Amtsblatt 1884/8 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. März 1884

Amts-Blatt der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 8. Steyr, am 20. März 1884. Z. 1681. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zufolge hohen Statthalterei=Erlasses vom 24. Fe¬ bruar 1884, Z. 2027/IV, ist auszuforschen der im Jahre 1861 in Graz geborene und nach Spital in Kärnten zuständige, zur Nachstellung vorgemerkte Stellungspflichtige Alois Mauschitz (auch Mausitz). Derselbe ist der uneheliche Sohn der gegenwärtig in Port Said sich aufhaltenden Cäcilia Mauschitz und soll nach Angabe derselben bald nach seiner Geburt von der Hebamme auf das Land in der Umgebung von Graz in Pflege gegeben worden und daselbst nach einem kurzen Zeitraume gestorben sein. Das positive Ergebniß dieser Nachforschungen ist bis 31. März d. J. anher zu berichten. Steyr, 7. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1796. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 26. Februar 1884, Z. 2069, hat sich ein gewisser Franz Spreitzer, Einleger der Gemeinde Altenmarkt, unbekannt wohin entfernt. Nachdem derselbe ein bekannter Bettler ist, sich, sein Gichtleiden vorschützend, Unterstützungen erschwindelt, und so gerne versucht in Spitäler ausgenommen zu werden, werden die Gemeinde=Vorstehungen auf dieses Individuum aufmerksam gemacht, damit demselben nicht eine Unterstützung auf Kosten der Zuständigkeitsgemeinde gegeben werde. Steyr, den 5. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1799. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen un die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Am 16. November v. J. wurde zu Dornach, in der Gemeinde Pöstlingberg, politischen Bezirkes Linz, ein aus¬ weisloser Bursche aufgegriffen welcher nach einer wegen Landstreicherei verbüßten fünftägigen Arreststrafe in polizei¬ liche Verwahrung genommen wurde. Derselbe gibt an, Franz Spindler zu heißen, 15 Jahre alt, unbekannt wo geboren und nach Rackwitz im Bezirke Auspitz in Mähren zuständig zu sein. Er habe nie eine Schule besucht und sei seit frühester Jugend stets mit seinem Vater, dem Taglöhner Ludwig Spindler, in Niederösterreich umhergezogen. Der angebliche Franz Spindler ist klein, hat ovales Gesicht, blonde Haare, graue Augen, blonde Augenbrauen, kleine Nase, spricht böhmisch und deutsch und ist sehr defect bekleidet. Ueber die Identität und Heimatsverhältnisse des an¬ geblichen Franz Spindler und allfällige frühere Aufgreifungen desselben sind eindringliche Nachforschungen zu veranlassen und ein positives Ergebniß bis 25. März d. J. hieher bekannt zu geben. Steyr, am 5. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1765. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Trotz wiederholter hierämtlicher Erinnerungen kommen noch vielfach Uebertretungen der Abdecker=Ordnung in der Richtung vor, daß die Cadaver gefallener Thiere nicht dem Abdecker zur Verscharrung übergeben werden, sondern entweder auf den Hausgründen eingescharrt, oder wol gar in sanitär höchst bedenklicher Weise zerstückt auf die bei den Wohnhäusern befindlichen Düngerhaufen oder in Hauslacken und fließende Gewässer geworfen werden. Außerdem ist es Thatsache, daß Erkrankungen an ansteckenden Thierkrankheiten oder doch an seucheverdächtigen Krankheits=Erscheinungen verheimlicht und die gefallenen Thiere in der oberwähnten Weise weggeschafft werden.

