Amtsblatt 1884/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. März 1884

2 ausgibt und unter listigen Vorspiegelungen Geldbeträge entlockt, vorgebend, Herabminderungen der Zahlungen für productive Grund=Parcellen erwirken zu wollen. Der von einem Bauernguts=Besitzer in Unterwald abgegebenen Aeußerung zufolge ist der Unbekannte von ziemlich großer Statur, bei 40 Jahre alt, mit starkem blonden Schnurbart, länglichem Gesichte, schadhaften Zähnen und hat als besonderes Merkmal einen verkrüppelten Finger oder Daumen; dieser Mann trug einen schwarzen Hut, abge¬ tragenes Sommer=Jaquet und zwei Halstüchel, wovon das eine blau, das andere grau ist. Hievon wird behufs der Invigilirung auf das Vor¬ kommen dieser Persönlichkeit aufmerksam gemacht und bei diesem Anlasse auf das Linzer Polizeiblatt Nr. 5, Ar¬ tikel 124 ex 1884, ausdrücklich hingedeutet. Steyr, 4. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1828. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zufolge hohen k. k. Statthalterei =Erlasses vom 27. Februar 1884, Z. 1960/IV ist der im Jahre 1850 zu Lindhof geborne Reserve=Infanterist Valentin Strau߬ nig des k. k. 7. Infanterie=Regiments auszuforschen. Derselbe ist von kleiner Statur, rundem Gesichte, blonden Haaren, blauen Augen, proportionirter Nase und Mund, ohne besondere Kennzeichen und Tischler von Profession. Ein positives Ergebniß ist bis 15. März l. J. anher zu berichten. Steyr, am 5. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1829. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Mit dem hohen Erlasse vom 2. März 1884, Z. 2448, hat die k. k. Statthalterei in Linz verfügt die beschleunigte thunlichst allgemeine Verlautbarung nachstehender Kundmachung betreffend die jährliche Nachschaffung des Bedarfes an Landesbeschälern durch Ankauf aus der Privatzucht des Landes. Von dem Wunsche geleitet, den Ankauf des nach Ablauf der Deckperiode für die k. k. Staatshengsten=Depots sich ergebenden Bedarfes an Landesbeschälern entsprechend zu organisiren und diesen Bedarf soweit nur irgend mög¬ lich durch Ankauf aus der inländischen Privatzucht zu decken, ladet das Ackerbau =Ministerium alle Züchter und Pferdebesitzer ein, alljährlich, und zwar in der Zeit vom ersten bis spätestens Ende April jeden Jahres ihre verkäuflichen Hengste schriftlich unmittelbar beim Ackerbau=Ministerium anzumelden. Die angemeldeten Hengste werden an ihrem Standorte von einem Vertreter des Staatshengsten=Depots womöglich noch während der Beschälperiode besichtigt und je nach Befund in Vormerkung genommen werden. Der eventuelle Ankauf der als Landesbeschäler für das betreffende Land vollkommen geeignet befundenen Hengste wird im Laufe des Herbstes des betreffenden Jahres nach Maßgabe des Bedarfes und der Gattung der benöthigten Ersatzhengste, dann der zur Verfügung stehenden Geldmittel über specielle Ermächtigung des Ackerbau=Ministeriums vom Staatshengsten=Depot im Einvernehmen mit dem zur Mitwirkung bei den Landespferdezuchts=Angelegenheiten berufenen Organen vorgenommen werden. Durch die erfolgte Anmeldung eines Hengsteszum Ankauf als Landesbeschäler wird selbstverständlicheine mittlerweile eventuell beabsichtigte anderweitige Verfügung des Besitzers mit seinem Hengste nicht behindert sowie andererseits die Annahme der Anmeldung seitens des Acker¬ bau =Ministeriums durchaus nicht irgend eine Verpflichtung des letzteren zum Ankaufe des angemeldeten Hengstes, selbst im Falle seiner vollkommenen Tauglichkeit, involvirt. Jede Anmeldung eines Hengstes hat zu enthalten: dessen Abstammung, dessen Größe, Farbe, Alter und Preis, ferner den Ort, wo der Hengst zu besichtigen ist. Bezüglich des Alters der anzumeldenden Hengste wird ausdrücklich bemerkt, daß auf die Besichtigung und den eventuellen Ankauf nur solcher Hengste eingegangen werden kann, welche zur Zeit ihrer Anmeldung, wenn sie dem Gestütsschlage angehören, das dritte Lebensjahr, und nur wenn sie einem rein kaltblütigen Schlage angehören, das zweite Lebensjahr bereits vollstreckt haben. Anmeldungen solcher Hengste, welche das vorbezeichnete Alter noch nicht erreicht haben, werden nicht berücksichtiget werden. Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ablauf des obbezeichneten Termines beim Ackerbau=Ministerium eingebracht werden, können erst in zweiter Linie berücksichtiget werden u. zw. nur insoweit, als der benöthigte Bedarf an Ersatzhengsten der Anzahl und der Gattung nach nicht durch den Aukauf der rechtzeitig angemeldeten Hengste gedeckt werden könnte. Steyr, den 5. März 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1222. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Auf Allerhöchsten Befehl Seiner k. und k. Apostolischen Majestät findet am 26. Juni 1884 die Ziehung der X. ge¬ meinsamen Militär=Wohlthätigkeits=Lotterie statt. Der wohlthätige Zweck welchem der Reinertrag dieser Lotterie gewidmet ist sowie die glänzende Ausstattung derselben ist aus dem Spielprogramme zu entnehmen, welches gleich¬ zeitig den Gemeindeämtern in den ausgedehnteren Ge¬ daß meindegebieten zukommt; aus demselben ist ersichtlich, zu¬ bei einer Anzahl von 12.225 Treffern die Gewinnste sammen nominell in 205.400 fl., darunter 94.400 fl. in

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