Amtsblatt 1884/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. März 1884

4 Zufolge des Erlasses des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 26. Februar l. J., Z. 3752, ist zu berichten, wie bezüglich der Beschaffung der Fahrgelegenheiten für die außerhalb des Schulortes wohnenden Religionslehrer, d. i. bei solchen Schulen, welche nicht im Pfarrorte oder am Wohnsitze des Religionslehrers sich befinden, vorge¬ gangen wird. Es ist daher zu erheben, ob behufs der Ertheilung des Religions= Unterrichtes an den genannten Schulen der betreffende Religionslehrer mittelst Fahrgelegenheit abgeholt und zurückgeführt, von wem dieselbe beigestellt oder in welcher Weise dafür eine Entschädigung geleistet wird. Der diesfällige Bericht, welcher sich nur auf die be¬ zeichnete Kategorie von Schulen zu beziehen hat, ist von den betreffenden Ortsschulräthen bezüglich der Schulstations¬ orte Harhagen, Krühub, Dambach, Mühlbach, Kleinraming, Trattenbach, Reichraming, Kleinreifling, Unterlaussa, Brun¬ bach und Sierninghofen, an denen der Religions=Unterricht von der hochw. Pfarrgeistlichkeit in Ried, Kremsmünster, Garsten, St. Ulrich, Ternberg, Losenstein, Weyer, St. Gallen, Großraming und Sierning erfolgt, verläßlich binnen 3 Tagen anher zu erstatten. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 6. März 1884. Der Vorsitzende. Z. 317/B.=Sch.=R. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und Ortsschulräthe. Einzelne Gemeinden haben in ihren Eingaben um Schulbesuchs=Erleichterungen die Einführung eines zweistün¬ digen Fortbildungs=Unterrichtes für das 7. und 8. Schuljahr an Sonntagen allein angesucht, welchem Begehren hohen Orts nach den bestehenden Vorschriften nicht Folge gegeben werden konnte, und es geht denselben mit abgesonderten Intimations =Erlässen die ämtliche Erinnerung zu, ihre Gesuche entsprechend zu modificiren. Im Allgemeinen wird übrigens sämmtlichen Gemeinde¬ Vorstehungen und Ortsschulräthen bekannt gegeben, daß, weil mit 1. Mai d. J. an allen denjenigen Schulstations=Orten, für welche bis dahin Schulbesuchs=Erleichterungen nicht bewilligt sind, die volle Schulpflicht für alle acht Jahrgänge eintritt (soweit auch die Kinder des achten Schuljahres wie die Schüler der ersten sieben Schuljahre täglich zur Schule kommen müßten), jene Gemeinden, welche eine ämtliche Bestimmung von Schulbesuchs=Erleichterungen beabsichtigen, derartige Gesuche längstens bis Ende d. M. hieramts ein¬ zubringen und diese Einschreiten mit den Abschriften der Sitzungs= Protocolle der Vertretungen sämmtlicher einge¬ schulten Gemeinden (somit nach Beschaffenheit der Fälle auch solcher Gemeinden, welche sich im nachbarlichen Kron¬ lande Unterösterreich oder Steiermark befinden) zu instruiren haben. Der erwähnte Termin ist um sicherer einzuhalten, weil sonst eine rechtzeitige Erledigung seitens des k. k. Landesschulrathes kaum zu erwarten wäre. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 6. März 1884. Der Vorsitzende. Z. 319/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden angewiesen, das unter¬ stehende Volksschul=Lehrpersonale aufzufordern, falls die Ablegung der Lehrbefähigungs=Prüfung oder der Ergänzungs¬ Prüfung aus der Religion beabsichtigt wird, das gehörig be¬ legte Einschreiten spätestens bis 17. d. M. hieramts ein¬ zubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 5. März 1884. Der Vorsitzende. Amtserinnerungen. Die Gestehungskosten für die den Ortsschulräthen und Schulleitungen im Jahre 1883 zugekommenen Verordnungs¬ blätter des k. k. Landesschulrathes sind von Seite jener Ortsschulräthe, welche damit noch im Ausstande sind, ehe¬ baldigst einzusenden. Bei Ausforschungen haben negative Berichte zu unterbleiben, wenn nach Inhalt des Erlasses nur ein positives Resultat zu berichten ist. Schonzeit der Fische und des Wildes. — m Monate März befinden sich außer dem Auerhahne alle übrigen Wildgattungen in der Schonzeit. Bei Aschen, Bärschlingen und Huchen beginnt die Schonzeit am 16. März und dauert bis einschließlich 15. April. — Im Laufe des Monates März dürfen Krebse nicht gefangen werden. Berichtigung. Auf der letzten Zeile des Amtsblattes Nr. 4 ist ein Druckfehler unterlaufen und soll es richtiger heißen: Hasel=, Stein= und Schneehühner. Redaeion und Verlag der k. k. Beztusehanpimannschaft in Stepr. — Duck der N. Hoaschen Eiben.

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