2 Indem ich demnach die Bestimmungen der Abdecker¬ Ordnung für Oberösterreich (L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 38 ex 1873, § 4), sowie des Thierseuchen=Gesetzes (R.=G.=Bl. 1880, Nr. 35 § 15) zur genauesten Darnachachtung in Erinnerung bringe fordere ich die Gemeinde=Vorstehung auf, diesen Erlaß in ortsüblicher Weise allgemein zu verlautbaren, die unterstehenden Organe zur Ueberwachung der Handhabung der obigen Normen zu verhalten und in Fällen der Uebertretung der Abdecker=Ordnung nach Maßgabe des § 12 der Abdecker¬ Ordnung und des §5 der Gemeinde=Ordnung die Straf¬ amtshandlung einzuleiten und bei Verdacht des Vorkommens einer der im § 1 des Thierseuchen=Gesetzes angeführten Krankheiten sofort hieramts die Anzeige zu erstatten. Die k. k. Gendarmerie wird unter Einem angewiesen, auf die erwähnten ungesetzlichen Vorgänge ein stetes Augen¬ merk zu richten und von etwa wahrgenommenen Ueber¬ tretungen die Gemeinde=Vorstehungen, eventuell die k. k. Gerichte in Kenntniß zu setzen und hieher Bericht zu erstatten. Steyr, am 8. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1891. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf den für den Viehhandel nach Niederösterreich und insbesonders für die Lieferung von einzelnen oder doch unter zehn Stücke betragenden Rindern auf den Wiener¬ markt höchst wichtigen und nachstehend vollinhaltlich be¬ bekannt gegebenen Erlaß der k. k. hohen Statthalterei vom 3. d. M., Z. 2549/V, mit dem Auftrage aufmerksam ge¬ macht, die sämmtlichen Viehbesitzer, insbesondere aber Vieh¬ mäster und Händler auf den Inhalt derselben zur Beachtung hinzuweisen. Steyr, am 8. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2549/V. Kundmachung. Die k. k. niederösterreichische Statthalterei in Wien hat unter dem 22. Februar 1884, Z. 8233, nachstehenden Erlaß an die politischen Behörden Niederösterreich's ge¬ richtet: Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 14. Februar 1884, Z. 491, behufs der Gewährung von Erleichterungen für den Transport von Hornvieh auf Eisenbahnen in Niederösterreich mit Rücksicht auf Punkt 1, zweites Alinea ad § 10 des allgemeinen Thier¬ euchen=Gesetzes (Ministerial=Verordnung vom 12. April 1880, R.=G.=Bl. Nr. 36) gestattet, unter gewissen nachfolgend an¬ geführten Bedingungen auch vereinzelte, auf eine bestimmte Zahl von Stücken beschränkte Viehtransporte behufs deren Beförderung per Bahn, sowie die Ausladung solcher Trans¬ porte an bestimmte Stationen nicht zu binden. Die Bedingungen, unter welchen diese Erleichterungen gewährt werden, sind folgende: 1. Die Aufnahme, beziehungsweise Abgabe in Eisen¬ bahn=Stationen, welche nicht Beschau=Stationen sind, also an sämmtliche Bahnstationen des Amtsbezirkes Steyr ist nur bei einzelnen nicht über zehn Stücke zählen¬ den Viehtransporten von einheimischer Provenienz, welche mit einem vorschriftsmäßigen Viehpasse versehen sind, zu¬ lässig. 2. Die Aufnahme eines solchen Viehtransportes in einer Eisenbahn=Station, welche nicht Beschaustation ist, kann nur dann stattfinden, wenn die Ausladung innerhalb 24 Stunden in einer Beschau=Station erfolgt; und umge¬ kehrt kann die Ausladung in einer Station, die nicht Beschau=Station ist, dann geschehen, wenn die Aufnahme und ordentliche Beschau innerhalb 24 Stunden in einer Beschau=Station erfolgt ist. 3. In den Eisenbahn-Stationen, welche sich innerhalb der im Bereiche der im § 2 der Marktordnung für den Wiener Central=Viehmarkt in St. Marx (Verordnung der Minister des Innern, des Handels und des Ackerbaues vom 3. September 1883, R.=G.=Bl. vom Jahre 1883, Nr. 145, Stück 43) angeführten Gemeinden befinden, darf eine Ausladung von Schlachtvieh überhaupt nicht statt¬ inden, sondern Schlachtthiere dürfen nur am Schlacht¬ viehmarkte zu St. Marx ausgeladen werden. 4. Die Declarirung der zur Bahnbeförderung ge¬ langenden Stücke als Schlacht=, Nutz= oder Zugthiere ist in jedem Falle beizubringen. 