniß, alle Bewerber aber ihren Taufschein und den Nachweis über ihre Befähigung zum Forstschutz¬ und technischen Hilfsdienste durch die abgelegte Prüfung im Sinne der Ministerial=Verordnung vom 16. Jänner 1850 R.=G.=Bl. Nr. 63, sowie über die allenfalls bereits geleisteten öffentlichen Dienste beizubringen. Gefordert wird überdies die Kenntniß der deutschen Sprache in Wort und Schrift, und für die Forstwartstellen in Klagenfurt, Villach und Eberndorf auch die Kenntniß der slovenischen, oder mindestens einer anderen slavischen Sprache. Dies wird infolge hohen Statthalterei =Erlasses vom 8. März 1884, . 2650, zur sofortigen Verlautbarung unter dem Forstaufsichtspersonale, soferne sich ein solches in dortiger Gemeinde befindet, veröffentlicht. Steyr, 11. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2046. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Infolge h. Statthalterei =Erlasses vom 7. März 1884, z. 2394/IV, ist die Ausforschung des Ersatzreservisten Carl Erbricht zu veranlassen. Derselbe ist im Jahre 1854 in Römerstadt geboren und dahin zuständig, Sohn der Eheleute Carl und Johanna Erbricht, und Weber von Profession. Carl Erbricht besitzt keine Reisedocumente, ist mittel¬ groß hat ovales Gesicht, braune Haare und Augen, proportionirten Mund und Nase und keine Kennzeichen. Ein positives Resultat ist bis Ende März l. J. anzuzeigen. Steyr, am 13. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1955. An sämmtliche Gemeinde=Vorstelungen. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 26. Februar l. J., Nr. 1811, 349/V, können bei der nunmehr zur Durchführung gelangenden Completirung der aufgestellten Landwehr=Cavallerie=Regi¬ ments=Cadres auf den Normalstand für jeden Cadre drei Mann der niedersten Soldclasse mit der Bestimmung zu unberittene Dragoner einberufen werden wenn aus dem Stande der Landwehr=Cavallerie Freiwillige solcher Art nicht zu gewinnen wären, können auch Landwehrmänner aus dem n. a. Stande der Landwehr=Fußtruppen aufge¬ fordert werden), welche nach § 18, lit. B der organischen Bestimmungen zu acquiriren sind. Solche sich für eine mindestens zweijährige präsente Dienstleistung beim Landwehr¬ Cavallerie=Cadre freiwillig Meldenden erhalten zufolge der mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums für Landesver¬ theidigung Nr. 13040, 2226/V ex 1883, hinausgegebenen „ökonomisch= administrativen Anordnungen“ Seite 20, Punkt 18, bei gesetzlich erhöhter doppelten Anrechnung der Dienstzeit eine Diensteszulage von täglich 12 Kreuzer. Dies wird infolge Requisition der k. k. 7. Landwehrevidenthaltung in Wels, ddo. 9. März l. J., Nr. 401 E, zur schleunigen Verlautbarung und Berichterstattung bis 1. April l. J., ob sich keine derlei Freiwilligen dortamts angemeldet haben, mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Standesverhältnisse des Regiments=Cadres die Acquirirung dieser bewilligten drei Mann dringend erheischen. Steyr, am 10. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z 1823. An sämmtliche hochw. Pfarrämter. zur Verfassung der Populations=Tabellen im Jahre 1884 werden den hochwürdigen Pfarrämtern im Anschlusse die erforderlichen Drucksorten übersendet. Steyr, den 10. März 1884, Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 324/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden aufgefordert, umgehend anher zu berichten, ob die dortige Volksschule im Besitze eines Exemplars „Abbildungen der eßbären und giftigen Schwämme von Lorinser“ ist. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 16. März 1884. Der Vorsitzende. Z. 145/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schul¬ leitungen. Um die der Wirksamkeit der Ortsschulräthe zu¬ gewiesenen Gegenstände zu erledigen, haben sich dieselben gemäß § 12 des Gesetzes vom 21. Februar 1870 wenigstens einmal im Monate zu einer Sitzung zu versammeln und über die Agenden durch collegiale Berathung Beschlüsse zu fassen.
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