Amtsblatt 1884/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Februar 1884

2 Z. 1310. An mtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Comt anden. Zufolge h. Statthalterei=Erlasses vom 3. Februar 1884, Z. 867, ist auszuforschen der im Jahre 1856 geborne, im Herbste 1882 zur Assentirung nicht erschienene Ersatz¬ Reservist Jacob Jellinek aus Wiese im Bezirke Iglau. Derselbe ist der Sohn der bereits verstorbenen Ehe¬ leute Franz und Josefa Jellinek, geborne Ludwig, aus Wiese. Eine verläßliche Persons=Beschreibung des Genannten kann nicht geliefert werden. Ein positives Resultat ist bis 8. März anher an¬ zuzeigen. Steyr, den 12. Februar 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 1366, 1400. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge h. Erlasses vom 11. Februar 1884, Z. 1654 und 1665, hat die k. k. Statthalterei im Einvernehmen mit dem k. k. Staatshengsten=Depot=Commando in Stadl für die Licenzirung der Privatbeschäl=Hengste im Jahre 1884 gemäß dem Gesetze vom 23. November 1883, G.= und V.= Bl. 27, und der Durchführungs=Verordnung hiezu vom 26. December 1883, G.= und V=Bl. Nr. 28, hierlands fünf Köhrungs=Commissionen bestellt, welche und zwar: in Braunau Montag den 25. Februar, in Ried Dienstag den 26. Februar, in Schärding Mittwoch den 27. Februar, in Linz Freitag den 29. Februar und in Wels Samstag den 1. März jedesmal um 9 Uhr Vormittags die Amtshandlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungs=Commission vorzuführen. Dies wird zur schleunigen allgemeinen Verlautbarung kundgemacht. Steyr, den 16. Februar 1884. Der k. k. Bezirkshauptmann. Z. 229, B.=Sch.=R An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Der oberösterreichische Landesausschuß hat im Ein¬ vernehmen mit dem k. k. Landesschulrathe folgenden hier¬ bezirklichen Lehrern für die Ertheilung des Fortbildungs¬ Unterrichtes im Schuljahre 1882/83 Remunerationen bei den betreffenden k. k. Steuerämtern flüssig gemacht und zwar . Remunerationen von je 10 fl. dem Lehrer Josef Ganglbauer in Dambach, dem Unterlehrer Carl Feicht in Hall, dem Lehrer Ferdinand Bruckmühler und dem Unter¬ lehrer Heinrich Wiedemann in Neustift dem Oberlehrer Franz Streer in Sierning und dem Unterlehrer Friedrich Pribitzer in Ternberg. 2. Remunerationen von je 15 fl. dem Lehrer Anton Lengenfelder in Mühlbach und dem Oberlehrer Oswald Jenne in Sierninghofen. 3. Eine Remuneration von 20 fl. dem Lehrer Vincenz in Wartberg. Laus 4. Eine Remuneration von 32 fl. dem Lehrer Franz Lang in Losenstein Dieses wird zur Kenntnißnahme bekanntgegeben. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 17. Februar 1884. Der Vorsitzende. Z. 1259. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheid. vom 21. Jänner 1884, Z. 19101/4765 II a, hat das kaiserl. königl. Reichs=Kriegsministerium mit dem Erlasse vom 3. December 1883, Z. 5732, den Militär¬ Territorial=Commanden eröffnet, daß die im Sinne der Durchführungs=Bestimmungen zum § 9 der Einquartierungs¬ Gesetze verfaßten Uebersichten des Fassungsraumes der Ge¬ meinden mit Hinblick auf die Bestimmungen der im Entwurfe zur Ausgabe gelangten neuen Mobilisirungs¬ Instruction für die Militär=Territorial=Commanden § 52, Punkt 7, nicht mehr für Mobilitäts=Verhältnisse, wie dies in der früheren Mobilisirungs=Instruction § 69, Punkt 5, bestimmt war — eine Verwerthung zu finden haben, weil für letzteren Zweck die Statistik der Unterkunfts=Verhältnisse, ferner die mit dem Erlasse, Abtheilung 5, Nr. 107, vom 19. Jänner 1883 vorgeschriebene Uebersicht der Dislocations¬ und Unterkunfts=Verhältnisse als Behelfe zu dienen haben. Dagegen haben die erst erwähnten Uebersichten die gesetzliche Grundlage für das Friedens=Verhältniß und zwar für die Beurtheilung in der Richtung zu bilden, wie viel Truppen in einer Gemeinde bequartiert werden können, und es werden daher insbesondere bei Märschen, Concentrirungen 2c. die Dispositionen auf Basis dieser Uebersichten zu treffen sein. Das k. k. 2. Corps=Commando in Wien hat infolge dieses Erlasses des k. k. Reichs=Kriegsministeriums, da es einerseits im eigensten Interesse der Gemeinden gelegen ist, daß die denselben bei Durchzügen anrepartirte Einquar¬ tierung den thatsächlichen Unterkunfts=Verhältnissen entspreche anderseits die complete Ausnützung der vorhandenen Unter¬ künfte oftmals aus militärischen Rücksichten geboten ist und da die seinerzeit von den Bezirksbehörden vorgelegten dies¬ bezüglichen Ausweise nach allgemeiner Beurtheilung der Ortsverhältnisse mit vieler Berechtigung annehmen lassen, daß die in denselben enthaltenen Daten, sowol mit Rücksicht auf Neu= und Umbauten, welche seit Verfassung dieser Aus¬ weise durchgeführt worden sind, als auch überhaupt zum Theil zu niedrig bemessen wurden, um Berichtigung dieser Ausweise angesucht. Das k. k. Corps=Commando erachtet den gegenwärtigen Zeitpunkt für die Berichtigung dieser Ausweise als den ge¬ eignetsten, da vor dem kommenden Frühjahre keinerlei Märsche in Aussicht stehen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge h. Statthalterei=Erlasses ddo. 6. Februar 1884, Z. 1259, mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt, daß unter Einem die im Jahre 1880 d. a. im Sinne des §9 des Ges. vom 11 Juni 1879 R.=G.Bl. Nr. 93, dann der Durchführungs=Vorschrift vom 1. Juli 1879, R.=G.=Bl. Nr. 94, verfaßten Einquartierungs¬

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