5. Die am Wiener Schlachtviehmarkte angekauften, zur Schlachtung in Orten des flachen Landes bestimmten Schlacht¬ thiere, mit Ausnahme der in die Vororte von Wien be¬ stimmten Thiere, dürfen nur mittelst der Bahn vom Bahn¬ hofe St. Marx weiter befördert werden, und können ohne eine neuerliche Beschau innerhalb 24 Stunden nach ihrer Aufnahme zur Weiterbeförderung nur in derjenigen Eisen¬ bahn=Station ausgeladen werden, welche dem Bestimmungs¬ orte der Schlachtthiere am nächsten gelegen ist. 6. Der Bestimmungsort der vom Wiener Schlacht¬ viehmarkte abgegebenen Schlachtthiere ist im Viehpasse immer ausdrücklich anzugeben. 7. Diese Erleichterungen finden nur in seuchenfreien Zeiten statt und können von der k. k. niederösterreichischen Statthalterei jederzeit für das ganze Land oder für ein¬ zelne Gebiete außer Geltung gesetzt werden. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Von der k. k. o.=ö. Statthalterei Linz am 3. März 1884. Der k. k. Statthalter: Weber m. p. Z. 1959. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. In Folge Concurs=Ausschreibung der k. und k. Landes¬ Regierung in Klagenfurt sind für den Forstaufsichtsdienst der politischen Verwaltung in Kärnten sechs Forstwartstellen III. Classe mit den Standorten in Klagenfurt, Villach, Feldkirchen, Althofen, Wolfsberg und Eberndorf und mit nachstehenden jährlichen Bezügen, als: 300 fl. Gehalt, 75 fl. Activitätszulage, 100 fl. Ganggeld, 75 fl. Monturs=Pau¬ schale und 12 fl. Kanzleipauschale zu besetzen. Gesuche um Verleihung dieser Stellen sind bis 31. März d. J. bei der k. k. Landesregierung in Klagen¬ furt zu überreichen und kann auf später einlangende keine Rücksicht genommen werden. Insbesondere werden jene ausgedienten Unterofficiere, welche nach dem Gesetze vom 19. April 1872, R.=G.=Bl. Nr. 60, und der Kundmachung

des Ministeriums für Landesvertheidigung vom 16. Juli 1879, R.=G.=Bl. Nr. 100, beziehungsweise nach § 5, Absatz 3 der Ministerial=Verordnung vom 27. Juli 1883, R.=G.=Bl. Nr. 137, auf die Verleihung der ausgeschriebenen Stellen Anspruch haben, hiemit aufgefordert, ihre mit dem Certificate über ihre Anspruchsberechtigung belegten Gesuche bis zu obigem Termine bei der k. k. Landesregierung in Klagen¬ urt, und zwar die nicht mehr im Militärverbande stehenden Bewerber unmittelbar, die Uebrigen im Wege ihrer vorge¬ setzten Commanden, Militärbehörden oder Anstalten einzu¬ bringen. Die nicht mehr im Militärverbande stehenden, sowie die nicht zu den anspruchsberechtigten Unterofficieren gehörigen Bewerber haben, und zwar die Ersteren nebst dem gedachten Certificate ein vom Gemeindevorsteher ihres dauernden Aufenthaltsortes ausgefertigtes Wohlverhaltungs = Zeugniß und bezüglich ihrer körperlichen Eignung für die ausge¬ schriebenen Stellen ein von einem ämtlich bestellten Arzte ausgefertigtes Zeugniß, alle Bewerber aber ihren Taufschein und den Nachweis über ihre Befähigung zum Forstschutz¬ und technischen Hilfsdienste durch die abgelegte Prüfung im Sinne der Ministerial=Verordnung vom 16. Jänner 1850 R.=G.=Bl. Nr. 63, sowie über die allenfalls bereits geleisteten öffentlichen Dienste beizubringen. Gefordert wird überdies die Kenntniß der deutschen Sprache in Wort und Schrift, und für die Forstwartstellen in Klagenfurt, Villach und Eberndorf auch die Kenntniß der slovenischen, oder mindestens einer anderen slavischen Sprache. Dies wird infolge hohen Statthalterei =Erlasses vom 8. März 1884, . 2650, zur sofortigen Verlautbarung unter dem Forstaufsichtspersonale, soferne sich ein solches in dortiger Gemeinde befindet, veröffentlicht. Steyr, 11. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 2046. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Infolge h. Statthalterei =Erlasses vom 7. März 1884, z. 2394/IV, ist die Ausforschung des Ersatzreservisten Carl Erbricht zu veranlassen. Derselbe ist im Jahre 1854 in Römerstadt geboren und dahin zuständig, Sohn der Eheleute Carl und Johanna Erbricht, und Weber von Profession. Carl Erbricht besitzt keine Reisedocumente, ist mittel¬ groß hat ovales Gesicht, braune Haare und Augen, proportionirten Mund und Nase und keine Kennzeichen. Ein positives Resultat ist bis Ende März l. J. anzuzeigen. Steyr, am 13. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1955. An sämmtliche Gemeinde=Vorstelungen. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 26. Februar l. J., Nr. 1811, 349/V, können bei der nunmehr zur Durchführung gelangenden Completirung der aufgestellten Landwehr=Cavallerie=Regi¬ ments=Cadres auf den Normalstand für jeden Cadre drei Mann der niedersten Soldclasse mit der Bestimmung zu unberittene Dragoner einberufen werden wenn aus dem Stande der Landwehr=Cavallerie Freiwillige solcher Art nicht zu gewinnen wären, können auch Landwehrmänner aus dem n. a. Stande der Landwehr=Fußtruppen aufge¬ fordert werden), welche nach § 18, lit. B der organischen Bestimmungen zu acquiriren sind. Solche sich für eine mindestens zweijährige präsente Dienstleistung beim Landwehr¬ Cavallerie=Cadre freiwillig Meldenden erhalten zufolge der mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums für Landesver¬ theidigung Nr. 13040, 2226/V ex 1883, hinausgegebenen „ökonomisch= administrativen Anordnungen“ Seite 20, Punkt 18, bei gesetzlich erhöhter doppelten Anrechnung der Dienstzeit eine Diensteszulage von täglich 12 Kreuzer. Dies wird infolge Requisition der k. k. 7. Landwehrevidenthaltung in Wels, ddo. 9. März l. J., Nr. 401 E, zur schleunigen Verlautbarung und Berichterstattung bis 1. April l. J., ob sich keine derlei Freiwilligen dortamts angemeldet haben, mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Standesverhältnisse des Regiments=Cadres die Acquirirung dieser bewilligten drei Mann dringend erheischen. Steyr, am 10. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z 1823. An sämmtliche hochw. Pfarrämter. zur Verfassung der Populations=Tabellen im Jahre 1884 werden den hochwürdigen Pfarrämtern im Anschlusse die erforderlichen Drucksorten übersendet. Steyr, den 10. März 1884, Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 324/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden aufgefordert, umgehend anher zu berichten, ob die dortige Volksschule im Besitze eines Exemplars „Abbildungen der eßbären und giftigen Schwämme von Lorinser“ ist. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 16. März 1884. Der Vorsitzende. Z. 145/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schul¬ leitungen. Um die der Wirksamkeit der Ortsschulräthe zu¬ gewiesenen Gegenstände zu erledigen, haben sich dieselben gemäß § 12 des Gesetzes vom 21. Februar 1870 wenigstens einmal im Monate zu einer Sitzung zu versammeln und über die Agenden durch collegiale Berathung Beschlüsse zu fassen.

4 Da die Wahrnehmung gemacht wurde, daß über die abgehaltenen Sitzungen bei mehreren Ortsschulräthen die Führung von Sitzungsprotocollen, aus denen die zur Ver¬ handlung gelangten Gegenstände, die gestellten Anträge und nicht der Gang der Verhandlung zu entnehmen wären, regelmäßig, sondern nur ausnahmsweise geschieht, so findet sich der k. k. Bezirksschulrath veranlaßt, den Ortsschulräthen zu erinnern, die Beweise ihrer monatlichen Amtshandlungen durch schriftliche Aufzeichnungen in den Sitzungsprotocollen zu documentiren. Die Herren Obmänner haben die Verfügung zu treffen, daß dem Herrn k. k. Bezirks=Schul=Inspector anlä߬ lich der Visitirung die Einsicht in die Sitzungs=Protocolle ermöglicht werde. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 18. März 1884. Der Vorsitzende. Z. 2053. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Bei der k. k. Statthalterei habe ich bei der Erfolg¬ losigkeit der bisherigen Correspondenzen um die Ausforschung der nachfolgend verzeichneten Militärtaxpflichtigen das An¬ suchen gestellt. Dieses wird den Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten-Commanden mit der Weisung eröffnet, die bezüglichen Invigilirungen fortzusetzen und ein positives Resultat sogleich anzuzeigen. Steyr, den 13. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Math. Schützenhofer, Hammerschmiedgeselle, zuständig nach Losensteinleithen, letzter Aufenthalt Sierning. Rupert Schlager, Schneider, zuständig nach Sierning, letzter Auf¬ enthalt Liezen. Franz Platzer, Hammerschmied, zuständig nach Sierning, letzter Aufenthalt Königswiesen. Mathias Brandstetter, Knecht, zuständig nach Ternberg, letzter Auf¬ enthalt Thanstetten. Sebastian Habichler, Knecht, zuständig nach Ternberg. Johann Michlmair, Kellner, zuständig nach Thanstetten, letzter Aufenthalt Gmunden oder Ischl. Emerich Fuchs, Knecht, zuständig nach Aschach. Georg Molterer, Messerer, zuständig nach Sierning, letzter Aufenthalt Stein¬ Josef Grubmüller, Messerer, zuständig bach a. d. Steyr. nach Sierning. Franz Wieser, Knecht, zuständig nach Sierning, letzter Aufenthalt Waldneukirchen. Josef Kam¬ penhuber, Schleifer, zuständig nach Sierning, letzter Aufent¬ halt Steinbach a. d. Steyr. Engelbert Kerbler, Messerer, zuständig nach Sierning, letzter Aufenthalt Steinbach a. d. Steyr. Franz Mair, Knecht, zuständig nach Sierning, letzter Aufenthalt Piberbach. Franz Kaufmann, Messerer, zuständig nach St. Ulrich, letzter Aufenthalt Wien. Franz Nöbauer, Knecht, zuständig nach Sierning, letzter Aufenthalt St. Ulrich. Ernest Lugmair, Bäcker, zuständig nach Gaflenz. Pius Hirtenlehner, Schmied, zuständig nach Neustift. Josef Dürrnberger, Knecht, zuständig nach Neustift, letzter Auf¬ enthalt im Bezirke Amstetten. Peter Hirtenlehner, Knecht, zuständig nach Neustift, letzter Aufenthalt im Bezirke Am¬ stetten. Wilhelm Obernberger, Schlosser, zuständig nach Lausa, letzter Aufenthalt Steyr. Josef Hörmann, Sattler, zuständig nach Lausa, letzter Aufenthalt Wien, VII. Bezirk. Johann Hautzlehner, Knecht, zuständig nach Lausa, letzter Aufenthalt im Bezirke Grünburg. Josef Obernberger, Bachleitner, Bäcker, Hafner, zuständig nach Lausa. Eduard zuständig nach Lausa. Alois Riedl, Messerer, zuständig Ferdinand nach Losenstein, letzter Aufenthalt Lausa. Thaller, zuständig nach Losenstein. Josef Ramskogler, Knecht, zuständig nach Reichraming, letzter Aufenthalt Gleink.Josef Hinterbichler, Binder, zuständig nach Reichraming, letzter Aufenthalt Tirol. David Kühberger, Knecht, zuständignach nach Reichraming. Josef Preititz, Hammerschmied,zuständig Reichraming. Georg Reithuber, zuständig Knecht nach Josef Baminger, Reichraming. zuständig Bräuer, nach Peter Steiner, Reichraming, letzter Aufenthalt Hainfeld. Schlüsselhuber, Knecht, zuständig nach Reichraming. Cölestin Steindl, Tag¬ Hufschmied, zuständig nach Weyer. Anton löhner, zuständig nach Weyer, letzter Aufenthalt Ulmerfeld. Franz Umgeher, Tischler, zuständig nachWeyer, letzter Aufenthalt Ottakring. Stefan Achleithner, zuständig nach St. Marien. Allhaming. Johann Rabl, zuständig nach Franz Fellinger, Knecht, zuständig nach Pfarrkirchen. Anton Holzinger, Kellner, zuständig nach Kremsmünster (Land) letzter Aufenthalt Wien. Alois Brandstetter, Knecht, zu¬ ständig nach Kremsmünster (Land), letzter Aufenthalt Nieder¬ neukirchen. Johann Georg Gais, Schlosser, Kremsmünster Eisenburger = Comitat. (Markt), letzter Aufenthalt Ungarn, Georg Forster, Kellner, zuständignach Wartberg, letzter Aufenthalt Wien. Z. 2087, An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Bezugnehmend auf den hierortigen Erlaß vom 4. v. M., Z. 1061 (Amtsblatt Nr. 4), wird nachstehender Erlaß der k. k. Statthalterei zur allgemeinen Verlautbarung zugefertigt: „Kundmachung. „Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat unter dem 3. März l. J., Z. 1400, nachstehende Kundmachung erlassen: „Nachdem die Maul= und Klauenseuche nunmehr in sämmtlichen Orten des politischen Bezirkes Salzburg getilgt worden und das Land Salzburg dermalen frei von dieser Seuche ist, wird die mit hierämtlicher Kundmachung vom 11. Jänner 1884, Z. 294, verfügte Beschränkung des Ein= und Ausladens von Klauenthieren in den Eisenbahn¬ stationen Puch, Hallein, Kuchl und Golling aufgehoben und in diesen Stationen die Ein= und Ausladung der ge¬ nannten Thiergattung in der früheren Weise wieder gestattet. „Dies wird allgemein verlautbart. Steyr, den 18. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr. — Druck der M. Haas'schen Erben.

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